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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0690/2018

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

Wahl der stimmberechtigten Verwaltungsratsmitglieder der Selbstverwaltung der Landeshauptstadt Kiel

 

Nach § 9 Abs. 7 i.V.m. Abs. 3 der Satzung des jeweiligen Regionalen Berufsbildungszentrums werden folgende Vertreterinnen und Vertreter als Mitglieder der Verwaltungsräte bestimmt:

 

Regionales Berufsbildungszentrum Soziales, Ernährung und Bau (RBZ 1)

 

Herr Tobias Friedrichs

gem. 9 Abs. 2 Nr. 1, Mitglied der RV

 

Frau Elisabeth Pier

gem. 9 Abs. 2 Nr. 1, Mitglied der RV

 

Herr Christoph Krieger

gem. 9 Abs. 2 Nr. 1, Mitglied der RV

 

 

Regionales Berufsbildungszentrum Technik (RBZ Technik)

 

Herr Nesimi Temel

gem. 9 Abs. 2 Nr. 1, Mitglied der RV

 

Frau Yasmina Naumann

gem. 9 Abs. 2 Nr. 1, Mitglied der RV

 

N. N.

gem. 9 Abs. 2 Nr. 1, Mitglied der RV

 

 

Regionales Berufsbildungszentrum Wirtschaft (RBZ Wirtschaft)

 

Herr Andreas Arend

gem. 9 Abs. 2 Nr. 1, Mitglied der RV

 

Frau Constance Prange

gem. 9 Abs. 2 Nr. 1, Mitglied der RV

 

Herr Dirk Scheelje

gem. 9 Abs. 2 Nr. 1, Mitglied der RV

 

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

Nach § 9 Abs. 3 der Satzung des jeweiligen Regionalen Berufsbildungszentrums hlt die Ratsversammlung der Landeshauptstadt Kielnf stimmberechtigte Mitglieder in den Verwaltungsrat, welcher sich gem. § 9 Abs. 2 aus drei Mitgliedern der Selbstverwaltung der Landeshauptstadt Kiel und zwei Mitgliedern des RBZ zusammensetzt.

Die Mitgliedschaft endet unter anderem durch Ausscheiden aus der Ratsversammlung. Gem. § 9 Abs. 7 der Satzung hlt die Ratsversammlung bei vorzeitigem Ausscheiden nach Absatz 2 Nr. 2 auf Vorschlag der Pädagogischen Konferenz des jeweiligen RBZ die Nachfolgemitglieder, sodass mit der konstituierenden Sitzung der Ratsversammlung nach der Kommunalwahl 2018 auch die Verwaltungsratsmitglieder der Selbstverwaltung neu zu bestimmen sind. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre.

 

Nachfolgende Mitglieder sind gem. § 9 Abs. 2 Nr. 2 der Satzung durch Beschluss der Ratsversammlung (Drs. 0595/2015) bis 15.07.2020 Mitglied der Verwaltungsräte.

 

Regionales Berufsbildungszentrum Soziales, Ernährung und Bau (RBZ 1)

 

Frau Britta Hohenberg

gem. 9 Abs. 2 Nr. 2, Mitglied des RBZ

 

Frau Sabine Waldmann

gem. 9 Abs. 2 Nr. 2, Mitglied des RBZ

 

 

Regionales Berufsbildungszentrum Technik (RBZ Technik)

 

Herr Reinhard Steinke

gem. 9 Abs. 2 Nr. 2, Mitglied des RBZ

 

Herr Nils Stoltenberg

gem. 9 Abs. 2 Nr. 2, Mitglied des RBZ

 

 

Regionales Berufsbildungszentrum Wirtschaft (RBZ Wirtschaft)

 

Frau Karen Zeug

gem. 9 Abs. 2 Nr. 2, Mitglied des RBZ

 

 

Herr Norbert Adrian

(Nachbesetzung Drs. 0267/2016)

gem. 9 Abs. 2 Nr. 2, Mitglied des RBZ

 

Weitere Mitglieder des Verwaltungsrates sind die zuständige Dezernentin, Frau Stadträtin Treutel und die Amtsleiterin des Amtes für Schulen, Frau Iris Diekelmann. Beide sind gem. § 9 Abs. 1 der Satzung Mitglieder kraft Amtes. Die Dezernentin ist Verwaltungsratsvorsitzende.

Mit Ausnahme der Vorsitzenden ist für die Verwaltungsratsmitglieder in der Satzung keine Stellvertretung vorgesehen, daher stehen nur ordentliche Mitglieder zur Abstimmung an.

 

Mit beratender Stimme gehören dem Verwaltungsrat je ein Vertreter der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite sowie der Schulaufsichtsbehörde an.

 

Bei der Besetzung des Verwaltungsrates handelt es sich nicht um eine Wahl i. S. d. § 40 GO. Das Schulgesetz spricht in § 105 Abs. 1 S. 1 ausdrücklich von „bestimmen“, insofern wird die Benennung der Mitglieder nicht als Wahl bezeichnet. Die Verwendung des Begriffes „gewählt“ im Satzungstext hat darauf keinen Einfluss, da es sich nicht um ein Gesetz oder eine Verordnung handelt.

 

Die Beschlussfassung erfolgt daher nach § 39 GO.

 

Renate Treutel

Stadträtin

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