Infosystem Kommunalpolitik
Antrag der SSW-Ratsfraktion - 0355/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Koordinierung der Maßnahmen zur Umsetzung der Istanbul-Konvention
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der SSW-Ratsfraktion
- Federführend:
- SSW-Ratsfraktion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Unterbrochen
|
|
Ratsversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
19.05.2022
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit
|
Entscheidung
|
|
|
31.05.2022
| |||
|
22.09.2022
| |||
●
Erledigt
|
|
Innen- und Umweltausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
07.06.2022
| |||
|
04.10.2022
|
Antrag
Antrag:
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, unter welchen Bedingungen eine koordinierende Stelle in der Landeshauptstadt Kiel für die Maßnahmen zur Umsetzung der Istanbul-Konvention eingerichtet werden kann. Aufgabe dieser Stelle soll neben der Koordination und Bündelung der Maßnahmen der Landeshauptstadt auch die Schulung und Sensibilisierung von Mitarbeitenden der Verwaltung sein, um Strukturen und Situationen vorzubeugen, die Ungleichheit und die Ausnutzung von Machtverhältnissen befördern.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Die Umsetzung der Istanbul-Konvention zum Schutz vor struktureller und sexueller Gewalt und zur Förderung der Gleichberechtigung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, der sich auch die Verwaltung, die im weitesten Sinne einen Querschnitt der Gesellschaft abbildet, nicht entziehen kann. Die Ansatzpunkte zur Umsetzung der Konvention sind häufig im zwischenmenschlichen Miteinander verortet und erfordern teils tiefgreifende Änderungen im Denken, damit es in den Machtverhältnissen einer vertikal organisierten Stadtverwaltung nicht zu Fällen der Ausübung von struktureller Gewalt kommt. Deswegen muss es eine Stelle im Personalapparat in der Verwaltungsleitung geben, die die Umsetzung der Istanbul-Konvention in Kiel innerhalb der Verwaltung sowie der Stadtgesellschaft maßgeblich begleitet.
gez. Ratsherr Marcel Schmidt f.d.R.