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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0895/2013

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Das 'Schlossquartier' ist Bestandteil des Rahmenkonzeptes „Perspektiven für die Kieler Innenstadt“ (siehe Drucksachen-Nr. 0760/2009). Wesentliche Teile werden von der NGEG - Norddeutsche Grundstücksentwicklungsgesellschaft - als private Vorhabenträgerin entwickelt. Zur Sicherung gemeinsamer Ziele werden folgende Prämissen beschlossen:
 

1.      Als planungsrechtliche Grundlage für das Projekt wird ein Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB vorhabenbezogen aufgestellt.

 

2.      Der als Anlage 1 beigefügte Lage- und Verkaufsplan bildet die Arbeitsgrundlage für das weitere Verfahren.

 

3.      Über den Verkauf der städtischen Grundstücke ergeht ein gesonderter, nichtöffentlicher Beschluss.

 

4.      Ziel der Bebauung des Schlossquartiers ist eine städtebaulich und architektonisch qualitätsvolle Gesamtkonzeption, die die Lage im Altstadtbereich und die historische Bedeutung des Quartiers angemessen berücksichtigt. Das Vorhaben ist mit der Landeshauptstadt Kiel eng abzustimmen und durch einen im Rahmen des Bauleitplanverfahrens abzuschließenden Durchführungsvertrag abzusichern.

 

5.      Im Durchführungsvertrag sollen der Vorhabenträgerin folgende Aufgaben nach Maßgabe städtischer Vorgaben übertragen werden:

 

5.1.  Aus- und Umbau der Schlossstraße auf ganzer Länge und Breite. Die Vorhabenträgerin wird die Maßnahme unter Beachtung der Vergabevorschriften durchführen und gegenüber der Stadt nachweisen. Nach Abschluss der Maßnahme werden alle Anlieger einschl. der Vorhabenträgerin anschließend zu Ausbaubeiträgen nach Kommunalabgabengesetz (KAG) herangezogen

 

5.2.  Erstmalige Herstellung einer Erschließungsstraße in direkter Verlängerung der Brücke zum Seegarten (vgl. Lageplan). Die Vorhabenträgerin wird die Herstellung durchführen und die Erschließungsstraße einschließlich der eigenen Grundstücksteile kostenlos der Stadt übertragen. In Anlehnung an die historische Straßenbezeichnung erhält die neue Erschließungsstraße den Namen Fischerstrasse.

 

5.3.  Wiederherstellung bzw. Herstellung aller im Zusammenhang mit dem Vorhaben anzupassenden öffentlichen Verkehrsflächen in der Flämischen Straße/Alter Markt, der oberen Burgstraße und der Eggerstedtstraße. Im Bereich der Unterbauung der öffentlichen Flächen in der Burgstraße/Eggerstedtstraße wird die Vorhabenträgerin über den Eingriff hinaus die gesamte öffentliche Fläche herrichten.

 

6.      Die Eggerstedtstraße wird eingezogen, soweit Straßenflächen der Vorhabenträgerin zur privaten Nutzung veräußert werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Einziehungsermächtigung auszufertigen und zu veröffentlichen, wenn die Fläche zur Realisierung des Vorhabens benötigt wird.

 

7.      Die Beseitigung der Bäume an der Ecke Schlossstraße/Burgstraße muss im Projektzusammenhang hingenommen werden. Soweit eine Verpflanzung nicht möglich ist, erfüllt die Projektträgerin die festzusetzenden Ersatzmaßnahmen.

 

 

- Endgültiger Beschluss durch die Ratsversammlung -

 

 

 

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Anlass für die Vorlage

Bekanntlich hat sich die Norddeutsche Grundstücksentwicklungsgesellschaft (NGEG) entschlossen, das Schlossquartier in seiner Gesamtheit neu und attraktiv zu entwickeln. Die Projektentwicklung ist wegen der differenzierten Eigentumsverhältnisse und der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sehr schwierig. Zur Weiterentwicklung und zur Absicherung betigt die NGEG politisch abgesicherte Festlegungen und Zusagen der Stadt als Gestaltungs- und Kalkulationsgrundlage. Dazu dient diese Vorlage, die den Stand der umfänglichen bisherigen Verhandlungen widerspiegelt.

 

Zustand und Entwicklungsziel des Schlossareals

Der Bereich der Kieler Altstadt zwischen Schlossstraße, Burgstraße, Eggerstedtstraße und Flämischer Straße hat nach dem Krieg eine, seiner Lage im Altstadtgefüge und der historischen Bedeutung angemessene städtebauliche- und Nutzungsqualität nie erreicht. Vielmehr hat eine torsohafte Bebauung und Nutzung diesen Bereich jahrzehntelang als unattraktives Stadtquartier erscheinen lassen.

 

Zur Entwicklung der Kieler Innenstadt wurden im Rahmenkonzept „ Perspektiven für die Kieler Innenstadt“ (Drs.- Nr. 0760/2009) die wesentlichen Ziele zur Entwicklung zusammengefasst. Das Areal südlich des Kieler Schlosses wurde dabei als zentraler Entwicklungsbereich für die Altstadt identifiziert. Dieses Areal soll unter Einbeziehung der Eggerstedtstraße – die Ihre Bedeutung und Verkehrsfunktion und für die Kieler Altstadt bereits verloren hat - neu geordnet werden. Als wesentliche Handlungsfelder wurden im Prozess der Entwicklung der „Perspektiven für die Kieler Innenstadt“ u.a. Einzelhandel, Wohnen, Kultur, Verkehr, Denkmalschutz etc. thematisiert. Hieraus wurden die wesentlichen Entwicklungsbereiche definiert. Einer dieser Entwicklungsbereiche ist der Bereich Kieler Schloss.

