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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0330/2022

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Beratungsfolge

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Antrag

 

Antrag:

 

Der Preisanpassung des Leistungsverzeichnisses im Betriebsführungsvertrag für die Kieler Straßenbeleuchtung mit der Firma swb GmbH wird zugestimmt.

 

 

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Sachverhalt/Begründung

 

Begründung:

 

I. Grundlagen

 

Die Ausschreibung und Beauftragung des Betriebsführungsvertrages nach europaweiter Ausschreibung im Jahre 2007 (Drs. 0370/2007) beinhaltet auch ein Leistungsverzeichnis (LV) für die standardmäßig im Rahmen der Erneuerung und Instandsetzung anfallenden

Leistungen. In den Jahren 2007 (Beginn des Vertrages) bis heute wurden die damals beauftragten Einheitspreise aus dem LV nur anhand der im Vertrag zugrundeliegenden und vereinbarten Indices hrlich angepasst.

 

II. Aktueller Vorgang

 

Auf Grundlage des o. g. Betriebsführungsvertrages macht die swb GmbH von ihrem Recht Gebrauch, die Stadt als ihre Vertragspartnerin darauf hinzuweisen, dass Vertragsregelungen angepasst werden müssen. Begründet wird dies mit einer erheblichen Veränderung der wirtschaftlichen Grundlagen seit dem Vertragsbeginn 2007 über die vereinbarte Preisanpassung hinaus.

 

In Zusammenarbeit mit dem Rechtsamt ist der abgeschlossene Betriebsführungsvertrag daraufhin überprüft worden. Um eine technische und preisliche Prüfung der neuen LV-Preise vornehmen zu können, wurde die swb GmbH aufgefordert, die Kalkulation der neuen Angebotspreise offenzulegen. Dem ist die swb GmbH nachgekommen und diese wurden in der Niederlassung Kiel kontrolliert. Offene Fragen dabei wurden schriftlich beantwortet.

 

Im Detail wurden alle Angebotspositionen des neuen LV offengelegt und mit den Faktoren Gemeinkostenzuschlag, Wagnis und Gewinn zum neuen Angebotspreis zusammengeführt. Die Kalkulationswerte entsprachen dabei vergleichbaren Angeboten. Dabei ergaben sich durch die Neukalkulation im Vergleich zum alten LV sowohl Preissteigerungen wie auch Preisreduzierungen für die einzelnen Positionen im LV. Große Veränderungen sind bei den Masten (Stahlpreis) und im Besonderen bei den Tiefbauleistungen zu verzeichnen. Sie verteuern sich im Vergleich zu 2007 besonders stark. Grundsätzlich zu berücksichtigen ist, dass - und so wie bisher auch - die swb GmbH in den LV-Preisen auch alle Managementleistungen und die Verkehrssicherung der Baustellen mit eingerechnet hat.

 

Zur Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Tiefbaupositionen, im Besonderen die Grabenerstellung und Oberflächenarbeiten, wurden vergleichbare Ausschreibungen r Tiefbauarbeiten bei Lichtsignalanlagen aus dem Jahr 2020 vom Sachbereich Verkehrssystemmanagement im Tiefbauamt herangezogen. Die aus dieser öffentlichen Ausschreibung zugrunde gelegten Werte liegen für kleinteilige Tiefbauleistungen in vergleichbarer Höhe. Zusätzlich wurden mit der Abteilung Planen und Bauen des Tiefbauamtes die Preise aus deren Rahmenvertrag und ausgewählten Ausschreibungen verglichen.

 

Ein Vergleich von derzeitigen Baumaßnahmen zwischen dem bestehenden LV und dem neuen LV anhand von zwei Beispielrechnungen würde zu folgenden Auswirkungen für die Landeshauptstadt Kiel führen:

 

  • Bei einer üblichen Straßenbaumaßnahme der Abteilung Planen und Bauen des Tiefbauamtes mit einer ausgeschriebenen Tiefbauleistung liegen die Unterschiede vom bestehenden zum neuen LV bei ca. +18 %.
  • Bei eigenen Baumaßnahmen des Beleuchtungsmanagements mit Tiefbau, Kabelerneuerung und Masten und neuen LED-Leuchten schlägt die Veränderung bei den Tiefbaupositionen mehr durch. Hier ergäbe es bei einer 150 m Beispielrechnung in etwa eine Verdoppelung der Angebotssumme.

 

Über alle Beleuchtungsmaßnahmen im Jahr ist mit dem angepassten neuen Preis-LV mit Mehrkosten von ca. 25 bis 35 % zu rechnen. Bezogen auf alle zukünftigen Beleuchtungsmaßnahmen in der Landeshauptstadt Kiel in einem Jahr wird eine Summe der Mehrkosten von ca. 100.000 bis 150.000 € grob geschätzt. Grundlage sind regelmäßig anstehende Baumaßnahmen und das Programm zur Erweiterung der Straßenbeleuchtung (jährlich Fortschreibung, Drs. 0045/2022).

 

III. Ergebnis und weiteres Vorgehen

 

Die Verwaltung hat die Forderungen der swb GmbH mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

Es liegen erhebliche Veränderungen der wirtschaftlichen Grundlagen seit dem Vertragsbeginn von 2007 vor. Die Verhältnismäßigkeit der geforderten LV-Preise ist gewährleistet.

Die Verwaltung hat versucht, anhand der regelmäßig anstehenden Baumaßnahmen und des Programms zur Erweiterung der Straßenbeleuchtung die jährlichen finanziellen Auswirkungen zu beziffern. Diese würden bei ca. 25 bis 35 % liegen.

 

Der Betriebsführungsvertrag mit der swb GmbH beinhaltet, neben dem o. g. Preis-LV, auch sogenannte Lichtpunkte. Diese stehen, stark verkürzt ausgedrückt, für die einzelnen Leuchten im Stadtgebiet. Die Vergütung der swb GmbH basiert für den Betrieb der Straßenbeleuchtung auf Einheitspreise für jeden Lichtpunkt (Lichtpunkt-Preis). Dieser Lichtpunkt-Preis wird jährlich anhand der im Vertrag zugrundeliegenden und vereinbarten Indices (z. B. Lohn, Material- und Kapitalkosten) fortgeschrieben. Aufgrund der aktuellen Situation am Kapitalmarkt ergibt sich über den Kapitalkostenindex eine Anpassung des Lichtpunkt-Preises dahingehend, dass dieser für die Landeshauptstadt Kiel günstiger wird. Bezogen auf alle Lichtpunkte in der Landeshauptstadt Kiel ergibt sich derzeit eine Kostenersparnis von ca. 135.000 r 2022 (bezogen auf 2021).

 

Unter Berücksichtigung der beiden Sachverhalte, Mehrkosten aus dem Preis-LV und derzeitiger Kostenersparnis aus dem Lichtpunkt-Preis, ergeben sich für den Bereich Straßenbeleuchtung für 2022 keine zusätzlichen Ausgaben.

 

Um Zustimmung zum Antrag wird gebeten.

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin

 

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