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ALLRIS - Drucksache

Kleine Anfrage der Kieler Förde Fraktion - 1031/2013

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Beratungsfolge

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Antrag

 

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Sachverhalt/Begründung

Kleine Anfrage

 

Vorbemerkung:

 

Gemäß der Gemeindehaushaltsverordnung gelten bei der Anlage von Mitteln verschiedene Grundsätze. Die Sicherheit der Geldanlage hat Vorrang vor der Rentabilität. Ferner ist durch eine vorausschauende Liquiditätsplanung zu gewährleisten, dass die angelegten Mittel bei Bedarf zur Verfügung stehen.

 

1. Wie hat der Abfallwirtschaftsbetrieb Kiel (ABK) die vorgenannten Grundsätze bei seinen Anlageentscheidungen becksichtigt?

 

2. Der ABK verfügt des Weiteren über diverse nachrangige Inhaberschuldverschreibungen verschiedener Emittenten. Inwiefern unterliegen diese Wertpapiere einem Einlagensicherungssystem? Wie wurden die Grundsätze gemäß Gemeindehaushaltverordnung beim Ankauf beachtet?

 

 

gez. Ratsherr Sven Seele                                                                                    f.d.R.

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Anlagen

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