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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0987/2013

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Beratungsfolge

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Antrag

 

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Sachverhalt/Begründung

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Die Ratsversammlung hat in Ihrer Sitzung am 19. September 2013 die Oberbürgermeisterin beauftragt zu prüfen, ob die nach den Sicherheitsvorschriften vorgeschriebenen Zäune im Kreuzfahrtbereich des Kieler Hafens versenkt werden können.

 

 

Grundsätzlich ist es baulich/technisch möglich, Zäune versenkbar zu errichten oder vorhandene entsprechend umzugestalten. Letzteres würde für den Ostseekai, der derzeit von Zaunanlagen von rd. 400 m Gesamtlänge in konventioneller, d.h. feststehender Bauweise umgrenzt wird, erhebliche Umbauten, zusätzliche mechanische und motorische Installationen und begleitende Maßnahmen erforderlich machen:

 

-          Unter jedem Zaunpfosten (derzeitiger Abstand ca. 2,5 m) müsste ein Hydraulikstempel oder ggf. eine per Elektromotor angetriebene Spindel o. ä. errichtet werden.

-          r diese dann rd. 160 mechanischen Bauteile wäre eine aufwendige synchrone Steuerung erforderlich, um den Zaun auf ganzer Linie zeitgleich auf- und ab zu bewegen um Beschädigungen durch Ungleichlauf auszuschließen.

-          Auf gesamter Zaunlänge müsste ein "Graben" hergestellt werden, der zur Aufnahme der ca. 2,2 m hohen Zäune eine Tiefe von mindestens 2,5 m aufweist, durch geeignete Maßnahmen wasserfrei gehalten wird und überdies an allen Auflagerpunkten der Pfosten für etwaige Wartungsarbeiten zugänglich gebaut ist.

-          Da die Auf- und Abbewegungen des Zaunes ein- bzw. beidseitig am/im öffentlichen Raum stattfinden, wäre mittels automatisierter Sicherheits- und Überwachungstechnik oder durch personelle Absicherung entlang der 400 m Zaunlänge sicherzustellen, dass für die Öffentlichkeit (Spaziergänger) Gefährdungen durch ‚Aufspießung‘ oder Quetschungen ausgeschlossen werden.

-          Des Weiteren wäre sicherzustellen, dass auf dem versenkten Zaun keine Gegenstände (z.B. PKW / ‚Falschparker‘) abgestellt werden, bzw. diese geräumt werden, bevor der Zaun hochfährt.

 

 

Eine konkretisierte Kostenermittlung ist auf dem bisherigen Informations- und Planungsstand noch nicht möglich, auf Basis vorstehender Grob-Anforderungen sind jedoch allein für die die notwendigen Investitionen mehrere Millionen Euro zu veranschlagen. Hinzukämen – je nach Betriebskonzept – laufende Aufwendungen für personelle Betreuung, Sicherung und Überwachung sowie für Wartung und Instandhaltung.

mtliche Kosten wären nicht durch Hafenerträge gegenfinanziert.

 

 

 

 

 

In Vertretung

Adolf-Martin Möller

Stadtrat

 

             

 

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