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ALLRIS - Drucksache

Interfraktioneller Antrag - 0122/2020

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Zukünftig wird auf die Erhebung der Gebühren für die Erstbelehrung gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) von ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen der Tafel Kiel e.V. verzichtet.

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Das Infektionsschutzgesetz schreibt sowohl mündlich als auch schriftlich durchzuführende Belehrungen für Beschäftigte im Lebensmittelgewerbe vor. Diese Belehrungen sind 2001 an die Stelle des bis dahin bekannten Gesundheitszeugnisses getreten und informieren über unbedingt notwendige Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Lebensmitteln.

Jede*r der beruflich erstmalig mit Lebensmitteln umgeht oder regelmäßig Lebensmittel für die Öffentlichkeit zubereitet, benötigt eine solche Erstbelehrung durch das Amt für Gesundheit. Dies gilt ab dem ersten Tag und betrifft beispielsweise für Beschäftigte in Gaststätten, Restaurants, Kantinen, Cafes, Schulen, Kindertagesstätten und  eben auch für die ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen der Tafel Kiel.

 

r die Durchführung dieser Belehrung erhebt das Gesundheitsamt derzeit Gebühren in Höhe von 34 Euro pro Person.

 

Die Kieler Tafel ist für ihre Arbeit zwingend auf das Engagement von ehrenamtlichen Helfer*innen angewiesen und sehr dankbar für jede*n die*der bereit ist sich ehrenamtlich einzubringen. Sie hält es verständlicherweise nicht für zielführend und auch nicht für gerechtfertigt, an einer Mithilfe interessierten Personen zunächst Gebühren in Höhe von 34 Euro abzuverlangen. Daher wird die Gebühr für die Belehrung von der Kieler Tafel ausgelegt. Bei etwa 250 ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen bedeutet das einen nicht unerheblichen Betrag, der der Kieler Tafel für ihre tägliche Arbeit verloren geht. Eine Arbeit wohlgemerkt, mit der die Tafeln der Gesellschaft einen großen Dienst erweisen und die ohne sie im Zweifelsfall direkt von der öffentlichen Hand übernommen oder durch andere Maßnahmen ausgeglichen werden müsste.

 

Es ist zwar schon jetzt glich, sich den Betrag für die Teilnahme an der Belehrung auf Antrag von der Stadt Kiel erstatten zu lassen, allerdings ist diese Erstattung an die Vorlage einer Ehrenamtskarte gebunden, für die wiederrum ein eigener Antrag gestellt werden muss und die auch erst nach einem Mindestengagement von zwei Jahren erteilt wird. Das bedeutet derzeit für die Tafel Kiel einen unnötigen Aufwand und eine enorme zeitliche Verzögerung bei der Rückerstattung der ausgelegten Mittel. Zudem bleiben natürlich auch nicht alle ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen für mindestens zwei Jahre bei der Tafel.

 

Eine Möglichkeit hier eine Lösung ohne zusätzliche Kosten für die Stadt zu finden, könnte z.B. darin bestehen, der Tafel Kiel e.V. die, bei den regelmäßig stattfindenden Schulungen des Gesundheitsamtes unbesetzt gebliebenen, Plätze kostenfrei zu Verfügung zu stellen.

 

 

 

gez. Ratsfrau Svenja Bierwirth   f.d.R.

Ratsfraktion DIE LINKE

 

 

gez. Ratsherr Ove Schröter    f.d.R.

Ratsfraktion Die FRAKTION

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