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ALLRIS - Drucksache

Interfraktioneller Antrag - 0115/2019

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Die Verwaltung wird gebeten,glichkeiten zu prüfen, ggf. unter kommunaler Beteiligung ein Projekt zur solitären Kurzzeitpflege in der Landeshauptstadt Kiel zu initiieren und der Selbstverwaltung darüber eine geschäftliche Mitteilung vorzulegen.

 

Die Prüfung soll, unter anderem, folgende Punkte berücksichtigen:

 

  • Anzahl der benötigten Betten,
  • Trägerschaft,
  • Finanzierung.

 

Zudem soll nach möglichen Räumlichkeiten, die für ein solches Projekt in Frage kämen, gesucht werden, hierbei sind die Räumlichkeiten der ehemaligen Unfallklinik Jensen in der Auguste-Viktoria-Straße mit einzubeziehen.

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Jeder von uns kann jeder Zeit in eine Situation geraten, in der wir für eine begrenzte Zeit auf eine Pflegeeinrichtung zur Rekonvaleszenz angewiesen sind. Immer häufiger werden Patient*innen nach Krankenhausaufhalten viel zu früh („blutig“) entlassen, ohne wirklich genesen zu sein.

Dann wäre oft vorübergehende Pflege, Behandlungen im physiotherapeutischen, logopädischen o.a. Bereich durch qualifizierte Fachkräfte, sowie weitere Unterstützung im Alltag notwendig, um möglichst vollständig zu genesen und, gerade im Falle älterer Menschen, wieder in ein selbstbestimmtes Leben zurückzufinden.

Oftmals gibt es wiederum gerade bei älteren Menschen in solchen Situationen auch keine Lebenspartner oder andere Angehörige, die zumindest etwas unterstützende Hilfe leisten könnten.

 

Die in solchen Fällen nötige Hilfe übersteigt das, was ambulante Pflegedienste leisten können, unter anderem aus Kapazitätsgründen, meist bei weitem. In Pflegeheimen hingegen besteht einerseits die Gefahr der Überversorgung, die für die Rückkehr in ein selbstbestimmtes Leben sogar kontraproduktiv sein kann, andererseits sind Kurzzeitpflegeplätze für diese, gerade im Vergleich zu Langzeitpflegeplätzen eher unattraktiv. Wegen verhältnismäßig hoher Kosten (z.B. zur Personalvorhaltung), hohem Verwaltungs- und Beratungsaufwand bei schwer planbarer Belegung haben private Träger aus verständlichen betriebswirtschaftlichen Erwägungen kaum ein Interesse an der Vorhaltung solcher Plätze. Im Zuge der verheerenden Privatisierungen im Gesundheitssektor hat sich auch die öffentliche Hand weitgehend aus diesem Bereich zurückgezogen. Das führte in den vergangenen Jahren zu einem immer stärkeren Abbau der vorhandenen Plätze.

So wurden z.B. in Rendsburg gerade aus Kostengründen 22 Kurzzeitpflegeplätze aufgegeben.

 

Allerdings sind die volkswirtschaftlichen Kosten in den (immer zahlreicheren) llen, in denen die eigenen Fähigkeiten aufgrund mangelnder oder falscher Pflege nicht wiedererlangt werden und deshalb eine Rückkehr in ein selbstbestimmtes Leben dauerhaft nicht gelingt, sehr viel höher, als diejenigen für eine erfolgreiche Kurzzeitpflege.

Schon allein deshalb ist es im Interesse der öffentlichen Hand hier wieder Verantwortung zu übernehmen und nach Möglichkeiten zu suchen Kurzzeitpflegeplätze vor Ort vorzuhalten.

 

 

gez. Margot Hein    f.d.R.

Ratsfrau

 

gez. Andreas Halle    f.d.R.

Ratsherr

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