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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE - 1182/2018

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Die Landeshauptstadt Kiel fordert den Schleswig-Holsteinischen Landtag auf, nach § 29 SGB XII, Absatz 2 beziehungsweise 3 eine Rechtsverordnung zu erlassen, die die Träger der Sozialhilfe ermächtigt, regionale Besonderheiten zu berücksichtigen.

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Die Zahl der Menschen, die im Alter arm sind, steigt, immer mehr Senioren*innen sind von der gesellschaftlichen Teilhabe ausgeschlossen.

Diese Situation wird sich in den kommenden Jahren deutlich verschärfen, wenn bei abgesenktem Renten-Niveau immer mehr Menschen in Rente gehen, deren Erwerbsleben von Zeiten der Arbeitslosigkeit, niedrigen Löhnen, prekären Arbeitsverhältnissen wie Minijobs und sogenannter Selbstständigkeit geprägt war.

Umfragen zeigen wie sehr das Thema den Menschen unter den geln brennt, auch wenn sie selbst weder alt noch arm sind. So gaben in einer Emnid-Umfrage vom 15.07.2018 für Die Bild am Sonntag“ 79 Prozent der Befragten an, dass die Vermeidung von Altersarmut ein sehr wichtiges politisches Thema sei.

Die Lebenshaltungskosten unterliegen auch in Schleswig-Holstein starken regionalen Schwankungen. Die Höhe der Grundsicherung im Alter ist jedoch überall gleich. § 29, SGB XII ermöglicht es den Ländern jedoch mit entsprechenden Rechtsverordnungen, den Landkreisen und kreisfreien Städten als Trägern der Sozialhilfe regionale Unterschiede zu becksichtigen.

Eine solche Regelung existiert beispielsweise in Bayern, wo die Stadt München zum Beispiel mit einem Zuschlag von monatlich 21 Euro auf die Grundsicherung im Alter auf regionale Besonderheiten reagiert. Und auch in Hamburg wird derzeit ein solches Modell debattiert.

r Schleswig-Holstein existiert derzeit leider keine Rechtsverordnung, die es den Trägern der Sozialhilfe ermöglicht, auf regionale Besonderheiten einzugehen. Um die schlimmen Folgen von Altersarmut zumindest etwas abzumildern und auf regionale Unterschiede der Lebenshaltungskosten zu reagieren, wäre eine solche aber dringend erforderlich!

 

 

gez. Margot Heinf.d.R.

Ratsfrau

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