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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0512/2021

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Dem Konzept zurrderung von Dach- und Fassadenbegrünungen wird zugestimmt.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Mit dem Beschluss "Gründachprogramm für Kiel" Drucksache 0682/2018 vom 19.03.2020 wurde die Verwaltung gebeten, ein beschlussfähiges Konzept zur Gründachförderung in Kiel vorzulegen.

 

Hierzu hat das Umweltschutzamt das vorliegende Konzept sowie eine Förderrichtlinie erarbeitet.

Die im Beschluss genannten Punkte, die im Konzept zur Gründachförderung berücksichtigt werden sollten, finden sich im Konzept wie folgt wieder:

 

  • Überblick über die derzeit als Gründach nutzbaren Dachflächen in Kiel sowie die sich damit verbindenden Potenziale für das (Mikro-)Klima, die Vegetation und den Wasserhaushalt der Stadt Kiel (Potenzialanalyse)

Konzept unter Punkt 1.1.1

 

  • Klärung der Frage, in welcher Höhe Fördermittel durch die Stadt bereitgestellt werden können, ggf. auch unter Zuhilfenahme von Fördermitteln des Landes, des Bundes und/oder der EU.

Konzept unter Punkt 4

 

  • Ausarbeitung einer Förderrichtlinie in Kooperation mit der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).

Konzept unter Punkt 5 und Anhang Förderrichtlinie

 

  • Prüfung zusätzlicher Investitionsanreize, etwa durch die Erstellung einer Marketingstrategie sowie einer positiven Imagekampagne für mehr Gründächer in Kiel; dazu ggf. Verleihung eines städtischen Gütezeichens „lebendes“ oder „atmendes Gebäude“

Konzept unter Punkt 6

 

  • Prüfung der Möglichkeit, auch die Begrünung von Fassaden („lebendige Haut“) mit in das Förderprogramm aufzunehmen.

Konzept unter Punkt 3 und Anhang Förderrichtlinie

 

  • Die Prüfung der Nachrüstung von Gründächern bei städtischen Liegenschaften sowie die Berücksichtigung von Gründächern bei städtischen Neubauten

Konzept unter Punkt 1.1.2; 1.1.2.1;1.2.2

 

  • Die Prüfung von möglichen baurechtlichen städtischen Vorgaben, die dem Bau von Gründächern entgegenstehen und der Beseitigung dieser Vorgaben (B-Plan)

Konzept unter Punkt 1.1.3 und 1.2.3

 

  • Die Prüfung, ob der Bau von Gründächern bei der Vergabe städtischer Grundstücke an Dritte vorgeschrieben werden kann.

Konzept unter Punkt 1.2.2.1

 

  • Prüfung, ob es möglich ist, die Gebühr für die Einleitung von Regenwasser gemäß Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Abwasseranlagen der Landeshauptstadt Kiel für Grundstücke mit einem Gründach und auch mit einer Fassadenbegrünung signifikant (mehr als die bisherige Reduzierung von 50 %) abzusenken.

Konzept unter Punkt 4.1.1

 

Im Haushaltsjahr 2021 stehen für die Umsetzung der Förderung von Dach- und Fassadenbegrünungen in der Landeshauptstadt Kiel 200 TSD zur Verfügung, wovon 100 TSD aus dem Haushaltsjahr 2020 übertragen wurden. Um die „Freiwilligkeit“ einer Dach-  oder Fassaden-begrünung zu unterstützen und somit der Zielerreichung von 1 ha freiwillig begrünter Dächer bis zum Jahr 2025 näher zu kommen, sind bis 2025 jährlich mindestens 100 TSD € in den Haushalt einzustellen.

 

r die Umsetzung der Förderrichtlinie (Beratung, Antragsbearbeitung, Abschlussprüfung, Öffentlichkeitsarbeit etc.) wird in der Anfangszeit ein zeitlicher Aufwand von ca. 8 10 Stunden/Woche (1) geschätzt (administrative und fachliche Bearbeitung). Wenn sich dierderung etabliert hat und ohne weitere Bewerbungen von selbst läuft, wird sich der wöchentliche Aufwand geschätzt auf ca. 4 5 Stunden (1) reduzieren lassen. Zur Bewältigung des Aufwandes müssen entsprechende personelle Mittel zur Verfügung stehen. bzw. gestellt werden.

 

Die Dauer, bis sich das Förderangebot in der LH etabliert hat, kann mit ca. einem ½ Jahr angesetzt werden.

 

Die Laufzeit dieser Förderrichtlinie ist bis zum 31.12.2022 befristet. Je nach Erfahrung bei der Umsetzung der Förderrichtlinie besteht danach die Möglichkeit, eine entsprechende Anpassung der Förderrichtlinie vorzunehmen.

 

1)       Die Daten basieren auf den Erfahrungswerten anderer Kommunen.

 

 

Anlagen:

 

  • Konzept zur Förderung von Dach- und Fassadenbegrünungen
  • Förderrichtlinie zur Begrünung von Dächern und Fassaden

 

 

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt

 

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Anlagen

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