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Antrag der Verwaltung - 0690/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubesetzung der RBZ-Verwaltungsräte
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Amt für Schulen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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23.08.2018
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Antrag
Antrag:
Wahl der stimmberechtigten Verwaltungsratsmitglieder der Selbstverwaltung der Landeshauptstadt Kiel
Nach § 9 Abs. 7 i.V.m. Abs. 3 der Satzung des jeweiligen Regionalen Berufsbildungszentrums werden folgende Vertreterinnen und Vertreter als Mitglieder der Verwaltungsräte bestimmt:
Regionales Berufsbildungszentrum Soziales, Ernährung und Bau (RBZ 1)
| Herr Tobias Friedrichs | gem. 9 Abs. 2 Nr. 1, Mitglied der RV |
| Frau Elisabeth Pier | gem. 9 Abs. 2 Nr. 1, Mitglied der RV |
| Herr Christoph Krieger | gem. 9 Abs. 2 Nr. 1, Mitglied der RV |
Regionales Berufsbildungszentrum Technik (RBZ Technik)
| Herr Nesimi Temel | gem. 9 Abs. 2 Nr. 1, Mitglied der RV |
| Frau Yasmina Naumann | gem. 9 Abs. 2 Nr. 1, Mitglied der RV |
| N. N. | gem. 9 Abs. 2 Nr. 1, Mitglied der RV |
Regionales Berufsbildungszentrum Wirtschaft (RBZ Wirtschaft)
| Herr Andreas Arend | gem. 9 Abs. 2 Nr. 1, Mitglied der RV |
| Frau Constance Prange | gem. 9 Abs. 2 Nr. 1, Mitglied der RV |
| Herr Dirk Scheelje | gem. 9 Abs. 2 Nr. 1, Mitglied der RV |
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Nach § 9 Abs. 3 der Satzung des jeweiligen Regionalen Berufsbildungszentrums wählt die Ratsversammlung der Landeshauptstadt Kiel fünf stimmberechtigte Mitglieder in den Verwaltungsrat, welcher sich gem. § 9 Abs. 2 aus drei Mitgliedern der Selbstverwaltung der Landeshauptstadt Kiel und zwei Mitgliedern des RBZ zusammensetzt.
Die Mitgliedschaft endet unter anderem durch Ausscheiden aus der Ratsversammlung. Gem. § 9 Abs. 7 der Satzung wählt die Ratsversammlung bei vorzeitigem Ausscheiden nach Absatz 2 Nr. 2 auf Vorschlag der Pädagogischen Konferenz des jeweiligen RBZ die Nachfolgemitglieder, sodass mit der konstituierenden Sitzung der Ratsversammlung nach der Kommunalwahl 2018 auch die Verwaltungsratsmitglieder der Selbstverwaltung neu zu bestimmen sind. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre.
Nachfolgende Mitglieder sind gem. § 9 Abs. 2 Nr. 2 der Satzung durch Beschluss der Ratsversammlung (Drs. 0595/2015) bis 15.07.2020 Mitglied der Verwaltungsräte.
Regionales Berufsbildungszentrum Soziales, Ernährung und Bau (RBZ 1)
| Frau Britta Hohenberg | gem. 9 Abs. 2 Nr. 2, Mitglied des RBZ |
| Frau Sabine Waldmann | gem. 9 Abs. 2 Nr. 2, Mitglied des RBZ |
Regionales Berufsbildungszentrum Technik (RBZ Technik)
| Herr Reinhard Steinke | gem. 9 Abs. 2 Nr. 2, Mitglied des RBZ |
| Herr Nils Stoltenberg | gem. 9 Abs. 2 Nr. 2, Mitglied des RBZ |
Regionales Berufsbildungszentrum Wirtschaft (RBZ Wirtschaft)
| Frau Karen Zeug | gem. 9 Abs. 2 Nr. 2, Mitglied des RBZ |
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Herr Norbert Adrian (Nachbesetzung Drs. 0267/2016) | gem. 9 Abs. 2 Nr. 2, Mitglied des RBZ |
Weitere Mitglieder des Verwaltungsrates sind die zuständige Dezernentin, Frau Stadträtin Treutel und die Amtsleiterin des Amtes für Schulen, Frau Iris Diekelmann. Beide sind gem. § 9 Abs. 1 der Satzung Mitglieder kraft Amtes. Die Dezernentin ist Verwaltungsratsvorsitzende.
Mit Ausnahme der Vorsitzenden ist für die Verwaltungsratsmitglieder in der Satzung keine Stellvertretung vorgesehen, daher stehen nur ordentliche Mitglieder zur Abstimmung an.
Mit beratender Stimme gehören dem Verwaltungsrat je ein Vertreter der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite sowie der Schulaufsichtsbehörde an.
Bei der Besetzung des Verwaltungsrates handelt es sich nicht um eine Wahl i. S. d. § 40 GO. Das Schulgesetz spricht in § 105 Abs. 1 S. 1 ausdrücklich von „bestimmen“, insofern wird die Benennung der Mitglieder nicht als Wahl bezeichnet. Die Verwendung des Begriffes „gewählt“ im Satzungstext hat darauf keinen Einfluss, da es sich nicht um ein Gesetz oder eine Verordnung handelt.
Die Beschlussfassung erfolgt daher nach § 39 GO.
Renate Treutel
Stadträtin