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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 1198/2018

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

Die beigefügte Neufassung der Richtlinien für die Verleihung des „Jungen Kulturpreises Kiel“ wird beschlossen.

 

Die Anpassung wird am 18.03.2019 wirksam. Damit verlieren die bisher gültigen Richtlinien vom 05.07.2006 (DRS.: 0508/2006) in der am 15.03.2012 (DRS.: 0075/2012) geänderten Fassung ihre Gültigkeit.

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

Seit 2006 zeichnet die Landeshauptstadt Kiel bedeutende Leistungen und besonderes Engagement junger Menschen im kulturellen Bereich mit einem eigenen Kulturpreis aus.

Bis 2012 hieß der Preis „Kulturpreis für Schülerinnen und Schüler“, seit 2013 „Kieler Kulturpreis für Kinder und Jugendliche. Bis zur Umbenennung wurden überwiegend schulische Projekte eingereicht, also Projekte, die in der Schule entstanden sind und meistens auch von einer Lehrkraft eingereicht wurden.

 

Das Verhältnis schulisch / außerschulisch betrug damals etwa 4:1. Um verstärkt Einzelpersonen und Gruppen außerhalb des Schulbetriebs anzusprechen, wurde der Preis in „Kieler Kulturpreis für Kinder und Jugendliche“ unbenannt.

 

Durch die Umbenennung wurde das Verhältnis schulisch / außerschulisch verbessert, dennoch wird der Preis in der „freien Szene“ noch zu wenig wahrgenommen.

Um vermehrt Jugendliche anzusprechen, die sich außerhalb von Schule und Jugendeinrichtungen engagieren, soll der Preis in „Junger Kulturpreis Kiel“ umbenannt werden.

 

 

Die Sparte „Darstellendes Spiel/Tanz“ wird in zwei eigenständige Sparten getrennt. Diese Trennung war in der Praxis immer gegeben. Die Richtlinien werden korrigiert.

 

Der Fachbereich „Fotografie“ wird zukünftig der Sparte Bildende Kunst zugeordnet.

 

 

 

 

 

 

Renate Treutel

rgermeisterin

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Anlagen

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