Infosystem Kommunalpolitik

 
 
ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0694/2013

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Antrag

 

Reduzieren

Sachverhalt/Begründung

1. Verfahren

 

1.1 Beschlusslage

 

r das Projekt „Neugestaltung der Holstenbrücke / Kleiner Kiel Kanal“ hat die Verwaltung auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 15.03.2012 (Drs. 0068/2012) ein Vergabeverfahren eingeleitet für die zu beauftragenden Planungsleistungen. Integriert in das Auswahl- und Verhandlungsverfahren war ein Planungswettbewerb. Die Verwaltung beabsichtigt, das Vergabeverfahren mit einem entsprechenden Beschluss der Ratsversammlung nach Vorbereitung im Finanzausschuss in Kürze abzuschließen.

 

Im Rahmen einer umfangreichen Vorstudie waren wesentliche städtebauliche, verkehrs- und bautechnische Rahmenbedingungen für das Projekt beschrieben worden. Die im Zuge dieser Ausarbeitung grob geschätzten Gesamtkosten belaufen sich auf rund 11 Mio. Euro. Mit dem o.g. Beschluss wurde dem Wettbewerb und den weiteren Planungsschritten von den verschiedenen Lösungsansätzen die Variante B zugrunde gelegt, die eine Nutzung der Verkehrsflächen auf der Südseite der Holstenbrücke neben dem Fuß- und Radverkehr ausschließlich dem ÖPNV und dem Anlieferverkehr vorbehält. Zusammenfassende Hinweise zu Planungsinhalten sind im nachfolgenden Abschnitt dieser Mitteilung zu entnehmen.

 

1.2 Integrierter Planungswettbewerb

 

Nach der europaweiten Auslobung, anschließender Prüfung und Auswahl wurden insgesamt acht geeignete Büros und Planungsgemeinschaften für die Teilnahme am Vergabeverfahren bestimmt. Die Teilnehmer hatten ihre Konzepte bis zum 31.10.2012 einzureichen. Von den acht aufgeforderten hatte ein Teilnehmer aufgrund personeller Engpässe davon abgesehen, einen Beitrag abzugeben.

 

Die eingereichten Arbeiten wurden zunächst fachlich im Hinblick auf die gestellten Anforderungen geprüft. Alle Arbeiten verblieben in der Wertung. Ein wesentliches Kriterium war die Einhaltung der Baukostenobergrenze in Höhe von 9.1 Mio. Euro (ohne Nebenkosten).

Die Vorprüfung ergab, dass die Teilnehmer am Wettbewerb bei verfahrensbedingt noch geringer Bearbeitungstiefe diese Kostenobergrenze ausnahmslos einhalten, bzw. unterschreiten. Im Rahmen der zu beauftragenden Planungsleistungen müssen die Ansätze konkretisiert und abhängig vom Vertiefungsgrad angepasst werden. Der Planungsprozess ist so zu steuern, dass die Kostenentwicklung mit dem Ziel der Einhaltung der finanziellen Vorgaben in engen Abständen kontrolliert wird.

 

Die sieben vorliegenden Wettbewerbsbeiträge wurden am 21.11.2012 durch das Preisgericht eingehend diskutiert und bewertet. Mitglieder des Preisgerichtes, bestehend aus Sach- und Fachpreisrichtern, waren neben geladenen externen Fachleuten eine Vertreterin des Innenministeriums, ein Vertreter der Architekten- und Ingenieurkammer, der Vorsitzende des Ortsbeirates Mitte und der Vorsitzende des „Forums Innenstadt“.

