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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0138/2019

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Beratungsfolge

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Antrag

 

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Sachverhalt/Begründung

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Die Verwaltung wurde von der Ratsversammlung  gebeten, zu prüfen, ob sich die Landeshauptstadt Kiel in Bezug auf die zu erfüllenden Bewerbungskriterien als Kulturhauptstadt Europas 2025 bewerben kann (Drs. 1113/2018). Dazu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

1. Bewerbungsverfahren Kulturhauptstadt Europas         

 

Eine Bewerbung um die Teilnahme am nationalen Vorentscheid um die Kulturhauptstadt Europas 2025 erfolgt mit einem angemessenen ngeren Vorlauf, um erfolgversprechend zu sein.

Einsendeschluss für die Bewerbung ist auf nationaler Ebene der 30.9.2019.

Aktuell gibt es bereits acht deutsche Städte, die sich darum bewerben, für Deutschland ins Rennen zu gehen: Dresden, Chemnitz, Zittau, Magdeburg, Hannover, Hildesheim, Koblenz und Nürnberg. Diese Städte arbeiten mit externer Unterstützung seit Jahren an ihrer jeweiligen Bewerbung. Eine entsprechend ernstzunehmende Bewerbung Kiels innerhalb weniger Monate ist nicht zu leisten.

beck hatte bereits 2016/17 einen Anlauf unternommen, sich um den Titel Kulturhauptstadt 2025 zu bewerben. Eine vom Lübecker Senat beauftragte Machbarkeitsstudie im Jahre 2017 geht von Kosten von 2 Mio. Euro allein für die Bewerbungsphase aus, hinzukommen Kosten von ca.  60 70 Mio. Euro für das eigentliche Kulturhauptstadtjahr 2025. Lübeck hat sich daher bereits im September 2017 gegen eine Bewerbung entschieden. (Quelle: http://www.ln-online.de/Lokales/Luebeck/Kulturhauptstadt-Aus-fuer-Luebecks-Bewerbung)

 

Fazit:

Eine konkurrenzfähige Bewerbung ist angesichts des knappen Vorlaufs nicht möglich. Die Empfehlung ist, sich weiterhin auf die Entwicklung eines Konzepts für die Ostseekulturstadt zu konzentrieren. Dabei sind neben dem Land Schleswig-Holstein insbesondere auch die Partnerstädte Kiels im Ostseeraum wertvolle Mitstreiterinnen. 

 

 

2. Perspektive Ostseekulturstadt

 

Die Verwaltung arbeitet im Auftrag der Kieler Ratsversammlung gemeinsam mit dem Land Schleswig-Holstein (hier: Europaministerium) und Partnern aus dem Ostseeraum (Litauen, Polen, Kaliningrad, Schweden, Dänemark, Finnland) an einem Konzept für eine Ostseekulturstadt (Drs. 0161/2017), die zunächst r 2020 in Aussicht genommen wurde. Diese Zeitvorgabe ist nicht zu halten.

Ein Workshop dazu mit dem Land Schleswig-Holstein und Partnern aus dem Ostseeraum sowie der Stadt Lübeck hat im November 2018 eine Strategie entwickelt, um gemeinsam ein Konzept zum Format Ostseekulturstadt“ mit Leben zu füllen.

Dabei wurde beschlossen, einen gemeinsamen Antrag an das Swedish Institute (SI) vorzubereiten. Ziel des Antrages auf Fördergelder ist es, das Konzeptr die Ostseekulturstadt mit breiter Beteiligung in den beteiligten Ländern entwickeln zu können.

 

Der Antrag konnte dank intensiver Vorarbeiten mittlerweile eingereicht werden. Unter der Federhrung des Ostseerates (Council of the Baltic Sea States (CBSS) Secretariat, intergovernmental organisation, Sweden) ist am 5.2.2019 ein Antrag beim Swedish Institute (SI) gestellt worden, der von der Landeshauptstadt Kiel (Federführung Dezernat V) und dem schleswig-holsteinsichen Europaministerium unterstützt und partnerschaftlich begleitet wird.

Der Projekttitel lautet: BALTIC SEA CULTURAL CITIES Connecting Citizens & Cities through Culture. Weitere Partner sind: Union of the Baltic Cities/Cultural Cities Commission (UBC CCC); Kaunas Artists House / Kaunas City Municipal Budget Office, Litauen; City Culture Institute in Gdansk, municipal cultural institution, Polen; Region Kaliningrad; Region Ostrobothnia (Finnland), Ars Baltica (Rendsburg). Mit einer Entscheidung wird im Laufe des April 2019 gerechnet.

 

 

Der Kulturausschuss nscht, dass ihm die Geschäftliche Mitteilung im Nachgang zur Ratsversammlung zur Verfügung gestellt wird.

 

 

 

 

 

Renate Treutel

rgermeisterin

 

 

 

 

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