 

Bedingt durch das unternehmerische Engagement der NGEG ergibt sich für die Landeshauptstadt Kiel die städtebauliche Gelegenheit, das gesamte Quartier gemeinsam mit der NGEG im Sinne einer „Stadtreparatur“ positiv zu entwickeln. Besonderer Wert wird hierbei auf eine Bebauung mit hohem Wohnanteil und ergänzenden Einzelhandel- und Dienstleistungsflächen gelegt. Der hohe Wohnanteil soll dabei im Wesentlichen zur Belebung der Altstadt beitragen und so z.B. der typischen Verödung der Altstadt in den Abendstunden entgegenwirken. Mit den ergänzenden Nutzungen soll sich ein baulich- und städtebaulich-funktional hoch attraktiver Bereich zwischen Altem Markt, Kieler Schloss und Seegartenbereich bilden.

 

Bau- und Planungsrecht, Beteiligungsverfahren

Zur Erreichung dieser Ziele und als notwendige, genehmigungsrechtliche Grundlage für das Gesamtprojekt stellt die Landeshauptstadt Kiel einen Bebauungsplan auf. Aufgrund der Komplexität des Projektes und des von allen Beteiligten gewünschten Zeithorizontes für die Realisierung wird der Bebauungsplan Nr. 999 als Vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß §12 BauGB aufgestellt. Ergänzend hierzu wird ein erforderlicher Durchführungsvertrag zwischen der Landeshauptstadt Kiel und der Vorhabenträgerin geschlossen. Der vorhandene, rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 822 wird teilweise parallel aufgehoben.

 

Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 999 V „Schlossquartier“ wurde bereits am 10.1.2013 gefasst. Im Juni/Juli 2013 wurden die ersten Verfahrensschritte zum erforderlichen Beteiligungsverfahren eingeleitet. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte durch die Verwaltung und den Investor im Juni 2013 im Rahmen einer Sitzung des Ortsbeirates Mitte. Bereits im März 2013 hatte die Investoren ihre grundsätzlichen Planungsabsichten im Ortsbeirat Mitte der Öffentlichkeit vorgestellt.

 

Grundstücksgeschäfte
Die Details und Konditionen werden den Gremien in einer gesonderten Vorlage nichtöffentlich zur Beschlussfassung vorgelegt. Grundlagen des Vertrages bilden der Lageplan und Verkaufsplan dieser Vorlage.

 

nftig öffentliche Flächen und Wegebeziehungen, Ausbau der Schlossstraße - Aufträge im Projektzusammenhang

Die verkehrstechnische Erschließung des Projektes (Zufahrt zur Tiefgarage) soll über eine zu schaffende Zufahrt von der Burgstraße erfolgen. Fußufig wird die Erschließung über die Dänische Straße, die Burgstraße und die Schlossstraße erfolgen.

 

Die Schlossstraße soll im Projektzusammenhang auf ganzer Länge verbreitert und in Anlehnung an die Dänische Straße ausgebaut werden. Sie soll dem Fußnger und Radverkehr vorbehalten und nur für Anlieger und den notwendigen Anlieferverkehr zu beschränkten Zeiten zugänglich sein. Mit der Ausführung wird der Vorhabenträger im Projektzusammenhang beauftragt – eine Übertragung an einen Dritten schließt sich aus.

 

Die Burgstraße wird im Projektzusammenhang vom Vorhabenträger insgesamt hergerichtet. Dabei wird die erforderliche Erschließung für den Konzertsaal des Schlosses (Vorfahrt für Taxen) und für den Zugangsbereich zum NDR berücksichtigt.

 

Die Eggerstedtstraße wird verkauft, ein öffentlicher Charakter und eine öffentliches Wegerecht zugunsten des Altstadtparkhauses sollen erhalten bleiben.

 

Durch die Schaffung der neuen „Fischerstraß in direkter Verlängerung der Brücke zum Seegarten erhält das Quartier und die Altstadt insgesamt eine weitere attraktive fußufige Anbindung mit Öffnung zur Förde.

 

Einziehung von Verkehrsflächen

Die vom Bauvorhaben betroffenen heutigen Verkehrsflächen sind einzuziehen. Um das Verfahren zu beschleunigen, ist die Einziehung unverzüglich einzuleiten. Die Einziehung soll aber erst dann wirksam werden, wenn die Flächen tatsächlich für die entsprechenden Bautätigkeiten benötigt werden.

 

 

ume

An der Ecke Schlossstraße/Burgstraße stehen zwei Großume. Diese müssen im Projektzusammenhang weichen. Ohne diesen bedauerlichen Eingriff ist das Projekt insgesamt nicht durchführbar.

 

 

 

Erschließungs- und Ausbaubeiträge

Zu dem Gesamtkomplex sind entsprechende Regelungen in den Kaufverträgen bzw. im Durchführungsvertrag mit der Vorhabenträgerin erforderlich.

 

Die betroffenen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer werden über beitragsrelevante Folgen informiert, sobald belastbare Entwürfe und Daten vorliegen.

 

 

Peter Todeskino

rgermeister

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Anlagen

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