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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0900/2021

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Beratungsfolge

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Antrag

 

 

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Sachverhalt/Begründung

 

Die Selbstverwaltung wird im Vorfeld der Haushaltsberatungen darüber informiert, wie die Förderung der freien Träger der Jugendhilfe in den kommenden Jahren geplant wird.

 

In der anliegenden Übersicht werden ausschließlich die Förderungen, die in die Zuständigkeit der Abteilung Förderung von Einrichtungen des Jugendamtes fallen, abgebildet, z.B. die Offene Kinder- und Jugendarbeit sowie Beratungs- und Präventionsprojekte. Weitere Projektförderungen erfolgen in den Abteilungen Allgemeiner Sozialdienst sowie Jugendsozialarbeit an Schulen.

 

Die Aufstellung der geplanten Zuwendungen für 2022 aus den Produkt- und Unterproduktgruppen 362 Jugendarbeit, 3632 Förderung der Erziehung in der Familie, 3633 Hilfen zur Erziehung und 366 Einrichtungen der Jugendarbeit enthält folgende Angaben:

 

-          die Bezeichnung des jeweiligen Trägers,

-          die Zuordnung zum Haushalt,

-          die Eckpunkte der bisherigen Förderung,

-          die gestellten Anträge für das Jahr 2022 (soweit vorhanden),

-          die Förderhöhe des laufenden Jahres und die Mittelanmeldung für die folgenden Jahre.

 

In der nachfolgenden Übersicht werden die Förderungen aufgeführt, die Bestandteil des Haushaltsentwurfes 2022 sind. Das geplante Fördervolumen beträgt für das Jahr 2022 insgesamt 4.909.700 €.

Weitere Informationen sind dem Haushaltsdruckentwurf 2022 zu entnehmen.

 

Renate Treutel

rgermeisterin

 

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