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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0754/2021

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Die vertretungsberechtigte Person in der Gesellschafterversammlung der NAH.SH GmbH wird angewiesen, folgendem Beschluss zuzustimmen:

 

Die Gesellschafterversammlung ermächtigt die Geschäftsführung der NAH.SH GmbH den Geschäftsanteil Nummer 697, welchen die NAH.SH GmbH an der Deutschlandtarifverbund-GmbH hält, zum Nennwert von 75,00 Euro an den Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd zu verkaufen. Der Verkauf steht unter dem Zustimmungsvorbehalt der DTVG-Gesellschafterversammlung.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Die NAH.SH GmbH (NAH.SH) hat sich in 2020 auf der Basis von neun Verkehrsverträgen mit einer Stammeinlage von 675 € (ca. 1,3 %) an der Deutschlandtarifverbundgesellschaft mbH (DTVG) mit Sitz in Frankfurt am Main beteiligt.

 

Die Beteiligungshöhe der Aufgabenträger im Schienenpersonennahverkehr ist abhängig von der Anzahl der Verkehrsverträge, an denen die NAH.SH (bzw. das Land Schleswig-Holstein) beteiligt ist und die laut DTVG-Regularien berücksichtigt werden können. Im Nachgang hat sich nun herausgestellt, dass die DTVG einen Verkehrsvertrag versehentlich der NAH.SH zugeordnet hat, so dass die NAH.SH diesen Anteil nun an einen Mitgesellschafter, den „Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd“, zum Nennwert von 75,00 € verkaufen muss.

 

Dieser Beschluss bedarf der Zustimmung der Ratsversammlung der Landeshauptstadt Kiel.

 

 

 

 

Dr. Ulf Kämpfer

Oberbürgermeister

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