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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE - 0030/2019

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Die Wahl der Jurymitglieder wird zurückgestellt und zunächst an die Ausschüsse zurücküberwiesen, mit der Maßgabe, dass die Besetzung der 10 Juryplätze insgesamt paritätisch und gemäß dem Höchstzahlverfahren (Sainte-Laguë/Schepers) auf die Fraktionen verteilt erfolgt.

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Von den insgesamt 10 Jurymitgliedern sind bislang neun benannt, davon sechs Männer und drei Frauen, eine Besetzung mit einem Frauenanteil von mindestens der Hälfte ist damit auch durch Nachnominierungen der noch ausstehenden zwei Jurymitglieder nicht mehr zu erreichen. Schon in der vergangenen Wahlperiode war die Jury mit (deutlich) mehr Männern besetz, als Frauen. Gemäß dem Gleichstellungsgesetz(1) und auch dem Selbstanspruch der Landeshauptstadt Kiel sollten deshalb in dieser Wahlperiode endlich nf der Jurymitglieder weiblich sein.

 

Zudem ergibt sich nach dem Höchstzahlverfahren (Sainte-Laguë/Schepers) für die insgesamt 10 Juryplätze folgende Verteilung auf die Fraktionen:

 

SPD:   3 Plätze

CDU:   2 Plätze

ndnis 90/Grüne 2 Plätze

DIE LINKE:  1 Platz

FDP:   1 Platz

AfD:   1 Platz

 

Bei der bisherigen Benennung durch die Ausschüsse ergibt sich (laut derzeit im Ratsinformationssystem hinterlegten Drucksachen) davon abweichend aber:

 

SPD:   3 Plätze

CDU:    2 Plätze

ndnis 90/Grüne:  3 Plätze

FDP:   1 Platz

 

Eine Veränderung des Stimmgewichts durch Aufteilung der Vorschlagsvergabe für die Jury auf verschiedene Ausschüsse ist künstlich und demokratieverzerrend. Auch bei z.B. der Wahl der Vorsitzenden von Ausschüssen etc. wird stets die Gesamtzahl der zu vergebenden Positionen herangezogen: Obwohl je Ausschuss nur jeweils ein*e Vorsitzende*r zu wählen ist, werden die insgesamt neun Ausschussvorsitze gemäßchstzahlverfahren (SPD:3, CDU: 2, Bündnis90/Grüne:2, LINKE: 1, FDP: 1) verteilt. Wenn nach einer solchen Verteilung einzelne Fraktionen zugunsten anderer Fraktionen, in gegenseitigem Einvernehmen, auf eine Vertretung in der Jury verzichten wollen (hier erhalten zum Beispiel offenbar ndnis 90/Grüne einen Sitz von der AfD), ist das natürlich ebenfalls ihr demokratisches Recht, DIE LINKE möchte aber nicht auf ihren Sitz verzichten und in der Jury vertreten sein.

 

 

 

gez. Stefan Rudau     f.d.R.

Ratsherr

 

 

(1) Anmerkung: GstG, § 15, Absatz 1: Bei Benennungen und Entsendungen von Vertreterinnen und Vertretern für Kommissionen, Beiräte, Ausschüsse, Vorstände, Verwaltungs- und Aufsichtsräte sowie für vergleichbare Gremien, deren Zusammensetzung nicht durch besondere gesetzliche Vorschriften geregelt ist, sollen Frauen und Männer jeweils hälftig berücksichtigt werden. Bestehen Benennungs- oder Entsendungsrechte nur für eine Person, sollen Frauen und Männer alternierend berücksichtigt werden, wenn das Gremium für jeweils befristete Zeiträume zusammengesetzt wird; anderenfalls entscheidet das Los. Bestehen Benennungs- oder Entsendungsrechte für eine ungerade Personenzahl, gilt Satz 2 entsprechend für die letzte Person.

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