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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0183/2019

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Beratungsfolge

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Antrag

 

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Sachverhalt/Begründung

Der Oberbürgermeister beabsichtigt, eine neue Parkgebührenverordnung in der beigefügten Fassung zum 01.05.2019 zu erlassen. Die bis dahin geltende Parkgebührenverordnung vom 23.02.2017 ist dann aufzuheben. Die beigefügte Neufassung der Parkgebührenverordnung wird gemäß § 55 des Landesverwaltungsgesetzes vorgelegt.

 

§ 2 Abs. 2 – Parkgebühren im Bereich Falckensteiner Strand

 

Der § 2 Abs. 2 der Parkgebührenverordnung wird ersatzlos gestrichen.

 

Begründung:

 

Seit 2006 hatte die Festung Friedrichsort GmbH (Festung) die Bewirtschaftung der Parkplätze im Bereich des Falckensteiner Strandes in Friedrichsort für die Landeshauptstadt Kiel betrieben. Die Vertragslaufzeit endete mit  Ablauf der Saison 2018.

 

Es soll kein neuer Vertrag mit Externen zur Parkraumbewirtschaftung geschlossen werden.

 

Im Jahr 2019 soll für die Parkplätze am Falckensteiner Strand probeweise auf eine Parkraumbewirtschaftung einschließlich Gebührenerhebung verzichtet werden. Die nähere Konzeption und weitere Maßnahmen werden in einer ergänzenden geschäftlichen Mitteilung dargestellt.

 

 

 

 

 

Christian Zierau

Stadtrat

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Anlagen

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