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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0894/2013

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Beratungsfolge

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Antrag

 

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Sachverhalt/Begründung

Die Stadt verkaufte mit Ratsbeschluss vom 19.01.2012 im Zusammenhang mit dem Projekt „Alte Feuerwache“ auch das 138 m² große und mit einem Mehrfamilienhaus bebaute Grundstück Falckstraße 16. Das Gebäude war stark sanierungsbedürftig und bekanntlich seit Jahren wegen herabfallender Fassadenteile eingerüstet. Der erhebliche Sanierungsaufwand von 1.100.000 € war gutachterlich bestätigt.

 

Das Gebäude wurde verkauft mit der Auflage zur Sanierung und dem Erhalt des gastronomischen Angebotes Werkstattcafe.

 

Der neue Eigentümer legte im April 2013 ein weiteres Gutachten über die Standsicherheit des Gebäudes Falckstraße 16 vor, das er im Zuge der Sanierungsvorbereitung hat erstellen lassen. Danach steht die Standsicherheit des Gebäudes in Frage, da die bestehende Pfahlgründung schwimmend ist und das Gebäude von einer Fundamentplatte gehalten wird, die über die Grundstücksgrenze weit hinaus in das Nachbargrundstück der Projektgesellschaft „Alte Feuerwache“ (PAF) hineinragt. Die jeweils von der PAF und dem neuen Eigentümer Falckstraße 16 - Herrn Rohwer eingeschalteten Statiker sahen die Bestandsproblematik so kritisch, dass sie die Haftung für den Erhalt des Gebäudes ablehnten, da auch nach einer Ertüchtigung der Standsicherheit das Risiko der Einsturzgefahr bestehen bleiben nnte. Der zusätzliche Sanierungsaufwand für die Gründung wurde mit bis zu 500.000 € eingeschätzt. Beide Projektträger drängten auf einen Abriss des Gebäudes Falckstraße 16, um die Projekte wirtschaftlich, zeitgerecht und sicher durchhren zu nnen.

 

Die Stadt hat daraufhin ein eigenes Gutachten zur Überprüfung der vorliegenden Gutachten und der Standsicherheit in Auftrag gegeben. Auch dieses Gutachten bestätigt die erheblichen Probleme der Standfestigkeit und kommt zu dem Ergebnis, dass nur durch verschiedene Maßnahmen mit einem Kostenaufwand von 500.000 bis 600.000 € die Möglichkeit besteht, die Standsicherheit des Gebäudes wiederherzustellen. Die Planungs- und Bauzeit für diese Wiederherstellung wurde mit mindestens 9 Monaten eingeschätzt.

 

Die Stadt muss sich diesen neuen, gutachterlich belegten Bedingungen beugen. Nach Abwägung der rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte und insbesondere des zeitlichen Horizonts der Projektrealisierung Alte Feuerwache muss die Stadt dem Abriss zustimmen.

 

Beim Gebäude Falckstraße 16 handelt es sich nicht um ein in das Denkmalbuch eingetragenes Denkmal.

 

Mit dem Eigentümer sind in Abänderung des bestehenden Kaufvertrages veränderte Bedingungen und preisliche Aspekte zu verhandeln. So ist für den zu planenden Neubau vorgesehen, dass die Stadt Vorgaben mit dem Eigentümer vereinbart. Vorzusehen ist eine wettbewerbliche Mehrfachbeauftragung verschiedener Architekturbüros, für den von der Stadt städtebauliche Rahmenbedingungen hinsichtlich Ausformung und Höhe des Neubaus vorgegeben werden (siehe Anlage). Der Siegerentwurf, der in Abstimmung mit der Stadt ausgewählt wird, soll baulich umgesetzt werden.

Weiterhin sollen Räume zur betrieblichen Nutzung als Restaurant/Cafe/Kunstgewerbe mindestens in dem bisherigen Umfang vorgesehen und der bisherigen Mieterin des Werkstatt-Cafés angeboten werden. Durch eine Nachbarschaftsvereinbarung soll die Anschlussbebauung auf der Alten Feuerwache und dort ein kurzfristigen Baubeginn sichergestellt werden.

 

Peter Todeskino

rgermeister

 

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Anlagen

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