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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0944/2019

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Die monatliche Rate des Kiel-Stipendiums wird zum Sommersemester 2020 einheitlich um 110 Euro erhöht. Die Höhe des Stipendiums beträgt danach einheitlich 860 Euro statt 750 Euro.

 

Bei zukünftigen Novellierungen im BAföG-Gesetz erfolgen die entsprechenden Anpassungen der Raten des Kiel-Stipendiums linear ohne weitere Beschlussvorlage.

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Seit 1954 vergibt die Landeshauptstadt Kiel auf Beschluss der Ratsversammlung Stipendien an begabte ausländische Studierende aus Kieler Partnerstädten.

 

Im September 2017 wurde in der Neuregelung der Stipendienvergabe von der Ratsversammlung beschlossen, dass – analog zur Höhe des BAföG - eine finanzielle Anpassung der sechs Stipendien (vier für die Christian-Albrechts-Universität, je ein Stipendium für die Fachhochschule Kiel und die Muthesius Kunsthochschule) vorgenommen werden soll. Es wurde für das zehnmonatige Kiel-Stipendium ein Betrag in Höhe von 750 Euro pro Monat festgelegt.

 

Am 1. August 2019 wurde die vom Bundesrat verabschiedete BAföG-Reform wirksam. Diese sieht vor, den Förderhöchstsatz bis 2020 in zwei Stufen auf 861 Euro zu erhöhen. Die Reform berücksichtigt somit die steigenden Lebenshaltungskosten und begegnet den stets steigenden Wohnkosten mit einer angehobenen Wohnkostenpauschale um 30 Prozent.

 

Fast zeitgleich erhöht sich dadurch auch ab dem 1. Januar 2020 der angenommene jährliche Regelbedarf, der bei der Visumbeantragung nachgewiesen werden muss, auf 10.236 Euro. Das bedeutet, dass (in Anlehnung an die BAföG-Erhöhung) den Antragsteller*innen ein monatlicher Betrag von 853 Euro zur Verfügung stehen muss.

 

Somit ist für eine gewünschte Gleichstellung und die Sicherung der Visabeantragung möglicher Stipendiat*innen aus visumspflichtigen Ländern (Russische Föderation, Türkei und Tansania) eine erneute Anpassung des Kiel-Stipendiums notwendig.

 

Die Mehrkosten dieser Anpassung belaufen sich jährlich auf 7.000 Euro und sind in den Haushaltsplanungen ab 2020 berücksichtigt worden.

 

In Hinblick darauf, dass zukünftig mit weiteren BAföG-Erhöhungen zu rechnen ist, sollte eine automatische Dynamisierung der Stipendienrate entsprechend der BAföG-Novellierungen vorgenommen werden.

 

 

 

Renate Treutel

Bürgermeisterin

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