 

Die Jury hat folgende Arbeiten ausgezeichnet:

 

1.      Preis               Bietergemeinschaft Becker Giseke Mohren Richard

                            Landschaftsarchitekten, Berlin

                            mit yello z urbanism architecture, Berlin

                            Ingenieurro Obermeyer, Potsdam

 

2.      Preis              Agence Ter GmbH, Karlsruhe

                            Melchior + Wittpohl Ingenieurgesellschaft, Hamburg

 

3.      Preis              Atelier Loidl Landschaftsarchitekten,

                            Reinhart + Partner Architekten und Stadtplaner, Berlin

                            BPR Dr. Schäpertöns & Partner, München

 

Die Verwaltung informierte die Öffentlichkeit und Mitglieder der Selbstverwaltung unmittelbar nach der Entscheidung des Preisgerichts. Die Wettbewerbsarbeiten wurden öffentlich zunglich ausgestellt und im Internet präsentiert. In einer Bürgerinformationsveranstaltung am 12.12.2012 wurden die Arbeiten durch den Vorsitzenden des Preisgerichtes vorgestellt und anschließend intensiv diskutiert.

 

1.3 Verhandlungsverfahren Generalplanervertrag

 

Die Regularien des Vergabeverfahrens nach VOF (Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen) sehen im zweiten Teil des Verfahrens in mehreren Phasen die konkrete Ermittlung des annehmbarsten Angebotes der im Wettbewerb verbliebenen Teilnehmer vor. Nach Festlegung der in den einzelnen Leistungsbildern bzw. Fachsparten zu erbringenden Planungsleistungen (Freianlagen, Verkehrsanlagen, Ingenieurbau, Tragwerksplanung, technische Ausrüstung) wurden die beiden Erstplatzierten zur Abgabe von Honorarangeboten aufgefordert. Der mit dem 3. Preis ausgezeichnete Bewerber hatte auf die Abgabe eines Angebotes verzichtet.

 

Die Auswertung der Angebote bildet nun die Grundlage für die Vergabe der Planungsleistungen. Es ist geplant, diese unmittelbar nach Beschluss der Ratsversammlung und Ablauf der zweiwöchigen Einspruchsfrist zu beauftragen.

 

Nach Betreuung der Vorstudie in 2011 und des Planungswettbewerbes durch das Stadtplanungsamt ist die Projektleitung zum Jahresbeginn 2013 innerhalb des Dezernates an das Tiefbauamt übergegangen. In Ergänzung zur Vorstudie wurden parallel zur Vorbereitung der Vergabe Baugrunduntersuchungen ausgeführt. Die ausgewerteten Ergebnisse werden der Planungsgemeinschaft nach Auftragserteilung als Grundlage der zu beauftragenden technischen Bearbeitung zur Verfügung gestellt.

 

 

2. Planungskonzept des ersten Preisträgers

 

2.1 Charakteristik

 

Das Konzept der Planungsgemeinschaft Becker, Giseke, Mohren, Richard, mit yello z urbanism architecture, Berlin, sieht eine Unterteilung in zwei Wasserbecken vor, die im Bereich der Querung Holstenstraße durch einen Damm getrennt werden. Das Konzept ist in der Anlage dargestellt.

 

An der Nordseite wird der Altstadtrand in Form einer ein- bzw. zweireihigen Baumpflanzung fortgeführt. Treppenstufen führen bis an das Wasser. Im Bereich des Berliner Platzes weitet sich das Wasserbecken auf. Durch diesen großgigen Wasserplatz entstehen weitere Nutzungsmöglichkeiten. Entlang der Südseite ist ein circa zwei Meter breites Schilfband vorgesehen. Als Besonderheit sieht die Bietergemeinschaft die Anhebung des Wasserspiegels auf circa 80 cm unterhalb der Straßenebene vor, ausgehend von einer Wassereinspeisung vom Kleinen Kiel.

 

Im Bereich des Ahlmannhauses wird vorgeschlagen, das Gebäude über eine Arkade im Ergeschoss zum Wasser hin zu öffnen.

