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Antrag der SSW-Ratsfraktion - 0354/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Struktureller Gewaltschutz muss Förderbedingung werden
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der SSW-Ratsfraktion
- Federführend:
- SSW-Ratsfraktion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Unterbrochen
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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19.05.2022
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit
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Entscheidung
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31.05.2022
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22.09.2022
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Erledigt
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Innen- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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07.06.2022
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04.10.2022
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Antrag
Antrag:
Wir bitten die Verwaltung unter Einbeziehung der Gleichstellungsbeauftragten und ggf. anderer Fachleute zu prüfen, wie die Förderrichtlinien soweit angepasst werden können, damit sichergestellt ist, dass Fördermittel nur vergeben werden, wenn beim Fördermittelnehmer ein Gewaltschutzkonzept vorliegt, sofern ein solches Konzept auf den Fördermittelnehmer anwendbar ist.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Zur Umsetzung der Istanbul-Konvention ist es notwendig, dass die Landeshauptstadt Kiel Vorkehrungen trifft, damit ihre Fördermittel nicht in Institutionen fließen, in denen das zwischenmenschliche Machtgefälle nicht im Sinne der Gewaltprävention adressiert wird. Durch Gewaltschutzkonzepte können die in und mit den geförderten Institutionen arbeitenden Menschen das Auftreten von struktureller oder sogar sexueller Gewalt frühzeitig erkennen und verhindern. Dadurch erreichen die Institutionen ein gleichberechtigteres und gewaltfreieres Miteinander.
gez. Ratsherr Marcel Schmidt f.d.R.