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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0353/2018

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Beratungsfolge

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Antrag

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Antrag:

 

  1. Der Fortführung der Umsetzung des Betriebshofkonzeptes für die Busbetriebshöfe nach Fertigstellung der Leistungsphase 3 HOAI wird zugestimmt.

 

  1. Der Fortführung der Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro AGN Leusmann wird zugestimmt.

 

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Zuletzt wurde um die Jahreswende 2017/2018 der Sachstand der Umsetzung des Betriebshofkonzeptes der Busbetriebshöfe, die sich im Eigentum des Eigenbetrieb Beteiligungen befinden, berichtet (Drs. 1105/2017). Vorgestellt wurden die Ergebnisse der Leistungsphase 2.

 

Es konnte nun die Leistungsphase 3 und damit auch die Leistungsstufe 1 des Generalplanervertrages abgeschlossen werden. Der Zeitplan, wie er in der Drs. 1105/2017 beschrieben wurde, musste angepasst werden, da die in der Drs. 1105/2017 aufgeführten Punkte Lärmschutz und Integration des Themas E-Mobilität eine vertiefte Planung erfordern. Die notwendigen Vorarbeiten für einen Umzug eines großen Teils des Betriebs der KVG auf den zweiten Betriebshof Diedrichstraße sind umfangreicher als angenommen. Einerseits bestand die Auflage, dass die Erdtanks vorher komplett ausgetauscht werden müssen, und es muss der Abriss der alten Abstellhalle vor dem Umzug erfolgen; andererseits waren und sind noch erhebliche Vorbereitungen in der Werkstatt und im Verwaltungsgebäude Diedrichstraße zu erledigen, um sie an die erhöhten Anforderungen des Betriebs anzupassen.

 

Durch intensiven fachlichen, aber auch zeitintensiven Austausch mit dem Nutzer KVG konnte zudem eine Planungsschärfe erreicht werden, die nach Ansicht des Generalplaners und der Verwaltung eine gute, solide Grundlage für ein schnelles Genehmigungsverfahren bietet.

 

Die aktualisierte Zeitplanung stellt sich wie folgt dar:

 

Leistungsphasen 4-5 (Planung und Bauantrag) bis Ende Frühjahr 2018

Leistungsphasen 6-7 (Vergabe) 3. und 4. Quartal 2018

Abrissbeginn ab Ende 2018 / Anfang 2019

Baubeginn 2. Quartal 2019

 

Der anvisierte Termin für die Fertigstellung der neuen Hauptwerkstatt Ende 2020 kann gehalten werden. Die neue Hauptwerkstatt wird mit entsprechender Infrastruktur für E-Busse ausgestattet sein.

 

An den eigentlichen Planungen, wie sie seitens AGN im Dezember 2017 im Bauausschuss (Drs. 1105/2017) vorgestellt wurden, haben sich nur noch Details verändert, die sich aus den Bedürfnissen des Nutzers ergeben haben. Auf eine nochmalige Vorstellung der Planungen wird deswegen an dieser Stelle verzichtet. Mit dem Denkmalschutz befindet sich der EBK in Abstimmung bezüglich der Fassadengestaltung. Nach den letzten Gesprächen ist davon auszugehen, dass die Gebäudefassade in Klinker ausgebildet sein wird.

 

Die im Konzept inbegriffenen Sanierungsmaßnahmen am Betriebsdienstgebäude und am Verwaltungsgebäude Werftstraße wurden soweit sie nicht bereits erledigt wurden, um weiteren Schaden an der Substanz abzuwenden - etwas zurückgestellt, da einerseits die Planungskapazitäten fehlen und es andererseits wegen des engen Zeitplanes für den Ersatzneubau der Hauptwerkstatt sinnvoller erscheint, diese erst anschließend zu ertüchtigen. Nichts desto trotz liegt die Lph2 für diese beiden Gebäude vor.

 

Am 29.03.2018 wurde zusammen mit der Übergabe der Lph 3, die sich zur Zeit in der Genehmigung durch EBK und KVG befindet, auch erstmals eine Kostenberechnung von AGN vorgelegt. Die Veränderungen ggü. der Kostenschätzung mit dem Zeitpunkt November 2017 ergeben sich aus der Anlage. Danach haben sich zwar Verschiebungen innerhalb der Positionen ergeben, die Gesamtsumme konnte erfreulicherweise aber gehalten werden. Eine Anpassung des Wirtschaftsplanes 2018 des Eigenbetrieb Beteiligungen ist zu jetzigen Zeitpunkt nicht notwendig.

Trotz erheblicher Anstrengungen der KVG und der Verwaltung war es bisher nicht möglich, Fördermittel zu generieren. Der Bund bietet diverse Förderprogrammen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Thema „Saubere Luft“ an. Die Möglichkeit, sich zumindest die Teile des Busbetriebshofes fördern zu lassen, die in direktem Zusammenhang mit der E-Mobilität stehen, wird aber größtenteils schon vorne herein ausgeschlossen. Auch das Land Schleswig-Holstein fördert bisher weder Busse mit alternativen Antrieben noch Betriebshöfe. Es wurde trotzdem ein Antrag aus dem Programm Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur des BMVI gestellt (zum 31.01.2018). Außerdem erfolgt die Beteiligung an einem Programm des BMWi zur Errichtung von Ladeinfrastruktur in Form eines Forschungsprojektes mit der CAU u.a. (Projektskizze zum 31.03.2018)

 

Aufgrund des Zustandes der einzelnen Gebäude auf den Busbetriebshöfen sowie vor allem aufgrund der Notwendigkeiten in Zusammenhang mit der Umstellung auf alternative Busantriebe, darf das Projekt Betriebshofkonzept nicht gestoppt werden. Die Entwicklung beim Thema E-Mobilität ist rasant. Es ist mehr als nstig, dass dies in den aktuellen Planungen noch berücksichtigt werden konnte. Die Einführung von elektrisch angetriebenen Linienbussen, selbst die Einführung von Hybridbussen, erfordert große Anstrengungen, um nicht nur die Fahrzeuge zu beschaffen, sondern diesen auch geeignete Abstellanlagen mit Ladeinfrastruktur und Werkstätten zu bieten.

 

Um den Zeitplan zu halten, ist es notwendig, den Planungsprozess unmittelbar weiterzuführen. Hierbei geht es um die enge inhaltliche und zeitliche Verzahnung der verschiedenen Teile des Betriebshofkonzeptes und weiterer notwendiger Baumaßnahmen. Die Erfahrungen mit dem Generalplaner AGN Leusmann waren durchweg positiv. Vor diesem Hintergrund möchte die Verwaltung die Zusammenarbeit mit AGN Leusmann fortsetzen.

 

Der Vertrag mit AGN Leusmann sieht die Möglichkeit einer Weiterführung im Rahmen der Leistungsstufe 2 vor (s. Drs. 0930/2015). Von dieser Möglichkeit sollte Gebrauch gemacht werden.

 

Die eigentliche Beauftragung erfolgt dann in einer gesonderten Beschlussvorlage und unter Einbeziehung des Rechnungsprüfungsamtes.

 

 

 

 

Dr. Ulf Kämpfer

Oberbürgermeister

 

 

Anlage:

 

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Anlagen

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