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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 1201/2018

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

  1. Die Ratsversammlung erneuert und bekräftigt ihr Bekenntnis zum Städtischen Krankenhaus als kommunaler Schwerpunktversorger für Kiel und das Umland.
  2. Die Verwaltung wird darin unterstützt, alle erforderlichen mittel- und langfristigen Maßnahmen zu erarbeiten, die das Städtische Krankenhaus in die Lage versetzen, notwendige und zeitgemäße Versorgungsangebote dauerhaft sicher zu stellen.
  3. Bund und Land werden aufgefordert, die notwendigen Finanzen für kommunale Schwerpunktversorger bereitzustellen.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

  1. Zusammenfassung

Kommunale Krankenhäuser sind seit Jahren regelmäßig als Schwerpunktversorger in der Krankenhausversorgung für ihre Bürgerinnen und Bürger unter zunehmenden ökonomischen Druck geraten. Bundesweit hat ein Konzentrationsprozess stattgefunden, der zu Fusionen mit oder zu Übernahmen durch große/n, private/n Klinikbetreiber führte bzw. weiterhin führt.

Ursachen sind u. a.:

  • steigende regulatorische Anforderungen (Qualitätsvorgaben)
  • bundesweit steigende Fallzahlen, wachsende Patientenansprüche
  • steigende Anforderungen des gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) führen zum Leistungsausschluss kleinerer und mittlerer Anbieter (Mindestmengen bei Fhgeburten, Knieoperationen, Tumorbehandlungen etc.)
  • Leistungsentlohnung richtet sich nach wie vor auf Kostendämpfung aus und verschärft dadurch die wirtschaftlichen Probleme der Krankenhäuser
  • weitere Marktveränderung in Schleswig-Holstein und insbesondere für Kiel durch das aktuelle Neubauvorhaben des UK-SH.

 

Damit wachsen die Anforderungen an die strategische Ausrichtung, die letztlich von den Kommunen vorzugeben sind.

Die Vertreter/innen von Selbstverwaltung und Verwaltung im Aufsichtsrat des Städtischen Krankenhauses sind dazu seit einigen Jahren in einem intensiven Dialog mit der Geschäftsführung.

 

  1. Sachverhalt

Die Verwaltung kommt zu dem Ergebnis, dass eine Privatisierung und/oder die Aufgabe defizitärer Versorgungsangebote wie z. B. der Notfallambulanz nicht in Betracht gezogen werden.

Gesundheitsversorgung ist ein durch die öffentliche Hand sicherzustellender Auftrag, der bestmöglich von dem Städtischen Krankenhaus auf Dauer erfüllt werden soll.

Im Wesentlichen sind die Optimierungspotentiale beim Städtischen Krankenhaus unter Beachtung der kommunalen Zielvorgaben ausgeschöpft. Das Kernkrankenhaus wird ab 2020 wieder auf eine „schwarze 0“ (leichte Überschüsse) kommen (aktuelle Rahmenbedingungen, Wirtschaftsplanung 2019 ff). Dabei sind die nachstehend geplanten Zukunftsinvestitionen jedoch nicht berücksichtigt.

Durch den Bundes- und Landesgesetzgeber verursachte Reformen, die in relativ kurzfristigen Abständen erfolgen, erschweren eine valide mittel- und langfristige Planung.

 

Bund und insbesondere dem Land obliegen es, eine auskömmliche Finanzierung für notwendige Investitionen sicherzustellen, was jedoch in erheblichem Maße nicht gewährleistet ist, s. u.

Um jedoch wettbewerbsfähig zu bleiben, sind nach dem gegenwärtigen Stand außer der Fortführung der Zusammenarbeit im 6K-Verbund, mit einzelnen Krankenhäusern oder niedergelassenen Ärzten (Aufnahme von ambulanten Versorgungsangeboten)  erhebliche Investitionsmaßnahmen in einem Zeitraum bis ca. 2030 notwendig, um das Städtische Krankenhaus zukunftssicher aufzustellen.

Ein Weg, den andere Kommunen bereits eingeleitet haben wie z. B.:

  • Kreis Nordfriesland: Klinikum Nordfriesland: Investitionen 96,6 Mio. €, Eigenanteil 22,5 Mio. €
  • Kreis Rendsburg Eckernförde: Rekommunalisierung Imland Klinik, Investitionen rd. 70 Mio. €, Erhöhung Stammkapital um rd. 5 Mio. €
  • Stadt Neumünster: FEK Investitionen rd. 87,6 Mio. €, Verhandlungen FEK mit Stadt über 4,2 Mio. €.

Auf anliegende Kopien der dazugehörigen Presseartikel wird verwiesen.

 

Beim Städtischen Krankenhaus stehen bis ca. 2030 Investitionen von ca. 211,2 Mio. € an, wovon voraussichtlich 38,4 Mio. € nicht gefördert werden.

Diese Entwicklung führt zu langfristigen wirtschaftlichen Belastungen für das Städtische Krankenhaus.

 

Die im § 9 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) grundsätzlich vorgesehene 100%-Finanzierung der Bundesländer wird u. a. auch vom Land Schleswig-Holstein nicht umgesetzt. Sinnvolle bzw. notwendige Investitionsvorhaben werden nicht gefördert, obwohl sie zukunftsträchtig u. a. für das Städtische Krankenhaus sind.

Die Diagnosebezogenen Fallgruppen (DRG, Diagnosis Related Groups) berücksichtigen keinen ausreichenden finanziellen Spielraum, um die Vorfinanzierung nachhaltiger Zukunftsprojekte zu ermöglichen.

Die nicht geförderten Anteile können nicht in vollem Umfang vom Städtischen Krankenhaus allein finanziert werden.

Da das Städtische Krankenhaus in den vergangenen Jahren zur Weiterentwicklung der Medizinstruktur, zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Versorgung der Kieler Bevölkerung bereits erhebliche investive Anstrengungen unternommen und deswegen seine Kreditwürdigkeit bis an die Grenze des Möglichen ausgereizt hat, wird eine finanzielle Unterstützung der Stadt notwendig werden.

 

  1. Weitere Vorgehensweise

Die Verwaltung sieht daher die Notwendigkeit, unter Berücksichtigung der Haushaltssituation einen finanziellen Beitrag zu leisten.

 

Hierfür können in Betracht kommen:

  • rgschaften
  • Mittel für die Erhöhung des Eigenkapitals
  • Betrauung des Städtischen Krankenhauses mit kommunalen Vorsorgeaufgaben.

 

Der Aufsichtsrat des Städtischen Krankenhauses hat in seiner Sitzung am 19.12.2018 den mittel- und langfristigen Planungen sowie der strategischen Ausrichtung des Städtischen Krankenhauses grds. zugestimmt u. a. beschlossen:

  1. Zustimmung zum Zukunftskonzept „Mein Städtisches“
  2. Finanzielle Unterstützung der Stadt
  3. Einforderung der Vollfinanzierung notwendiger Modernisierungsinvestitionen und Krankenhausneubauten.

 

Damit wird erreicht, dass die notwendigen Planungen angeschoben und gesichert werden können.

 

Es ist parallel beabsichtigt, dass die Stadt im Rahmen ihrer Möglichkeiten mit Nachdruck eine auskömmliche Finanzierung z. B. über den Städteverband Schleswig-Holstein oder den Deutschen Städtetag einfordert.

 

 

 

 

 

Gerwin Stöcken

Stadtrat

 

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Anlagen

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