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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0547/2020

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Beratungsfolge

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Antrag

 

Antrag:

 

Dem in der Anlage dargestellten Programm Erhaltungsmanagementr Straßen, Wege und Plätze sowie der vorgeschlagenen Priorisierung der Maßnahmen (Anlage 1) wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, das Programm im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel vorzubereiten und umzusetzen.

 

 

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Sachverhalt/Begründung

 

Begründung:

 

1. Grundlagen und Ziele

 

Das Thema „Erhaltungsmanagement von Innerortsstraßen“ bekommt für die Landeshauptstadt Kiel eine immer größere Bedeutung. Den täglichen Spagat zwischen knappen Budgets und einer guten Verkehrsinfrastruktur zur Wahrung wirtschaftlicher Wettbewerbsfähigkeit und Standortattraktivität zu meistern, ist eine Herausforderung. Dabei stellen die nachfolgenden Erkenntnisse eine wesentliche Rolle da:

 

  • Alle Straßenbestandteile sind einer ständigen Beanspruchung und einem Alterungsprozess ausgesetzt (Werteverzehr).

 

  • Die Substanz und Gebrauchstauglichkeit muss langfristig gesichert werden (Grundsanierung/Wiederherstellung).

 

  • Die zur Verfügung stehenden eng begrenzten Haushaltsmittel reichen zumeist nicht aus, um den Substanzverlust der Straßeninfrastruktur zu stoppen bzw. dringend notwendige Sanierungsarbeiten durchzuführen.

 

  • Lösungen müssen dem Prinzip der Nachhaltigkeit unterworfen werden. Durch den Aufbau eines kommunalen Straßenerhaltungsmanagements kann mit intelligenten Maßnahmen zur Instandhaltung oder Erneuerung dem stetigen Wertverlust der Infrastruktur entgegengewirkt werden. Auf Basis relevanter Daten können so wirtschaftliche Sanierungsempfehlungen erarbeitet werden. Ein wesentlicher Aspekt stellt dabei der optimale Eingreifzeitpunkt dar.

 

  • Ein Erhaltungsmanagement ist für die Landeshauptstadt Kiel als Straßenbaulastträger grundsätzlich wirtschaftlich und eine Grundlage zur Kosten-Nutzen-Betrachtung.

 

In der Anlage 2 ist die Konzeption der Verwaltung „Erhaltungsmanagement Straßen, Wege und Plätze für die Landeshauptstadt Kiel“ zur Kenntnis beigelegt. Darin sind auch weiterführende Details zur Zustandserfassung, dem Sanierungsbedarf, der Zustandsentwicklung, den Bausteinen des Kieler Erhaltungsmanagements und der Finanzierung dargelegt.

 

Die bisherige Zustandserfassung (Drs. 0643/2019) erfolgte schwerpunktmäßig über schnellfahrende Messsysteme und erfasste die Fahrbahn. Zukünftig soll darüber hinaus auch die Erfassung von Nebenflächen (z. B. Radwege, Fußwege) erfolgen. Bereits derzeit werden z. B. über das Programm Fußverkehr mit Prioritätenliste 2020 ff. (Drs. 0325/2020), Radverkehr in der Landeshauptstadt Kiel - Sachstand zum Programm Radverkehr mit Prioritätenliste 2019 ff.“ (Drs. 0267/2020) oder „Maßnahmen 2020/21 - Fahrradstadt Kiel (Drs. 0236/2020) entsprechende Nebenflächen identifiziert und bearbeitet.

 

 

2. Maßnahmen aus dem Programmr 2020

 

r das Jahr 2020 wurden/werden folgende Maßnahmen aus dem Programm vorgesehen:

 

Schilksee  Dorf (K 5)

Pries/Friedrichsort zw. Fördestraße (K 17) und Haus Nr. 16a

 

Pries/Friedrichsort  Schusterkrug (K 5)

    zw. Ortseingang und Bahngleis

 

Suchsdorf   Rungholtplatz

 

Schreventeich/ Kronshagener Weg (L 194)

Hasseldieksdamm  zwischen Haus Nr. 104 und Westring

 

Mitte   Schützenwall Radweg

 

Mettenhof  Skandinaviendamm (K 13)

   zw. Stavangerstre und Bergenring

 

Meimersdorf/  Edisonstraße

Moorsee  zw. Liebigstraße und B 404

 

