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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0320/2022

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

  1. Dem Handlungsleitfaden als verbindliche Planungsgrundlage für die Neugestaltung Kieler Schulhöfe, welcher im Rahmen des Aktionsplans Schulhöfe erarbeitet wurde und maßgebliche Qualitätsstandards definiert, wird zugestimmt.

 

  1. Der gegenüber dem Sachstand 05/2020 fortgeschriebenen Prioritätenliste zur Umsetzung von Schulhoferneuerungsmaßnahmen wird zugestimmt.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

I. Beschlusslage

Mit ihrem Beschluss vom 19.04.2018 hat die Ratsversammlung die Verwaltung mit der Entwicklung eines Aktionsplans Schulhöfe für Kieler Schulen beauftragt (Drs. 0187/2018). Dafür sollte zunächst der Ist-Zustand der städtischen Schulhöfe dargestellt werden, um daraus eine „Priorisierung von Herstellungs- und Instandsetzungsmaßnahmen … mit nachvollziehbarem Zeitplan ableiten zu können. Des Weiteren sollen im Aktionsplan grundlegende Standards für die Lern-, Erfahrungs- und Aufenthaltsqualität festgelegt werden, sowie die öffentliche Nutzbarkeit außerhalb der Schulzeiten geprüft werden.

 

In der Geschäftlichen Mitteilung vom 06.08.2019 (Drs. 0568/2019) wurde die ausführliche Bestandsanalyse und Bewertung vorgestellt und das weitere Vorgehen erläutert.

Auf Basis der Bestandsanalyse und Bewertung wurde vom Grünflächenamt in Abstimmung mit der Immobilienwirtschaft und dem Amt für Schulen eine erste Priorisierung durchgeführt. Die Prioritätenliste wurde in der Geschäftlichen Mitteilung vom 15.05.2020 (Drs. 0418/2020) vorgestellt.

 

 

II. Zusammenfassung

 

Handlungsleitfaden

Durch den nun erarbeiteten Handlungsleitfaden wurde ein auf offenen und transparenten Kriterien basierendes Handlungskonzept erstellt, welches wichtige Funktionen des Freiraums berücksichtigt. Hierbei steht die Definition des Schulhofs als vielfältiger, gesunder Lebensraum im Mittelpunkt. Der Pausenhof spielt als Ort der Erholung, für Spiel und Sport, der Kommunikation und Begegnung, als Lernort und Ort für Natur eine wichtige Rolle im Alltag der Schüler*innen.

 

Um diesen Ansprüchen der Schüler*innen gerecht zu werden, ist es entscheidend, diese mit in den Gestaltungsprozess einzubinden und bei der Planung und Gestaltung hohe Qualitätsanforderungen zu stellen. Je weniger Fläche als reine bespielbare Schulhoffläche je Schüler*in zur Verfügung steht, desto wichtiger ist es, hinsichtlich bestehender Ressourcen hochwertige Gestaltungslösungen anzubieten. Laut aktuellen Richtwerten liegt die Mindestgröße der Pausenhoffläche bei 5 m² je Schüler*in[1]. Entsprechend der aktuellen und zukünftigen Anforderungen der Schulhofgestaltung werden mit dem Handlungsleitfaden zum Aktionsplan Schulhöfe konkrete Qualitätsstandards definiert, welche wesentliche Kriterien und Zielstellungen zur Umgestaltung der Schulhöfe zu vielfältigen Lern-, Erholungs-, und Spielorten festlegen.

 

Hierbei gibt es keine eindeutige Regel, welche die Gewichtung der Kriterien vorgibt, vielmehr müssen die Schulhofprojekte einzeln betrachtet werden und anhand der Standortfaktoren, der pädagogischen Belange und der Wünsche der Schüler*innen für jeden Standort eine individuelle Zielstellung erarbeitet werden. Bei der planerischen Lösung der Aufgabenstellung müssen fortlaufend mit dem Projektfortschritt die Inhalte der Qualitätskriterien abgeglichen werden. Hierzu wurde als einfaches Hilfsinstrument die Checkliste zur Umsetzung der Qualitätskriterien erarbeitet. Mit deren Hilfe werden Handlungsempfehlungen der einzelnen Kriterien stichpunkthaft zusammengefasst und nach einzelnen Projektphasen gegliedert.

