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ALLRIS - Drucksache

Kleine Anfrage der CDU-Ratsfraktion - 0275/2020

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

 

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Sachverhalt/Begründung

Kleine Anfrage

 

Ich frage den Oberbürgermeister betreffend Ausnahmen nach §11 Abs. 1 Nr. 5 Heizkostenverordnung:

 

  1. Wie viele Ausnahmen genehmigte die Verwaltung seit 1.1.2017 nach §11 Abs. 1 Nr. 5 Heizkostenverordnung?

 

  1. Welche Gründe für die Ausnahmen machte die Stadt für die Ausnahmen geltend?

 

  1. Welche Konsequenzen ziehen Ausnahmen nach der „allgemeinen Härteklausel i.S. des § 5 Abs. 2 Energieeinsparungsgesetz nach sich? 

 

 

gez. Ratsherr Florian Weigel      f.d.R.

CDU-Ratsfraktion

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Anlagen

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