 

Zur konstruktiven Ausbildung der Wasserbecken sowie zur Gründung werden seitens des Wettbewerbers keine detaillierten Angaben gemacht. Das Wasserbecken aus Stahlbeton mit einer Breite von rund 10 Metern wird analog der Vorstudie aufgrund des erwarteten Baugrundes mittels Pfählen tiefgegründet werden. Insgesamt stellt die Gründung des Bauwerkes einen der Aufgabenschwerpunkte der ingenieurbaulichen Planung dar. Eine Tiefgründung ist in der Kostenschätzung becksichtigt.

 

Die Freiflächen und Aufenthaltsbereiche werden barrierefrei ausgebildet. Ebenso werden die Wasseranlagen barrierefrei erreichbar sein.

 

2.2 Bewertung des Preisgerichtes

 

Das Preisgericht hebt in seiner Beurteilung der Arbeit folgende positive Aspekte hervor:

 

?         großgige Sichträume zwischen Kleinem Kiel und Förde werden eröffnet

?         die Besonderheit des Stadtraumes wird durch konsequent gesetzte Baumreihen zur Kennzeichnung des Altstadtrandes erlebbar gemacht

?         die durch den ÖPNV dominierte Südkante wird zum gestalteten Stadtraum auf der Nordseite durch einen Schilfsaum abgegrenzt

?         Dammbauweise der Querung im Bereich Holstenstraße wird aus ingenieurtechnischer Sicht begrüßt

?         Anordnung des Wasserspiegels - abweichend von der Vorstudie anstelle von 2 m lediglich 80 cm unter Gelände - wird aus gestalterischer und ingenieurtechnischer Sicht begrüßt

?         Ausbildung von Arkaden im Bereich des Ahlmannhauses

?         Belebung des öffentlichen Raumes durch große Betonfaser- „Kiesel“ als Gestaltungselemente

 

Kritisch angemerkt werden:

 

?         die aus Sicht des Preisgerichts schwache Ausbildung des Abschlusses zum Kleinen Kiel,

?         und die geplante Speisung der Becken aus dem Kleinen Kiel. Sie ist gemäß Stellungnahme des Gewässerbiologen nicht sinnvoll. Die Variante der vorgesehenen Einspeisung aus dem Bootshafen über Pumpen ist jedoch möglich.

 

 

 

Das Preisgericht wertet die Arbeit in der Gesamtschau als einen wertvollen Beitrag zur Lösung der komplexen stadträumlichen Situation. Es erwartet, dass sich nach Realisierung eine gravierende Aufwertung und damit Akzeptanz dieses wichtigen Stadtraumes ergibt.

 

 

 

 

 

2.3 Empfehlungen des Preisgerichtes

 

Das Preisgericht empfiehlt, die mit dem ersten Preis ausgezeichnete Arbeit der weiteren Planung zugrunde zu legen und entsprechend umzusetzen. Es sieht in der Öffnung des Ahlmann-Hauses im Erdgeschoss eine für das Gesamtkonzept bedeutsame Maßnahme und empfiehlt ferner, die Arkade gemeinsam mit den Eigentümern zu realisieren. Im Übrigen wird in der Erhöhung des Wasserspiegels ein wichtiges Gestaltungselement gesehen, um attraktive Sichtbeziehungen, eine optische Wirksamkeit und die Zugänglichkeit des Wassers zu gewährleisten. Das Preisgericht empfiehlt der Stadt daher, diese Idee umzusetzen.

 

 

3. Zu beauftragende Planungsleistungen

 

Der Abruf der Planungsleistungen soll in folgenden Stufen erfolgen:

 

-                                Leistungsstufe 1: Vorplanung, Entwurf- und Genehmigungsplanung

-                                Leistungsstufe 2: Ausführungsplanung

-                                                                  Leistungsstufe 3: Vorbereiten (Erstellen der Ausschreibungsunterlagen) und
Mitwirken bei der Vergabe

 

Zunächst sollen nur die Leistungen der Leistungsstufe 1 beauftragt werden, um die Planungsreife für einen Förderantrag zu erreichen. Ein möglicher Rechtsanspruch auf den Abruf der weiteren Leistungsstufen durch die Planungsgemeinschaft wird vertraglich ausgeschlossen.

