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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0433/2020

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Der Vertreter der Landeshauptstadt Kiel in der Gesellschafterversammlung der GOES Gesellschaft für die Organisation der Entsorgung von Sonderabfällen mbH, Neumünster wird angewiesen, den folgenden Beschlüssen zuzustimmen:

 

1.  Der Jahresabschluss 2019 wird festgestellt und der Lagebericht wird genehmigt.

 

2.  Der Jahresüberschuss in Höhe von 112.044,93 EUR wird auf das Jahr 2020 vorgetragen.

 

3.  Der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat wird für das Jahr 2019 Entlastung erteilt.

 

4. Dem Landesrechnungshof des Landes Schleswig-Holstein wird die Bestellung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft rt Revision+Treuhand GmbH & Co.KG für das Geschäftsjahr 2020 vorgeschlagen.

 

5.  Zustimmung zu den Gesellschaftsvertragsänderungen in § 16 (Vergütungsoffenlegung) und §§ 10 Abs. 1 und 17 Abs. 1(Versand von Unterlagen zu Gesellschafterversammlungen und Aufsichtsratssitzungen).

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Die Geschäftsführung der GOES hat sich entschieden, die Unterlagen der Gesellschafterversammlung per Einschreiben zu versenden und per schriftlichem Verfahren der Gesellschafter (sog. Umlaufbeschluss) die Beschlüsse der diesjährigen Gesellschafterversammlung einzuholen.

 

Die GOES ist die zentrale Stelle für die Organisation der Entsorgung von gefährlichen Abfällen in Schleswig-Holstein und übernimmt hoheitliche Aufgaben gemäß § 11 des Landesabfallwirtschaftsgesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der jeweils gültigen Fassung LAbfWG und der dazu ergangenen Verordnungen und Erlasse.

 

Die Gesellschaft hat ein Stammkapital von 300.000 EUR. Die Landeshauptstadt Kiel hält über den Abfallwirtschaftsbetrieb Kiel eine Beteiligung von 5.050 EUR (1,7 %). Zu den weiteren rund 30 Gesellschaftern zählen Kreise und kreisfreie Städte, Verbände, Vereine und Organisationen der abfallentsorgenden Wirtschaft. Die größte Beteiligung hält mit 25,75 % das Land Schleswig-Holstein.

 

Zu 1. und 2.

Der Wirtschaftsprüfer hat den Bericht über die Prüfung des Geschäftsjahres zum 31.12.2019 und des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2019 erstellt und am 17.03.2020 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Zu 3.

Der Aufsichtsrat hat im Umlaufverfahren vom 08.05.2020 beschlossen, den Gesellschaftern die Entlastung für die Geschäftsführung sowie dem  Aufsichtsrat r 2019 empfehlen.

 

Zu 4.

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft rt Revision+Treuhand GmbH & Co.KG hat die letzten 3 Wirtschaftsjahre geprüft und soll auch das Jahr 2020 prüfen. 

 

Zu 5.

Der Aufsichtsrat empfiehlt den Gesellschaftern, folgende Änderungen des Gesellschaftervertrages zu beschließen:

 

Vergütungsoffenlegungsgesetz

 

„§ 16 Vergütungsoffenlegung

Wie in § 65 Abs. 1 Nr. 5 LHO geregelt, sind die dort genannten Bezüge und sonstigen Leistungen der Geschäftsführung / des Aufsichtsrates auf der Internetseite des Finanzministeriums sowie im Anhang des Jahresabschlusses individualisiert zu veröffentlichen. Die Bezüge werden außerdem im Beteiligungsbericht des Landes Schleswig-Holstein ausgewiesen.“

 

Versand von Unterlagen zu Gesellschafterversammlung und Aufsichtsratssitzungen

 

Zu § 10 Abs. 1 und § 17 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages wird jeweils als letzter Satz hinzugefügt:

Die Vorlagen können auch unter Beachtung der nach dem aktuellen Stand der Technik geltenden Regeln der IT-Sicherheit in elektronischer Form zur Verfügung gestellt werden; hierauf ist in der Einladung hinzuweisen.“

 

 

 

 

Dr. Ulf Kämpfer

Oberbürgermeister

 

 

Anlagen

 

 

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