Infosystem Kommunalpolitik

 
 
ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0111/2018

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Antrag

 

Reduzieren

Sachverhalt/Begründung

- 1 -

Die Geschäftliche Mitteilung dient der frühzeitigen Information über die zeitnahe Einbringung

einer Beschlussvorlage. Der nachstehende Entwurf der Beschlussvorlage soll zunächst in o.g. Gremien, dem Ortsbeirat Mitte, dem Beirat für Seniorinnen und Senioren, dem Beirat für

Menschen mit Behinderung und dem Kinder- und Jugendbeirat diskutiert werden, bevor die

Beschlussvorlage in die zuständigen Entscheidungsgremien eingebracht werden soll. Ergebnisse aus den Erörterungen können zu Änderungen des nachstehenden Entwurfs der Beschlussvorlage führen.

 

Antragsentwurf:

 

  1. Zur weiteren Attraktivierung der Kieler Innenstadt soll sukzessive die Holstenstraße einschließlich Holstenplatz bis zum Alten Markt unter Einbeziehung der angrenzenden Plätze aufgewertet werden.
  2. Der Durchführung des in der Begründung dargestellten Verfahrens zur Öffentlichkeitsbeteiligung zur Klärung der Aufgabenstellung des erforderlichen Wettbewerbs zur ganzheitlichen Planung des o.g. Bereichs (s. Anlage 1) wird zugestimmt.

 

Anlass:

Die Kieler Innenstadt erfährt derzeit eine massive bauliche wie nutzungsbezogene Umstrukturierung, um sich als multifunktionale Mitte - einer Landeshauptstadt gebührend - zukunftsfähig aufzustellen. Dem öffentlichen Raum kommt dabei als Aufenthalts-, Erlebnis- aber auch Verkehrsfläche eine zentrale Bedeutung zu. Für den Handel ist er Schauraum und Marktplatz zugleich.

Gerade die Fußngerzone sie war die erste Straße in Deutschland, die für den motorisierten Individualverkehr gesperrt wurde - mit ihrer Platzabfolge vom Holstenplatz bis zum Alten Markt birgt erhebliches Potenzial zur Aufwertung. Ziel soll daher die sukzessive, aber vor allem hochwertige Umgestaltung des öffentlichen Raumes sein.

Bereits die vorbereitende Untersuchung (vgl. Drs.-Nr. 0851/2013) dokumentiert eindrücklich die funktionalen Mängel des öffentlichen Raumes wie überdimensionierte, trennende Verkehrstrassen und fehlende bzw. nur gering ablesbare Wegeverbindungen.

 

Ein/e Besucher/in erfasst vielerorts nicht intuitiv das System und die unterschiedlichen Funktionen der öffentlichen Plätze. Weiterhin ist die Oberflächengestaltung überwiegend aus den 1980er Jahren und somitin die Jahre gekommen.

 

Beschlusslage:

Die Ratsversammlung hat im Oktober 2009 das Rahmenkonzept „Perspektiven für die Kieler Innenstadt“ beschlossen (vgl. Drs.-Nr. 0760/2009). Hierin wurde u.a. das Impulsprojekt „Neugestaltung der Achse Holstenplatz bis Holstenbrücke“ einschließlich der östlichen Nebenlagen zur Umsetzung beschlossen.

Konkretisiert und erweitert hat die Ratsversammlung die Aufgabenstellung durch ihren Beschluss zu dem Maßnahmenkonzept der Vorbreitenden Untersuchungen (vgl. Drs.-Nr. 0851/2013), wonach auch die Andreas-Gayk-Straße und die Verbindung Rathausplatz/ Europaplatz aufgewertet werden sollen.

 

Empfehlung:

Die Idee der Durchführung eines Planungswettbewerbs wurde mit dem Beirat für Stadtgestaltung und dem Forum Innenstadt vorab diskutiert. Beide halten ein konkurrierendes Verfahren zur Freiraumgestaltung für sehr sinnvoll und bitten um Einbindung in das weitere Verfahren.

 

Auftrag und Ziel:

Mittels eines intensiven Prozesses zur Einbindung der Öffentlichkeit als Ideengeberin sollen durch alternative Entwürfe zur Umgestaltung der zentralen Achse Holstenplatz bis zum Alten Markt und unter Einbeziehung des Asmus-Bremer-Platzes, des Europaplatzes und der Andreas-Gayk-Straße eine ortsangemessene planerische Lösung gefunden werden. Diese soll mit Hilfe von Fördermitteln sukzessive realisiert werden.

 

Prozess:

 

Der Gesamtprozess bis zur Umgestaltung gliedert sich zunächst in drei Schritte (s. Anlage 2). Nach jedem Schritt schließt sich eine politische Freigabe für den darauf folgenden Schritt an.

 

1. Grundsatzbeschluss „Auftrag zum Planungsbeginn, Verfahren & Beteiligung“

In einem ersten Schritt sind die Grundlagen wie rechtliche Restriktionen und verkehrliche Bindungen durch die Verwaltung zusammen zu tragen, um in separaten Gesprächen mit den Akteuren der Innenstadt und den Beiräten (Ortsbeirat Mitte, Beirat für Seniorinnen und Senioren, Beirat für Menschen mit Behinderung, Kinder- und Jugendbeirat) Ideen und zu lösende Nutzungskonflikte herauszuarbeiten.

