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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0992/2020

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Beratungsfolge

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Antrag

 

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Sachverhalt/Begründung

 

Entwicklung, derzeitige Situation und Ausblick:

 

Seit 2014 wird in Kiel das Konzept der „Netten Toilette“ umgesetzt. Im Rahmen dieses Konzeptes können Geschäfte des Einzelhandels sowie gastronomische Betriebe ihre Sanitärräume der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen und tragen damit zur Verdichtung des Netzes öffentlicher Toilettenanlagen in Kiel bei.

Für die Reinigung erhalten die teilnehmenden Betriebe eine Aufwandsentschädigung zwischen 80€ und 150€ monatlich, je nach Ausstattung der Sanitärräume. Die Akquise und Betreuung der Betriebe sowie die Vertragsverwaltung erfolgt durch den Abfallwirtschaftsbetrieb Kiel (ABK).

 

Ursprünglich wurde die „Nette Toilette“ im Bereich der Kieler Innenstadt eingeführt, aufgrund der positiven Erfahrungen aber in den Folgejahren auch sukzessive auf die Holtenauer Straße und die Kiellinie ausgeweitet.

 

Derzeit nehmen neun Betriebe am Konzept der „Netten Toilette“ teil. Gegenüber dem Vorjahr sind zwei Betriebe dazu gekommen (Sandhafen, Segelcamp 24/7) und ein Betrieb (Appelrath-Cüpper) hat die Teilnahme aufgrund seiner Insolvenz einstellen müssen.

 

Mit Wirksamwerden der verschärften Corona-Maßnahmen im November 2020, kündigten einige Betriebe an, ihre Teilnahme zeitlich befristet auszusetzen, da die derzeit geforderten Hygienekonzepte für das Betreiben von Toilettenanlagen die personellen Kapazitäten der betroffenen Gewerbetreibenden überfordern.

 

Unabhängig von der Corona-Pandemie ist das Interesse an einer Teilnahme ungebrochen, sodass für das Jahr 2021 die Akquise eines Betriebes als Ersatz für Appelrath-Cüpper sowie zwei weiterer Betriebe im Bereich der Kiellinie geplant sind.

Eine Übersicht aller derzeit teilnehmenden Betriebe ist der Anlage zu entnehmen.

 

 

Haushaltsrechtliche Würdigung:

 

Die öffentlichen Toilettenanlagen der Stadt Kiel werden vom ABK betrieben. Die aus diesem Betrieb resultierenden Verluste gleicht die Landeshauptstadt Kiel mit allgemeinen Haushaltsmitteln aus.

 

 

Die Fortführung der Aktion „Nette Toilette“ erhöht die auszugleichenden Verluste. Die notwendigen Haushaltsmittel von derzeit 20.140 € müssen für die nächsten Jahre zusätzlich bereitgestellt werden und setzen sich wie folgt zusammen:

 

 

Werbung (Flyer, Aufkleber etc.)

1.000 €

Aufwandsentschädigung der teilnehmenden Betriebe

16.200 €

Verwaltungsaufwand

2.940 €

Summe

20.140 €

 

 

 

Aufgrund der Inanspruchnahme von Konsolidierungshilfen nach § 16 a des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) sieht sich die Landeshauptstadt Kiel in der Pflicht, bei Übernahme neuer oder Ausweitung bestehender freiwilliger – also nicht auf Gesetz oder Verordnung beruhender – Aufgaben entsprechender finanzielle Mehrbelastungen nachhaltig durch zusätzliche Konsolidierungsmaßnahmen in mindestens gleicher Höhe an anderer Stelle (im Haushalt) zu kompensieren.

 

Diese Verpflichtung ergibt sich aus dem öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Konsolidierungshilfen, den die Stadt mit dem Innenministerium geschlossen hat.

 

Die vorgesehene Fortsetzung der Aktion „Nette Toilette“ ist als Ausweitung einer freiwilligen Aufgabe im vorgenannten Sinne anzusehen und demgemäß dem Innenministerium im Rahmen des jährlich zu erstellenden Evaluationsberichtes zur Konsolidierungsvereinbarung vorzulegen.

 

Zu bedenken ist aber auch, dass das Vorhalten der öffentlichen Toilettenanlagen der Daseinsvorsorge zugeordnet werden kann. Besteht ein höherer Bedarf an öffentlichen Toilettenanlagen, als er momentan befriedigt werden kann, bietet die Aktion „Nette Toilette“ die Möglichkeit, den erhöhten Bedarf zu befriedigen und auf den Neubau von öffentlichen Toilettenanlagen zu verzichten.

 

 

 

Dr. Ulf Kämpfer

Oberbürgermeister

 

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Anlagen

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