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ALLRIS - Drucksache

Interfraktioneller Antrag - 0787/2021

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Die Verwaltung wird gebeten, bis zum ersten Quartal 2022 ein Umsetzungskonzept vorzulegen, mit dem die Barrierefreiheit der Bushaltestellen für sehbehinderte Menschen durch eine durch Knopfdruck erfolgte Sprachausgabe der bereits vorhandenen dynamischen Fahrgastinformation (DFI) ergänzt wird oder die Einführung eines Blindeninformationssystems (BLIS) umgesetzt wird.

Dieses System kann nur eine Ergänzung zu flächendeckenden Bodenindikatoren darstellen.

Auf Grund vorhandener DFI wäre hier insbesondere eine Umsetzung an den Umsteigeknotenpunkten wie z. B. am Hauptbahnhof notwendig.

 

Bereits vorhandene Konzepte in anderen Städten (z. B. Dresden) können hier zur Umsetzung herangezogen werden, der Blinden- und Sehbehindertenverein SH sowie die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung sind einzubinden.“

 

Im Rahmen einer Geschäftlichen Mitteilung sind die voraussichtlichen Kosten sowie die kalkulierten personellen Ressourcen zu benennen. Gegebenenfalls existierende Förderkulissen sind darzustellen.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

Die Erhöhung der Barrierefreiheit von Bushaltestellen trägt zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention insbesondere Artikel 19 „Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gesellschaft“ und Artikel 20 „Persönliche Mobilität“ bei.

Insbesondere Menschen mit einer Sehbehinderung sind an Bushaltestellen darauf angewiesen, nachfragen zu müssen, wann welche Buslinie kommt. Die schafft eine Abhängigkeit, die für Menschen ohne Behinderung nicht gegeben ist. Gerade diese Abhängigkeit widerspricht dem Gedanken der selbständigen, unabhängigen Lebensführung und der Gleichberechtigung und schafft erneute Barrieren, die es abzuschaffen gilt.

 

 

gez. Ratsfrau Christina Musculus-Stahnke   f. d. R.

FDP-Ratsfraktion

 

gez. Ratsfrau Dr. Susanna Swoboda    f. d. R.

SSW-Ratsfraktion

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