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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 1006/2021

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Antrag

 

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Sachverhalt/Begründung

 

  1. Zusammenfassung

Diese Geschäftliche Mitteilung informiert über den aktuellen Planungsstand zur Sanierung der Schwimmhalle Schilksee (SHS) und geht auf bauliche, finanzielle und förderrechtliche Aspekte des Hauptgebäudes und des Lehrschwimmbeckens ein.

 

  1. Sachverhalt

Seit Juni dieses Jahres wurde die Sanierungsplanung intensiviert und neue Erkenntnisse gewonnen. Der Stahlbeton wurde auf seinen Zustand und auf Schadstoffe eingehender als bislang untersucht. Dabei wurde deutlich, dass die Schädigung des Stahlbetons weiter fortgeschritten ist und auch Randbereiche betroffen sind.
Das vorgelagerte Lehrschwimmbeckengebäude ist hinsichtlich seiner tragenden Substanz nicht sanierbar. Teilweise ist der Bewehrungsstahl nicht mehr vorhanden. Sofort eingeleitete weitere Untersuchungen haben aber Sicherheit gegeben, dass es b. a. w. betrieben werden kann.

 

Hauptgebäude
Die Sanierungsplanung zum Hauptgebäude wird weiter vorangetrieben, um noch im November die Zuwendungsunterlage für die Bundesförderung sowie den Bauantrag zu erstellen.

Die avisierte Bundesförderung ist auf 3 Mio. € begrenzt und verlangt – gemäß Vorgesprächen mit dem Fördergeber – im Ergebnis die gleiche Funktionalität nach der Sanierung wie vorher. Das bedeutet, dass auch die im Lehrschwimmbecken stattfindenden Angebote nach der Sanierung aufrechterhalten werden müssen. Der Fördergeber fordert dies in einem engen zeitlichen Zusammenhang.

Auch wenn parallel alle Bestrebungen darauf gerichtet sind, den Ersatzbau entsprechend schnell zu konzipieren und finanziell abzusichern, wird der zeitlich abgesteckte Rahmen nicht haltbar sein. Deswegen müssten die Schwimmkurse im Hauptbecken stattfinden können. Dies ist nur mit einem Hubboden möglich, der mit einem Kostenvolumen von rund 0,5 Mio.€ bei der Sanierung eingeplant ist.

Aufgrund der größeren und ausgeweiteten Schädigungsgrade sind die Kosten für den verbleibenden Sanierungsumfang gestiegen.

 

Unter Einbeziehung eines Sicherheitsaufschlags von 10% für die derzeitige baukonjunkturelle Entwicklung betragen die Gesamtschätzkosten für die Sanierung des Hauptgebäudes rd. 10,2 Mill.€ netto. Die geschätzten Mehrkosten für die Sanierung von rd. 1,8 Mio.€ sollen zum Haushalt 2022 - 2025 nachgemeldet werden, wofür die Verwaltung parallel eine Beschlussvorlage eingebracht hat, vgl. Drs. 1004/2021.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die Kostenberechnung erst nach Erstellung der Zuwendungsunterlage im November und Prüfung durch die GMSH feststehen.

Letzteres wird voraussichtlich zu Beginn des Jahres 2022 erwartet werden können

 

Lehrschwimmbecken

Der erste Schritt ist, ein Raum- und Funktionsprogramm für den Ersatzbau zu entwickeln und zu beschließen.
Ein entsprechender Vorschlag wird der Selbstverwaltung zu Beginn des Jahres 2022 vorgelegt, so dass anschließend die Planung des Ersatzneubaues beginnen könnte.


Aufgrund der Deckelung der avisierten Bundesförderung wird für den Ersatzbau nach anderen Fördermöglichkeiten gesucht.
Die Kostenberechnung des Ersatzbaues nach einem Programmbeschluss wird voraussichtlich im 1. Quartal 2022 vorliegen.

 

 

 

 

 

Gerwin Stöcken

Stadtrat

 

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