 

Folgende Qualitätsstandards wurden definiert und werden im Handlungsleitfaden erläutert:

 

  1. dagogisches Konzept
  2. Partizipation
  3. Intelligentes Flächenmanagement
  4. Individuelle Gestaltung, Identifikation
  5. Multifunktionalität und Nutzungsoffenheit
  6. Erholungsfunktion
  7. Bewegung, Spiel und Sport
  8. Kommunikation
  9. Inklusion
  10. Unterhaltungs- und Pflegeaspekte
  11. Sicherheit
  12. Nachhaltigkeit und Klimaschutz

 

Fortschreibung Prioritätenliste

Als wesentliches Instrument zur Priorisierung von Schulhoferneuerungsprojekten wurde mit dem Aktionsplan Schulhöfe eine Prioritätenliste eingeführt. Ziel ist eine regelmäßige Fortschreibung der Liste unter Beurteilung der Sanierungsbedarfe einzelner Schulstandorte. Diese erfolgt in einer ämterübergreifenden Arbeitsgruppe, in der die übergeordneten Zusammenhänge und konkrete bauliche Vorhaben miteinander abgeglichen werden und eine Rahmenterminplanung abgeleitet wird.

 

Aus der ersten Priorisierung wurden fünf Schulstandorte abgeleitet, bei denen ein hoher Handlungsbedarf für die Neugestaltung der Schulhöfe besteht. Hiervon befinden sich zwei Schulhofmaßnahmen - die Käthe-Kollwitz-Schule (bis 2023) und die Kieler Gelehrtenschule (bis 2023) in der Umsetzung. Seit 2022/21 sind mit der Sanierung und dem Umbau der Friedrich-Junge-Schule, Schreventeich, und dem Neubau der Grundschule Gaarden kurzfristig umfassende Schulbauprojekt entstanden, in deren Rahmen auch die Neugestaltung der Schulfreianlagen umgesetzt wird.

 

Mit der Fortschreibung des Schulbauprogramms und der Bewertung des aktuellen Handlungsbedarfs wurde die Priorisierung der Schulhofneugestaltungsmaßnahmen ämterübergreifend neu abgestimmt. In dieser aktualisierten Priorisierung wurden Umsetzungszeiträume definiert, welche

verfügbare Personalkapazitäten und Ressourcen berücksichtigen und vorgenannte Maßnahmen, die 2020/21 hinzugekommen sind, mit aufgenommen. (s. Anlage 2 Prioritätenliste 2022).  

 

Interimslösungen

r Schulstandorte, die einen hohen Sanierungsbedarf und eine Unterversorgung an qualitätsvoller Ausstattung aufweisen, die aber nicht unmittelbar im Rahmen einer umfangreichen Erneuerungsmaßnahme aufgewertet werden können, ist es notwendig mit Interimslösungen kurz- bis mittelfristig Abhilfe zu schaffen. Für die Schaffung zeitlich begrenzter Zwischenangebote eignet sich der Einsatz von mobilen Objekten und Spielgeräten, die mit überschaubarem Aufwand wieder rückgebaut und an einem anderen Standort aufgestellt werden können. Auch bieten Bodenmarkierungen, wie Hüpfspiele und Verkehrsübungsstrecken eine Möglichkeit, Schulhofflächen aufzuwerten. Übergangsangebote für mehrere Schulstandorte[2] werden derzeit in Zusammenwirkung mit der Bauunterhaltung umgesetzt. Auch sind die Schulstandorte Außenstelle-Theodor-Storm Schule, Goethe-Gemeinschaftsschule und die Grundschule Holtenau als Nachrücker in die Liste mit aufgenommen worden (s. Anlage 2 Prioritätenliste 2022).

 

Weitere Vorgehensweise

Der Handlungsleitfaden welcher als planungsbegleitende Grundlage r künftige Schulhoferneuerungsprojekte dient, wird den Fachämtern und externen Planungsbüros, die zur Umsetzung von Schulhofmaßnahmen engagiert werden, zur Verfügung gestellt.

Um die jeweils aktuellen Zusammenhänge und Entwicklungen nachvollziehbar zu machen, wird die Prioritätenliste fortgeschrieben und regelmäßig den Gremien der Stadt in einem Turnus von zwei Jahren vorgestellt werden.

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel für den Neubau von Schulhöfen werden im Rahmen des Bauprogramms

 

 

Doris Grondke

Stadträtin

 

 

 


[1] Vgl. ILA - Institut für Landschaftsarchitektur, Universität für Bodenkultur Wien. (2004). schul:FREI, Empfehlungen für die Gestaltung von Schulfreiräumen. Wien.

[2] Standorte an denen derzeit Übergangsangebote geschaffen, bzw. bereits seit 2021 umgesetzt worden sind, sind die Reventlouschule, GmS Hassee, Friedrich-Junge-Schule GS Gellertstraße, Grund- und Gemeinschaftsschule Wik, Klaus-Groth-Schule (in Bearb).

 

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Anlagen

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