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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE - 0413/2019

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Die Landeshauptstadt Kiel stellt 1% der, gegenüber der ursprünglichen Planungssumme von 17 Mio. € zzgl. des kalkulatorischen Verkaufserlöses aus dem Grundstück der Gaardener Schwimmhalle (vgl. Drs. 1141/2009), beim Bau des Hörnbades zusätzlich angefallen Mehrkosten sowie eine geeignete Fläche auf dem Parkplatz des Hörnbades oder in unmittelbarer Umgebung des Hörnbad-Geländes  für ein Kunst-im-öffentlichen-Raum-Projekt zur Verfügung und initiiert eine entsprechende Ausschreibung. Bei der Ausschreibung und der Vergabe der Mittel wird der Kunstbeirat gemäß den Leitlinien für die kommunale Kulturförderung beteiligt.

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Das Hörnbad war und ist vor und nach seiner Eröffnung in der Öffentlichkeit durch vielfältige Probleme aufgefallen und dementsprechend starker Kritik ausgesetzt. Unabhängig von der ursprünglichen Haltung zu der Zentralisierung der Kieler Bäderlandschaft und der Ausgestaltung des Zentralbades, ist nun, nachdem das Hörnbad fertiggestellt und der Öffentlichkeit übergeben ist, ein positives Image und Bezug der Kieler Bevölkerung zu dieser Einrichtung wünschenswert.

 

Zur Entwicklung eines solchen positiven Bezugs kann auch Kunst im öffentlichen Raum einen Beitrag leisten. Nachdem die Möglichkeit, den Bildentwurf „Auf einmal hatte ich einen Schuss in der Milchkanne“ von Prof. Piotr Nathan an der Fassade des Hörnbades anzubringen, verneint werden musste, da die Fassadengestaltung des Bades geschützt ist, ist ein Kunstprojekt auf, oder in der Umgebung, des Parkplatzes des Hörnbades naheliegend.

 

Ab 2018 sollen bei Investitionen im Hoch- und Tiefbau in der Landeshauptstadt Kiel Mittel im Umfang von 0,3% der Bruttobaukosten für Kunst im öffentlichen Raum zur Verfügung gestellt werden. Die Investitionen in den Bau des Hörnbads liegen zeitlich jedoch vor 2018. Eine nachträgliche Berechnung auf Grundlage der Gesamtinvestitionskosten erscheint unverhältnismäßig und wäre als Einzelfall gegenüber anderen Investitionen, bei denen entsprechende nachträgliche Mittelbereitstellungen für Kunst im öffentlichen Raum nicht stattfinden, nur schwer zu begründen. Das könnte den Zweck eines solchen Kunstprojektes konterkarieren. Anders sieht es jedoch mit den nachträglich entstandenen Mehrkosten aus. Hier ließe sich argumentieren, dass die Bevölkerung so einen künstlerischen Ausgleich für diese Mehrkosten zurückerhält. 1% der Kosten scheint in diesem Fall, in Anlehnung an von Bund und Ländern häufig angesetzter, „glatter“ Wert für Kunst im öffentlichen Raum als angemessen.

 

 

gez. Prof. Günter Isleib    f.d.R.

rgerliches Ausschussmitglied

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