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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0307/2023

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

  • Zugestimmt wird der Verlängerung der Förderung des Projekts „Kompass – aufenthaltsrechtliches Clearing und Verfahrensbegleitung für junge Geflüchtete“ durch den Verein lifeline Vormundschaftsverein im Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V. in Kiel im Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2024. Die Fördermittel für 2024 in Höhe von 85.530 € sind auf dem Sachkonto 53180000, Zuschüsse an übrige Bereiche, dem Kostenträger 36334001 und der Kostenstelle 31205 in den Haushalt 2024 einzustellen.
  • Die zusätzlich benötigte Förderung von 23.920 € für den 01.04.23 bis 31.12.2023 stehen auf oben benanntem Sachkonto, der Kostenstelle und dem Kostenträger im diesjährigen Haushalt zur Verfügung.

 

Der Träger benötigt jetzt schon die Zusicherung zur Bindung der Fachkräfte für diese Aufgabe.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

Minderjährige, die ohne Eltern auf der Flucht sind, gelten als besonders vulnerabel. Sie sehen sich mit bedrohlichen Situationen konfrontiert, die sie dazu zwingen, ihr Heimatland zu verlassen.

 

Um Zukunftsperspektiven entwickeln zu können, muss den jungen Menschen die Möglichkeit dazu gegeben werden. In Deutschland sind hierbei vier Aspekte besonders hervorzuheben:

  • Sicherer Aufenthaltsstatus
  • Zugang zu Bildung, Ausbildung und Arbeit
  • Begleitung bei Übergängen
  • Längerfristige und koordinierte Planung

 

Ohne den Status eines sicheren Aufenthalts wissen die jungen Geflüchteten nicht, wo und unter welchen Umständen sie leben werden. Dies hat ständige Unsicherheit und Angst vor der Zukunft zur Folge.

 

Die Arbeit mit dieser Zielgruppe wurde in den letzten fünf Jahren durch die Landeshauptstadt Kiel über diesen Verein gefördert (Drs. 0302/2020 sowie Drs. 0844/2021).

 

An dieser Gesamtsituation hat sich nichts geändert: Durch die weiter fortlaufenden gesetzlichen Änderungen, zuletzt durch das Chancenaufenthaltsrecht und die Verlängerung einer Antragstellung auf Aufenthalt für junge gut integrierte Geflüchtete von bisher 21 auf 27 Jahre, besteht weiterhin ein hoher, sehr fachspezifischer Beratungsbedarf für die jungen Geflüchteten sowie an Information und Fortbildung für die Betreuungskräfte. Insbesondere die Beratungen zur Klärung der Identität, ohne die eine dauerhafte Aufenthaltssicherung für die jungen Menschen nicht möglich sein wird, führen auch weiterhin zu einem erhöhten Beratungsaufkommen. Insofern wird weiterhin ein entsprechender Bedarf für die Fortsetzung des Projekts in 2024 gesehen.

 

Für 2023 entstehen höhere Kosten, da sich die Fallzahlen in 2022 entgegen der zugrunde gelegten Prognosen um ca. 25 % erhöht haben, wobei die Personalkapazitäten des Projekts bereits in 2021 den Bedarf kaum decken konnten. Ferner sind die einzelnen Beratungsprozesse durch gesetzliche Änderungen umfangreicher geworden. Eine Aufstockung des Personals um 15 Stunden wird als unverzichtbar angesehen, um die bislang erfolgreiche Arbeit fachlich gut fortführen zu können.

Die Sachkostensteigerung erklärt sich durch einen höheren Bedarf an Dolmetschen sowie an einer fachlichen Begleitung des neu eingestellten Personals durch Supervision. Zudem waren die Sachkosten bislang zu niedrig kalkuliert.

 

Der Vormundschaftsverein lifeline e.V. berät bereits seit dreizehn Jahren unbegleitete minderjährige ausländische Kinder, Jugendliche und junge Volljährige individuell über ihre Möglichkeiten, einen sicheren Aufenthaltsstatus zu erhalten, bereitet sie auf die Anhörung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vor und bietet eine Begleitung in Asyl- und Bleiberechtsverfahren an. Zahlreiche junge Menschen nahmen und nehmen diese Angebote im Rahmen des Projekts „Kompass – aufenthaltsrechtliches Clearing und Verfahrensbegleitung für junge Geflüchtete“ wahr. Dabei arbeitet lifeline e.V. eng und erfolgreich mit der Vormundschaft des Jugendamtes zusammen.

 

Im Jahr 2022 gab es einen erheblich höheren Beratungsbedarf als in 2021. So wurden in Kiel  2022 105 unbegleitete minderjährige Inobhut genommen, im Vergleich dazu waren es in den Vorjahren 2018 – 2021 zwischen 58 - 85. Hinzu kommen Jugendliche, die nicht in Obhut des Jugendamtes verbleiben, da Verwandte die Vormundschaft übernehmen und sie auch bei diesen untergebracht sind. In 2023 wird es vermutlich einen Beratungsbedarf für etwa 80 unbegleitete minderjährige Geflüchtete geben, die im Lauf des Jahres in Kiel aufgenommen werden, sowie für 70-80 junge Volljährige und junge Geflüchtete, die bereits seit längerem in der Beratung sind und deren aufenthaltsrechtliches Verfahren noch nicht abgeschlossen werden konnten. Prognostisch ist insofern bis Jahresende mit einem Beratungsaufkommen von ca. 150 bis 160 Personen zu rechnen. Von Januar bis Ende Februar dieses Jahres haben bereits 43 Jugendliche und junge Erwachsene das Beratungsangebot angenommen. Für 2024 prognostiziert Lifeline eine ähnlich hohe Fallzahl.

 

Auch künftig ist von einem Bedarf an Beratung zu dem sehr komplexen Verfahren der Familienzusammenführung auszugehen (2021 15 Verfahren, 2022 26 Verfahren). Mit ihrer fachspezifischen Kompetenz unterstützen die Mitarbeitenden des Vereins darüber hinaus die Vormundschaft bei diesen komplizierten Verfahren.

 

Ein vergleichbares Beratungsangebot gibt es in Kiel nicht. Ein Wegfall des Angebots würde zu einer Beratungslücke in Kiel führen. Eine Einstellung einer weiteren Projektmitarbeitenden sowie der jetzige Beschluss einer Förderung für das nächste Jahr würde dem Verein und den Mitarbeitenden mehr (fachliche und arbeitsvertragsrechtliche) Planungssicherheit ermöglichen und dazu beitragen, die gute Zusammenarbeit zwischen lifeline e.V. und dem Jugendamt im Sinne der Unterstützung der jungen Menschen verlässlich fortzusetzen und die Chancen auf Integration zu sichern.

 

Die Kalkulation der Fördermittel für die Jahre 2023 und 2024 ist den Anlagen 1, 2 und 3 zu entnehmen.

 

 

 

Renate Treutel

rgermeisterin

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Anlagen

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