 

Die breite Öffentlichkeit wird im Rahmen der Erarbeitung des beauftragten Integrierten Entwicklungskonzeptes Innenstadt (vgl. u.a. Drs.-Nr.0679/2017) einbezogen. Vorgesehen sind ein Bürgerforum, eine Standortkonferenz und eine Ortsbegehung in der ersten Jahreshälfte 2018. Ziel ist einerseits die Präsentation von Analyseergebnissen sowie andererseits die aktive Beteiligung der Bevölkerung, um beispielsweise Entwicklungsvorschläge für die Innenstadt abzufragen. Das geplante Wettbewerbsverfahren soll in diesem Rahmen als ein thematischer Baustein mit vorgestellt werden.

Anfang 2019 ist ein weiteres Bürgerforum vorgesehen, in dem die Ergebnisse des Integrierten Entwicklungskonzeptes präsentiert werden. Dieses Forum kann ebenfalls dazu genutzt werden, das Verfahren bzw. die Ergebnisse des Wettbewerbs vorzustellen.

 

  1. Beschlussvorlage „Wettbewerb & Vergabe“

Nach Fertigung der Aufgabenstellung im bürgerschaftlichen Dialog ist die daraus resultierende Auslobung durch die Politik freizugeben. Weiterhin wird die Durchführung des Realisierungswettbewerbs zu beauftragen sein. Hiermit geht auch die Freigabe der noch zu beziffernden Planungsmittel einher.

 

Im Beschluss zur Umsetzung des Rahmenkonzeptes Innenstadt ist die Stadt die Selbstverpflichtung eingegangen, bei großumigen Umgestaltungen im öffentlichen Raum konkurrierende Entwurfsverfahren durchzuführen. Daher soll im Verfahren zum Entwurf der Umgestaltung der Holstenstraße einschließlich Holstenplatz bis zum Alten Markt sowie der benachbarten Plätze auf der Basis der vorlaufenden Öffentlichkeitsbeteiligung ein Wettbewerb durchgeführt werden. Die zu überplanende Fläche misst rund 42.000 qm.

  • Der Wettbewerb ist auf Grund der Größe der Entwurfsaufgabe gemäß § 70 (1) VgV europaweit bekannt zu machen.
  • Die Durchführung des Wettbewerbs erfolgt gemäß Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013) als freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb.
  • Im Rahmen einer vorlaufenden Präqualifikationsphase werden Referenzen/ Erfahrungen von den möglichen Wettbewerbsteilnehmern abgefragt, um die Teilnehmerzahl auf 12 Planerteams (Arbeitsgemeinschaften aus Landschaftsarchitekt/innen und Verkehrsplaner/innen) einzugrenzen.
  • Auf Grund der zu erwartenden hohen Projektbaukosten und der nach HOAI sich ergebenden Planungshonorare hat sich zur weiteren Beauftragung der weiteren Planungsleistungen ein Verhandlungsverfahren nach der aktuellen Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV)  mit mindestens dem 1. Preisträger des Wettbewerbs anzuschließen.
  • Zum Wettbewerb ist von der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein (AIK-SH) die Freigabe sogenannter Übereinstimmungsvermerk - zur späteren Auslobung einzuholen.

 

Die Ergebnisse des Wettbewerbs werden öffentlich aus- und in den Gremien vorgestellt.

 

  1. Beschlussvorlage „Umsetzung und Bau des ersten Abschnittes“

In einer weiteren Beschlussvorlage wird über die Abschnittsbildung, also das Bauprogramm, zu entscheiden sein. Für den ersten Bauabschnitt wird die Erarbeitung der Ausführungsplanung sowie der Bau beauftragt.

 

 

Kosten:

Die der Entwurfs- und Ausführungsplanung vorlaufenden Kosten belaufen sich geschätzt für folgende Positionen auf:

  • Verfahrensmanagement 100.000,- €
  • Wettbewerbskosten420.000,- €

 

Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird im Rahmen der Erstellung zum Integrierten Entwicklungskonzept vorgenommen.

 

Die weiteren Planungs- und Baukosten können derzeit nicht seriös geschätzt werden, da sie im besonderen Maße entwurfsabhängig sind. Es wird von einer zweistelligen Millionensumme ausgegangen.

 

Weite Teile des umzugestaltenden Bereichs liegen im Fördergebiet des Städtebauförderprogramms „Aktive Stadt- und OrtsteilzentrumKiel-Innenstadt 1““. Städtebauförderungsmittel setzen sich zusammen aus Finanzmitteln des Bundes (1/3), des Landes (1/3) und der Gemeinde (1/3).

 

Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration hat erfreulicherweise seine Unterstützung im Rahmen des Förderprogramms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ in Aussicht gestellt. Sollten im Fördergebiet liegende Wettbewerbsbereiche nicht realisiert werden, so sind die Fördergelder anteilig zurückzuerstatten.

 

Im Rahmen des jährlichen Sachstandsberichts und der Fortschreibung des Maßnahmenplans werden die Finanzmittel r die Durchführung des Wettbewerbs zum 28.02.2018 beimrdergeber beantragt (520.000,- = 3/3). Nach schriftlicher Zustimmung des Fördergebers werden sie auf dem Treuhandkonto „Sonderkonto Innenstadt“ verbucht.

 

Der städtische Eigenanteil an den Wettbewerbskosten wird auf rd. 200.000,- geschätzt (im rdergebiet rd. 175.000,- €, außerhalb des Fördergebiets rd. 25.000,- €).

Haushaltsmittel stehen ausreichend zur Verfügung.

 

Die Geschäftliche Mitteilung erhalten der Ortsbeirat Mitte, der Beirat für Seniorinnen und Senioren, der Beirat für Menschen mit Behinderung und der Kinder- und Jugendbeirat zur Kenntnis.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin

 

- 3 -

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...