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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE - 0326/2018

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

r den Zeitraum, für den das Flughafengelände noch als Verkehrslandeplatz genutzt wird, wird die Verwaltung aufgefordert, von der Flughafen GmbH für die Überlassung des Flughafengeländes und den darauf befindlichen Hallen in Holtenau eine, den wirtschaftlichen Verhältnissen und den §§ 89, 90 der Gemeindeverordnung Schleswig-Holstein entsprechende, angemessene Pacht in Höhe von mindestens 950.000 € einzufordern.

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Die Stadt verpachtet die Gebäude und Flächen des Flughafengeländes derzeit für den symbolischen Preis von 1 € an den Seehafen/Flughafen. Das stellt, zusätzlich zu den direkt gezahlten Zuschüssen von 200.000 €hrlich an den Flughafen, eine versteckte Subvention des Flughafens dar.

 

Der Seehafen/Flughafen erwirtschaftet durch Weitervermietung der Gebäude weitere Einnahmen in Höhe von ca. 380.000 €, abzüglich Instandhaltung etwa 327.500 €.

 

Zusätzlich gilt nach den §§ 89, 90 GO, dass grundsätzlich bei Verpachtung und Verkauf städtischer Grundstücke der volle wirtschaftliche Wert zugrunde zu legen ist.

Beim Flughafengelände ergibt sich aktuell bei einer Fläche von etwa 90 ha á 35 €/m² ein Verkehrswert (ohne Gebäude) von 31,5 Mio. €.

r Verlängerungen der Erbpacht im Wohnsegment wird ein (ermäßigter) Erbbauzins für Grundstücke mit 2 % angesetzt. Mindestens gleiches sollte für wirtschaftlich orientierte, gewerblich genutzte Flächen wier den Flughafen gelten. Danach ergibt sich eine reine Grundstückspacht (ohne Gebäudemieten) von hrlich mindestens 630.000 €. Fraglich ist, ob nicht sogar der, normalerweise für gewerbliche Nutzung zu veranschlagende, Satz von 6 % (1.890.000 €) angesetzt werden müsste.

 

Daraus ergeben sich mindestens Fehleinnahmen von jährlich über 950.000 €, die in dieser Form nicht hinnehmbar sind.

 

 

gez. Stefan Rudauf.d.R. Florian Jansen

Ratsherr Fraktionsgeschäftsführer

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