Infosystem Kommunalpolitik

 
 
ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0390/2021

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Antrag

Antrag:

 

Die Satzung der Landeshauptstadt Kiel für den Beirat für Stadtgestaltung (Anlage) wird beschlossen.

 

Reduzieren

Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Die Erfahrungen mit der 2016 in Kraft getretenen Satzung haben ergeben, dass die volle Wirkungsmöglichkeit des Beirates eingeschränkt ist. Der Grund liegt in der kurzen festgelegten Wahlzeit und in der starken Begrenzung der Wiederwahlmöglichkeit. Es hat sich gezeigt, dass die Beiratsmitglieder einen ngeren Zeitraum als ursprünglich angenommen benötigen, um sich zusammenzufinden und (Orts-) Kenntnisse über Kiel aufbauen zu können. Weiterhin verlangt die Erhöhung der Dauer und der Komplexität von Planungsprozessen sowie die erwartete deutliche Zunahme von r die Stadt wichtigen Bauvorhaben eine kontinuierlichere Arbeit des Gremiums, um eine möglichst hohe Qualität der Beratung durch den Beirat zu erreichen.

 

In der bisherigen Satzung des Beirates für Stadtgestaltung vom 01.08.2016, ist im § 4 (3) die Wahlzeit der Beiratsmitglieder auf 2 Jahre festgelegt und die Mitgliedschaft auf zwei aufeinanderfolgende Perioden begrenzt. Es ist somit eine Wiederwahl möglich. Die Mitgliedschaft im Beirat kann damit maximal 4 Jahre betragen.

 

Die erhebliche Begrenzung der Wahlzeit und der Wiederwahlmöglichkeiten wurde damit begründet, dass die Beiratsmitglieder während und bis 1 Jahr nach ihrem Ausscheiden aus dem Beirat nicht im Beiratsgebiet planen und bauen rfen 3 (3)) und damit in ihrer Berufsausübung in dieser Zeit erheblich eingeschränkt sind.

 

Um zu einer verbesserten Wirkungsmöglichkeit des Beirates zu gelangen, ohne die Beiratsmitglieder über Gebühr in ihrer Berufsausübung einzuschränken, darf in der neuen Satzung

 

die Mitgliedschaft drei aufeinanderfolgende Perioden nicht übersteigen. (§ 4 (3))

 

Eine Mitgliedschaft im Beirat kann somit maximal 6 Jahre dauern.

 

Im Gegensatz zu einer Wahlzeitverlängerung, können die Beiratsmitglieder bei einer Anhebung der Wiederwahlmöglichkeiten selber entscheiden, ob sie weiterhin für den Beirat zur Verfügung stehen wollen.

 

Die bisherige Festlegung, dass Beiratsmitglieder während und bis 1 Jahr nach ihrem Ausscheiden aus dem Beirat nicht im Beiratsgebiet planen und bauen dürfen, bleibt bestehen.

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin

 

 

 

Anlage:

 

Satzung des Beirates für Stadtgestaltung

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...