Infosystem Kommunalpolitik

 
 
ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0376/2021

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Antrag

Antrag:

 

Der Erhaltung der Kleingartenanlagen „Baumwegkoppel“ und „Hornskampkoppel I“ unter Einhaltung aller erforderlichen Nutzungseinschränkungen zum Schutz der Pächter*innen zur weiteren Nutzung als Freizeitgärten wird zugestimmt.

Reduzieren

Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Bezugnehmend auf die Geschäftliche Mitteilung des Umweltschutzamtes vom 12.02.2021 (Drucksachennummer 0186/2021) und der anschließenden Diskussion im Bauausschuss am 04.03.2021 hat die Immobilienwirtschaft zusammen mit dem Umweltschutzamt in der Zeit vom 16. bis zum 18. März 2021 Gespräche mit den Pächter*innen der Baumwegkoppel auf den jeweiligen Parzellen geführt.

 

In Anlehnung an dieses Verfahren haben ähnlich gelagerte Gespräch über die Bodenbelastungen auf der Hornskampkoppel I in Kiel - Wellingdorf nach Information der Ratsfraktionen durch das Schreiben des Umweltschutzamtes vom 01.04.2021 sowie nach Veröffentlichung auf der Homepage der Stadt ( Stichwort: Bodenuntersuchungen ) am 20. und 21.04.2021 mit den Pächter*innen der Hornskampkoppel I auf den einzelnen Parzellen stattgefunden.

 

Die Pächter*innen wurden persönlich über die Untersuchungsergebnisse auf ihrer jeweiligen Parzelle unterrichtet. Ihre Nachfragen zu den Belastungen und zum möglichen weiteren Fortgang wurden beantwortet. Daneben wurde von den Vertreter*innen der Stadt angefragt, ob die Pächter*innen eine weitere Nutzung der Parzellen als Freizeitgärten unter Beachtung der erforderlichen Einschränkungen wünschen oder ob sie die Parzellen aufgeben wollen. Für den Fall einer Aufgabe der Parzelle wurde den Pächter*innen eine Entschädigung entsprechend den Regelungen des Bundeskleingartengesetzes in Aussicht gestellt.

 

Unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Gutachtens und der gutachterlichen Empfehlungen wäre eine Weiternutzung der Parzellen als Freizeitgärten unbedenklich möglich, solange die vorgegebenen Nutzungseinschränkungen eingehalten werden. Die gutachterlich vorgesehenen Einschränkungen sind auf beiden Anlagen aufgrund der ähnlichen Belastung nahezu identisch. Lediglich die unbedenkliche Anbaufläche pro erwachsener Person ist auf der Hornskampkoppel I stärker reduziert und beträgt nicht wie auf der Baumwegkoppel 12 m², sondern 6 m².

 

 

 

Im Zuge einer Direktverpachtung der Gärten durch die Stadt werden die erforderlichen Nutzungseinschränkungen verbindlich in den Verträgen festgeschrieben. Der Anbau von Nutzpflanzen im vorliegenden Boden soll generell verboten werden. Diese Regelung geht über die gutachterliche Empfehlung hinaus. Die Kontrolle der Umsetzung erfolgt durch regelmäßige Begehung der Mitarbeiter*innen der Immobilienwirtschaft. Allen aktuellen Pächter*innen werden bei Bedarf Hochbeete sowie unbelastete Erde zur Verfügung gestellt werden, um weiterhin einen Gemüseanbau zu ermöglichen. Im Bereich von Kinderspielflächen können auf Kosten der Stadt Bodenaustauschmaßnahmen vorgenommen werden.

 

Die Anlagen werden im Einvernehmen mit dem Kreisverband Kiel e.V. der Kleingärtner, dem Kleingartenverein Kiel-Hassee e.V. für die Anlage Baumwegkoppel und dem Kleingartenverein Kiel-Ellerbek e.V. für die Anlage Hornskampkoppel I rückwirkend zum 01.01.2021 aus dem Generalpachtvertrag herausgelöst, die Übergabe erfolgt zum 01.05.2021

 

a) Rückmeldungen der Pächter*innen der Baumwegkoppel

 

Mit den Pächter*innen der Baumwegkoppel wurde eine Rückmeldungsfrist bis zum 09.04.2021 vereinbart.

Für die 33 verpachteten Parzellen auf der Anlage sind insgesamt 28 Rückmeldungen erfolgt. 14 Parzellen sollen weiter genutzt werden und 14 Parzellen werden aufgegeben.

Grafisch dargestellt ist das Ergebnis auf dem anliegenden Plan.

 

b) Rückmeldung der Pächter*innen der Hornskampkoppel I

 

Den Pächter*innen der Hornskampkoppel I wurde eine Rückmeldefrist bis zum 09.05.2021 eingeräumt. In den Vorortterminen konnte aber schon ein konkretes Stimmungsbild abgefragt werden.

Von den insgesamt 14 Parzellen sollen neun weiter bewirtschaftet werden, eine soll aufgegeben werden. Für die restlichen vier Parzellen wurde noch keine Tendenz abgegeben.

Als Anlage beigefügt ist ebenfalls eine grafische Darstellung.

 

Fazit

 

Die Immobilienwirtschaft und das Umweltschutzamt empfehlen, die Parzellen zu erhalten und als Freizeitgärten weiter zu betreiben. Aufgrund des starken Mangels an Gartenflächen wäre es ein großer Verlust, die Anlagen ganz aufzugeben. Die Immobilienwirtschaft würde sich bemühen, Parzellen, die von den aktuellen Pächter*innen aufgegeben werden, als Freizeitgärten mit den entsprechenden Einschränkungen weiter zu verpachten. Möglich wäre auch, nur einen Teil der Parzellen aufzugeben und den Rest zu erhalten, je nach Bedarf an Gartenparzellen.

 

 

Anlagen:

 

  1. Übersichtsplan Baumwegkoppel.
  2. Übersichtsplan Hornskampkoppel

 

 

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadtbaurätin

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...