Ellerbek/  Schönberger Straße (L 52)

Wellingdorf   zw. Kieler Kuhle und Kuchelstraße

 

Neumühlen/  Ostring (K 31)

Dietrichsdorf/  zw. B 502 und Lüderitzstraße

Oppendorf

 

Pries/Friedrichsort Brauner Berg und Palisadenweg
   zw. An der Schanze und Falckensteiner Strand

 

Ravensberg/  Kiellinie
Brunswik/  zw. Seebad Düsternbrook und Lindenallee
sternbrook

 

 

3. Weitere Maßnahmen mit maßgeblicher Relevanz für das Erhaltungsmanagement

 

Weitere Maßnahmen außerhalb des Programms im öffentlichen Straßenraum, die für das Erhaltungsmanagement von maßgeblicher Relevanz sind:

 

Steenbek-  Projensdorfer Straße
Projensdorf  Kreisverkehr am Holsteinstadion

 

Ravensberg/  Waitzstraße

Brunswik/  zw. Knooper Weg und Hansastraße

sternbrook

 

    Frankestraße

 

   sternbrooker Weg (neue Straßenentwässerung)  

   zw. Carl-Loewe-Weg und Lindenallee
 

Ravensberg/  Gutenbergstraße (L 321), Radwege

Brunswik/  Eckernförder Straße bis Westring

sternbrook

bzw. Schreventeich/

Hasseldieksdamm

 

 

Mitte    Marthastraße

   

   Rathausstraße

 

Ellerbek/  Kieler Kuhle
Wellingdorf  zw. Schönberger Straße 121 und Kuchelstraße

 

 

Gaarden   Preetzer Straße, nördlicher Gehweg

    zw. Bahnhaltepunkt „Schulen am Langsee“ und Hein-Dahlinger-Halle

 

 

4. Programm Erhaltungsmanagement Straßen, Wege und Plätze mit Prioritätenliste 2021 ff.

 

4.1 Fortschreibung

 

In dem aktuellen Verwaltungsentwurf des Programms Erhaltungsmanagement wurde die bestehende Prioritätenliste (Drs. 0643/2019, Anlage 1) überarbeitet und fortgeschrieben.

 

 

4.2 Fördermaßnahmen

 

r das Jahr 2021 ist vorgesehen, für folgende Schwarzdeckenerneuerungsmaßnahmen Anträge nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG-SH) und dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Schleswig-Holstein zur Förderung zu stellen:

 

Suchsdorf  Steenbeker Weg (K7)  

    zw. B 76 und Eckernförder Straße

 

Wik    Kiellinie, Südseite, stadteinwärts

   zw. Feldstraße und Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt

 

Ravensberg/  Eckernförder Straße (L 321)
Brunswik  zw.Olof-Palme-Damm und Gutenbergstraße

sternbrook

bzw. Scheventeich/  
Hasseldieksdamm    

  

Ravensberg/  Holtenauer Straße

Brunswik  zw. Esmarchstraße und Belvedere 

sternbrook 

 

Mitte    Sophienblatt

   zw. Ringstraße und Ziegelteich

 

r das Jahr 2021 ist vorgesehen, folgende Schwarzdeckenerneuerungsmaßnahme mit Fördermittel nach den Städtebauförderungsrichtlinien des Landes Schleswig-Holstein durchzuführen:

 

Gaarden   Georg-Pfingsten-Straße

 

 

4.3 Beteiligung der Ortsbeiräte

 

Die Ortsbeiräte erhalten nach erfolgter Beschlussfassung (dieser Vorlage) das fortgeschriebene Programm mit Prioritätenliste 2021 ff. zur Kenntnis mit der Bitte, für die chste Fortschreibung Stellung zu nehmen.

 

 

5. Finanzierung

 

Die Finanzierung von Maßnahmen des Erhaltungsmanagements Straßen, Wege und Plätze erfolgt auf Grundlage der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Für die Schwarz-

deckenerneuerungsmaßnahmen werden durch die Verwaltung regelmäßig Förderanträge nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG-SH) beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Schleswig-Holstein gestellt.

 

 

Eine Kopie dieser Beschlussvorlage erhalten alle Ortsbeiräte zur Kenntnis.

 

Um Zustimmung zum Antrag wird gebeten.

 

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin

 

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Anlagen

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