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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0786/2021

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2021 (Anlage 1) sowie dem Nachtragshaushalts-Ergebnisplan, dem Nachtragshaushalts-Finanzplan und den einzelnen Nachtragshaushalts-Teilplänen (Anlage 2) wird zugestimmt.

 

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Die von der Ratsversammlung am 10.12.2020 beschlossene Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 hat das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein mit Erlass vom 12.04.2021 mit der Maßgabe genehmigt, dass der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen inhe von 119.981.200 EUR auf 95.000.000 EUR reduziert wird.

 

Mit der vorliegenden 1. Nachtragshaushaltssatzung 2021 wird der Umfang der Investitionskredite um 31.086.800 EUR auf 88.894.400 EUR zurückgeführt. Die Auflage der Kommunalaufsicht im Finanzplan (Investitionshaushalt) ist damit nicht nur erfüllt; sie wird nach einer aufwendigen Evaluation aller Investitionsmaßnahmen auch um mehr als 6.000.000 EUR unterschritten.

 

Darüber hinaus wird im Nachtragshaushalt der bisher mit 70.963.700 EUR genehmigte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen angepasst. Dieser reduziert sich um 587.100 EUR auf nunmehr 70.376.600 EUR.

 

Im Übrigen hat die Stadt nach § 80 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) auch dann eine Nachtragshaushaltssatzung für das laufende Haushaltsjahr zu erlassen, wenn sich der im Ergebnisplan veranschlagte Jahresfehlbetrag trotz Ausnutzung jeder Sparmöglichkeit erheblich vergrößert und sich dieses nicht durch andere Maßnahmen vermeiden lässt.

 

Auch die bereits zur Halbjahresprognose für das Haushaltsjahr 2021 zu erkennenden Ergebnisverschlechterungen sind somit entsprechend der Ertrags- und Aufwandssituation in dem vorliegenden Nachtrag abzubilden. Der vorgelegte Nachtragshaushaltsplan 2021 schließt im Ergebnisplan bei Mindererträgen von 3.261.300 EUR und Mehraufwendungen von 21.762.900 EUR insgesamt mit einem Fehlbetrag von 84.338.600 EUR ab; das sind 25.024.200 EUR mehr als im Ursprungshaushalt 2021 mit 59.314.400 EUR zunächst eingeplant wurde. Diese Ergebnisverschlechterung resultiert aus einer Vielzahl an Veränderungen, wobei Mindererträge und Mehraufwendungen insbesondere aufgrund der Corona-Situation sowie von der Landeshauptstadt Kiel nicht beeinflussbaren Entwicklungen - bspw. Steuerrückerstattungen und geringere Kostenerstattungen im KiTa-Bereich vom Land - deutlich geprägt sind. 

 

 

Im Vergleich zur Halbjahresprognose zum 30.06.2021, die bis zum Jahresende von einem Defizit von rd. 75,4 Mio. EUR ausging, haben sich im Nachtragshaushalts-Ergebnisplan insbesondere folgende große Positionen verändert:

 

  • Gewerbesteuer (netto): +6,5 Mio. EUR
  • Reduzierung des Zuschussbedarfes des EBK: +7,4 Mio. EUR
  • Abschreibung der Finanzanlage EBK in Höhe des EBK-Jahresverlustes für 2020: -9,1 Mio. EUR
  • Konsolidierungshilfen sind nicht veranschlagungsreif und dürfen daher nicht mit in den Nachtragshaushalt aufgenommen werden (-18,4 Mio. EUR)
  • Bereinigung um die Ermächtigungsübertragungen („Haushaltsreste“) aus 2020: +4,8 Mio. EUR.

 

 

Im Übrigen wird auf die Anlage 2 (Entwurf 1. Nachtragshaushaltsplan 2021 einschließlich Vorbericht) verwiesen.

 

 

 

Christian Zierau

Stadtrat

 

 

 

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Anlagen

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