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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0410/2018

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Die von der Ratsversammlung der Stadt Kiel entsandten Mitglieder und Ersatzmitglieder in die Aufsichtsräte

 

-       der Stadtwerke Kiel AG

  • Mitglied: Ersatzmitglied:

Ratsherr Wolfgang Schulz Ratsherr Dr. Hans-Friedrich Traulsen

  • Mitglied: Ersatzmitglied:

Ratsherr Stefan KruberRatsherr Robert Vollborn

 

-       der Müllverbrennung Kiel Verwaltungs GmbH

  • Mitglied: Ersatzmitglied:

Ratsherr Rüdiger KarschauRatsfrau Lisa Yilmaz

  • Mitglied: Ersatzmitglied:

Ratsfrau Constanze PrangeRatsherr Robert Vollborn

  • Mitglied: Ersatzmitglied:

Ratsfrau Dr. Martina BaumRoland Kübitz-Schwind

 

-       der Wissenschaftszentrum Kiel GmbH

  • Mitglied: Ersatzmitglied:

Ratsfrau Lydia RudowRatsfrau Dr. Martina Baum

  • Mitglied: Ersatzmitglied:

Ratsfrau Erika DiehrRatsfrau Elisabeth Pier

  • Mitglied: Ersatzmitglied:

Ratsfrau Anemone Helbig        Ratsherr Rüdiger Karschau

  • Mitglied: Ersatzmitglied:

Ratsherr Benjamin Raschke     Ratsherr Achim Heinrichs

 

-       der Kieler Woche Marketing GmbH

  • Mitglied:(nach Gesellschaftsvertrag keine

Ratsfrau Ingrid Lietzow            Ersatzmitglieder vorgesehen)

  • Mitglied:

Ratsherr Robert Vollborn

 

 

-       der KITZ - Kieler Innovations- und Technologiezentrum GmbH

  • Mitglied: Ersatzmitglied:

Ratsherr Rüdiger Karschau      Ratsherr Benjamin Raschke

 

bleiben auch für den Fall eines möglichen Verlustes ihres Ratsmandates mit Ende der laufenden Wahlperiode bis zur Neuentsendung durch die neue Ratsversammlung Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder in diesen Aufsichtsräten.

 

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

In den Gesellschaftsverträgen bzw. Satzungen der Stadtwerke Kiel AG, der Müllverbrennung Kiel Verwaltungs GmbH, der Wissenschaftszentrum Kiel GmbH, der Kieler Woche Marketing GmbH und der KITZ- Kieler Innovations- und Technologiezentrum GmbH ist festgelegt, dass das Aufsichtsratsamt von entsandten Mitgliedern und Ersatzmitgliedern der LHK, die zur Zeit ihrer Entsendung der Ratsversammlung der LHK angehörten, mit dem Ausscheiden aus der Ratsversammlung endet bzw. wenn das Aufsichtsratsmitglied aus der Funktion ausscheidet, aus der heraus es entsandt worden ist.

 

Einige Aufsichtsratsmitglieder bzw. Ersatzmitglieder, die bisher Ratsmitglieder waren, treten zur Kommunalwahl am 06.05.2018 gar nicht mehr an und verlieren spätestens mit der konstituierenden Sitzung der neuen Ratsversammlung am 14.06.2018 ihre Ratsmitgliedschaft. Bei anderen bisher entsandten Aufsichtsratsmitglieder bzw. Ersatzmitgliedern könnte das Kommunalwahlergebnis vom 06.05.2018 zu einem Verlust der Ratsmitgliedschaft führen.

 

Die neue Ratsversammlung kann frühestens in ihrer Sitzung am 05.07.2018 über die Neuentsendung in die Aufsichtsräte entscheiden. Um die Handlungs- und Beschlussfähigkeit der Aufsichtste dieser Gesellschaften in der Interimszeit zu sichern, sollen die bisher entsandten Aufsichtsratsmitglieder und Ersatzmitglieder bis zur Neuentsendung durch die neue Ratsversammlung bestätigt werden - auch wenn sie ihre vorherige Ratsmitgliedschaft spätestens mit dem 14.06.2018 verlieren sollten.

 

In den Gesellschaftsverträgen anderer städtischer Töchter sind die Regelungen so ausgestaltet, dass der Aufsichtsrat in der Interimszeit automatisch beschluss- und handlungsfähig bleibt.

 

 

 

 

Dr. Ulf Kämpfer

Oberbürgermeister

 

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