 

Entsprechende Beschlussvorlagen werden in den Finanzausschuss und die Ratsversammlung eingebracht.

 

4. Kosten und Finanzierung

 

Der Gesamtansatz der geschätzten Herstellungskosten ist bzw. wird in den Anmeldungen zum städtischen Investitionshaushalt bzw. in der mittelfristigen Investitionsplanung unter der Investitionsnummer 54 200 101 70 nach aktuellem Zeitplan wie folgt abgebildet.

 

2012:              300.000 Euro

2013:              400.000 Euro

2014:              1.000.000 Euro

2015:              1.000.000 Euro

2016:              4.000.000 Euro

2017:              4.000.000 Euro

 

 

Haushaltsmittel stehen im Rahmen der Gesamtmaßnahme „Neugestaltung der Holstenbrücke“ im Investitionsplan 2014-2017 bei der Investitionsnummer 5420010170 auch unter Berücksichtigung des Nachtrags zum Haushalt 2013 in ausreichender Höhe im Investitionshaushalt zur Vergung. Berücksichtigt ist dabei eine Förderung des Landes in Höhe von 50 Prozent der Gesamtkosten.

 

Es war ursprünglich geplant, nach Abschluss der Vorplanung einen Förderantrag für das Landesprogramm 'Zukunftsprogramm Wirtschaft (ZPW) zu stellen. Da das ZPW bereits 2015 endet, die Baumaßnahmen aber über diesen Zeitraum hinaus laufen werden, ist eine Förderung aus dem ZPW nicht mehr möglich. Das Land hatte 2012 erklärt, dass Vorbereitungskosten für die Einzelmaßnahme "Kleiner-Kiel-Kanal" bis zu einer Höhe von 1.140.000 EUR aus dem Programm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" vorfinanziert werden können.

 

 

 

Im Juli 2013 kündigte das Städtebaureferat im Innenministerium des Landes in einem Abstimmungsgespräch an, dass eine Förderung der Einzelmaßnahme "Kleiner-Kiel-Kanal" über die Städtebauförderung (Aktive Stadt- und Ortsteilzentren) möglich ist. Voraussetzung ist, dass eine städtebauliche Gesamtmaßnahme umgesetzt wird und das Einzelvorhaben innerhalb eines noch festzulegenden Fördergebietes liegt. Die entsprechenden Beschlussvorlagen zur Beauftragung einer Voruntersuchung, zur Festlegung des Fördergebietes sowie zur Ausschreibung eines Sanierungsträgers werden durch die Verwaltung ebenfalls am 24.10.2013 in den Bauausschuss sowie am 31.10.2013 in die Ratsversammlung eingebracht.

 

 

5. Terminplan

 

Der aktuelle Terminplan sieht den konkreten Beginn der Planungsarbeiten nach Beauftragung der Generalplanerleistungen im Januar 2014 vor. Der Fortgang der Planung ist wesentlich abhängig vom Umfang und von den Ergebnissen der Öffentlichkeitbeteiligung. Unter der Voraussetzung eines optimalen Planungsverlaufs wird die förderantragsreife Entwurfsplanung im September 2014 abgeschlossen werden können. Nach Maßnahmenbeschluss durch die Selbstverwaltung können die Ausführungsplanung und die Vorbereitung der Ausschreibung beauftragt werden. Nach Abschluss der Ausführungsplanung und endgültiger Aufnahme in ein Förderprogramm erfolgt das europaweite Ausschreibungsverfahren. Die Vergabe der Bauaufträge ist ab November 2015 vorgesehen. Die Arbeiten sollen nach aktuellem Stand bis Juli 2017 abgeschlossen werden.

 

 

 

 

 

Peter Todeskino

rgermeister

Reduzieren

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...