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ALLRIS - Drucksache

Antrag der AfD-Ratsfraktion - 0669/2018

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Die Verwaltung wird gebeten, die Voraussetzungen für den Betrieb eines Badeschiffes oder einer Pontonkonstruktion als Hafenbad eventuell in Kombination mit einem gastronomischen Angebot zu prüfen. Die möglichen Liegeplätze bzw. Bereiche des Kieler Hafens und der Innenförde sollen geprüft und ausgewiesen werden. Das Ergebnis ist im Rahmen einer Geschäftlichen Mitteilung darzustellen.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Badeschiffe, Pontons oder andere Konstruktionen, die temporär oder je nach Konzept auch ganzjährig im Kieler Hafen oder der Innenförde liegen können, bieten eine attraktive und wirtschaftlich sinnvolle Alternative zur Aufschüttung von Stadtstränden.

 

Sie sind Stadtstränden vorzuziehen, da diese mit erheblichen Kosten für die tägliche Reinigung und Kontrolle verbunden sind und wie z.B. in Flensburg zu sehen ist, häufig mit erheblichen negativen Begleiterscheinungen einhergehen.

 

Badeschiffe und Schwimmpontons sind umweltschonend, da sie sich nicht nachteilig auf die Laichgründe des Herings auswirken oder zu erheblich veränderten Strömungs- und Wasserverhältnissen führen, wie es bei Sandaufschüttungen zu erwarten ist. Die Mobilität der Konstruktion erlaubt bei Bedarf eine Verlegung.

 

Vorbilder für Schwimmpontons oder Badeschiffe sind z.B. das Kopenhagener Hafenbad „Islands Brygge“ oder das Berliner Badeschiff. Diese sind feste touristische Attraktionen ihrer Städte und bieten den Stadtbewohnern und Besuchern eine optisch ansprechende Bademöglichkeit im zentralen Bereich der Stadt.

 

Eine mobile Badekonstruktion wäre eine zusätzliche Attraktion für die Stadt Kiel, verbunden mit der Erhöhung des Freizeitangebotes und dient der Verbesserung der urbanen Lebensqualität. Zentrale Lage, Infrastruktur, gute Erreichbarkeit Kiel als Stadt am Wasser sollte die besten Voraussetzungen für ein schwimmendes Freibad bieten.

 

 

gez. Ratsfrau Julia Brüggen

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