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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0286/2020

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Beratungsfolge

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Antrag

 

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Sachverhalt/Begründung

Die Bezüge von Führungskräften und Aufsichtsräten in öffentlichen Unternehmen sollen seit dem 01. Januar 2016 veröffentlicht werden. Das ist ein wesentlicher Inhalt des Vergütungsoffenlegungsgesetzes, das der Schleswig-Holsteinische Landtag beschlossen hatte.

 

Aufgrund dessen wurde bereits in mehreren Sitzungen des Hauptausschusses über die Nebentigkeiten des Oberbürgermeisters, derrgermeisterin, der Dezernentinnen und der Dezernenten berichtet.

 

Stadtrat Stöcken nimmt zurzeit folgende Aufgaben wahr:

-          Vorsitzender des Aufsichtsrats des Städtischen Krankenhauses

-          Beisitzer im Vorstand

  • des Schleswig-Holsteinischen Verbandes für soziale Strafrechtspflege; Straflligen und Opferhilfe e. V.
  • des Instituts für Sozialarbeit und Sozialpädagogik Frankfurt am Main

-          Beisitzer im Präsidium des AWO Bundesverbands Berlin

-          Mitglied im Aufsichtsrat der

  • Kieler Bäder GmbH und der
  • Horizon GmbH

-          Mitglied

  • im Hauptausschuss des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge
  • im Sportausschuss des Deutschen Städtetags
  • der Trägerversammlung des Jobcenter Kiels
  • im Kuratorium der vhw

-          Mitglied und Sprecher der Gruppe der öffentlichen Körperschaften des Verwaltungsausschusses der Agentur für Arbeit

 

heres ist der beigefügten Übersicht zu entnehmen.

 

Herr Stöcken übt darüber hinaus noch ein Ehrenamt als Sprecher im Sprecherrat der Nationalen Armutskonferenz aus. Dieses Ehrenamt steht nicht im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Stadtrat.

 

Herr Stöcken ist weiter seit dem 19. März 2020 bis zum 17. Mai 2020 in der Ratsversammlung vom 19. März 2020 zum Gründungsgeschäftsführer der Kieler Wohnungsgesellschaft Verwaltungs GmbH bestellt worden. Zu der Übernahme dieser Nebentätigkeit wurde Herr Stöcken gem. § 71 Ziff. 2 Landesbeamtengesetz Schleswig-Holstein (LBG) vom Dienstvorgesetzten, von Herrn Oberbürgermeister Dr. Ulf Kämpfer, verpflichtet. Gem. § 72 Absatz 1 Nr. 1 LBG unterliegt diese Nebentätigkeit nicht der Anzeigepflicht.

 

Weitere Nebentätigkeiten, welche nicht im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Stadtrat der Landeshauptstadt Kiel stehen, werden nicht ausgeübt.

 

 

 

 

Christian Zierau

Stadtrat

 

 

Anlage:

 

Gesamtübersicht der Nebentätigkeiten des Stadtrats Gerwin Stöcken

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Anlagen

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