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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0380/2014

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Beratungsfolge

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Antrag

Der Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit hat in der Sitzung am 27.03.2014 beschlossen, dass von der Verwaltung zu prüfen ist, in welcher finanziellen Höhe die sexualpädagogische Aufklärungsarbeit an Schulen durch Pro Familia, SchLAu Kiel (schwul-lesbische Aufklärung) und ggf. weiteren Anbietern unterstützt werden kann.

 

Definition

Sexualpädagogik beschäftigt sich vor allem mit Fragen zu Liebe, Gefühlen, Fortpflanzung, körperlicher Entwicklung, männlichem und weiblichem Körper, dem Erwachsenwerden, Erotik, Sexualpraktiken, Sexualhygiene, sexuell übertragbaren Erkrankungen, Empfängnisverhütung und Schwangerschaft. Ziel der Aufklärungsarbeit ist eine Stärkung der individuellen Kompetenz von Kindern und Jugendlichen für den gesamten Themenbereich Sexualit.

 

Schule

Sexualerziehung findet nicht nur in der Familie statt, sondern ist eine ergänzende Querschnitts-aufgabe vor allem in pädagogischen Einrichtungen wie Kindergarten, Schule, Jugendeinrichtungen etc. An schleswig-holsteinischen Schulen findet sich die Sexualerziehung als fester Bestandteil des Lehrplans. Hier sollen Schülerinnen und Schüler lernen, in angemessener Weise über Sexualität zu sprechen, Gefühle anderer wahrzunehmen und das jeweils andere Geschlecht zu achten.

 

Schon beginnend mit der 1. Klasse der Grundschule werden über die vier Grundschuljahre zu den Leitthemen Sich selbst finden mit anderen Leben“ und „Gesund leben sich wohlfühlen“ im Heimat- und Sachkundeunterricht die Arbeitsfelder: Ich und mein Körper, Zärtlichkeit und Gehle, Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen Mädchen und Jungen, etc. angesprochen und erarbeitet. Die Themenvielfalt setzt sich über die Sekundarstufe I bis in die Sekundarstufe II fort: Freundschaft und Liebe, Bau und Funktion der Geschlechtsorgane, Schwangerschaft und Geburt, Rücksichtnahme auf Schwangere, Schwangerschaftsabbruch, sexuell übertragbare Erkrankungen etc. Die gesamte Übersicht über die Unterrichtsinhalte r Schleswig-Holstein sind im Anhang[1] noch einmal übersichtlich aufgeführt. Diese zeigt, dass durch die Schulen eine umfassende pädagogische Arbeit im Bereich der Sexualerziehung über alle Jahrgangsstufen hinweg geleistet wird.

 

 

 

 

Externe Akteure

Ergänzende Veranstaltungen wie Theateraufführungen[2] oder Besuche von externen Akteuren können die Thematik und den Unterricht vertiefen und das Angebot bereichern. Hierzu gehören Anbieter wie ProFamilia, die ÄGGF[3], die Haki oder die AIDS-Hilfe. hrend die ÄGGF ihre Angebote zur Sexualerziehung kostenlos zur Verfügung stellt, werden Pro Familia mit 8100 € und die AIDS-Hilfe r ihr Gesamtangebot mit 53.000 € an Zuwendungen unterstützt. Die Haki erhält im Rahmen der Projekte „Vielfalt und Toleranz“ 5000€ zur Realisierung von Projekten gegen Homophobie (SchLAu-Projekt) an Schulen und Jugendeinrichtungen.

 

ProFamila erreichte im letzten Jahr 13 Kieler Schulen mit verschiedenen Klassenprojekten, davon 3 Schulen mit der sexualpädagogischen Jugendsprechstunde „love.team“. Die AIDS-Hilfe verfügt auch über ein spezielles Angebot an Kinder und Jugendliche und erreichte mit ihrem AIDS-Präventionsparcours im zurückliegenden Jahr 2013 ingesamt 63 Klassen mit 1500 Schülerinnen und Schülern und arbeitete außerdem in verschiedenen Projekten zu sexuell übertragbaren Erkrankungen. Die ÄGGF ist regelmäßig jährlich an 2 Schulen zu Gast. Haki hat im Jahr 2013 insgesamt 5 Workshops durchgeführt und 15 Schulen betreut.

 

Auch im Sinne einer Multiplikatorenschulung gibt es Angebote durch verschiedene Träger wie die AIDS-Hilfe (3 Lehrveranstaltungen an der FH Kiel) oder die Petze[4], einer Organisation zur Prävention von sexuellem Missbrauch an Mädchen und Jungen. Hier werden Fortbildungen für Lehrkräfte und Pädagoginnen und Pädagogen angeboten, um bei der Planung von Präventionsprojekten und der Durchführung von Elternabenden zu unterstützen.

Die Auswahl der einzelnen Kooperationen erfolgt häufig in Zusammenarbeit mit der Schulsozialarbeit, die diese Projekte auch teilweise finanziell unterstützt und zusätzlich zu den Zuwendungsverträgen Mittel bereitstellt. Letztendlich sollte die Wahl der Kooperateure aber grundsätzlich in der Entscheidung der einzelnen Schulen liegen, da hier die verschiedenen Angebote und Anbieter am besten auf den Lehrinhalt und das Interesse und die Bedarfe der einzelnen Klassen abgestimmt werden kann.

 

Gesundheitshilfen durch das Amt für Gesundheit

Im Rahmen des §8 Abs. 2 des Gesundheitsdienstgesetzes (GDG) sind durch die Kommunen Gesundheitshilfen zu gewähren, [...] insbesondere in gesundheitlichen Fragen der Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung, bei allen eine Schwangerschaft unmittelbar oder mittelbar berührenden Fragen sowie bei Fragen zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten [...]. Außerdem findet sich in §19 des Infektionsschutzgesetztes (IFSG) folgende Aufgabe: „Das Gesundheitsamt bietet bezüglich sexuell übertragbarer Krankheiten und Tuberkulose Beratung und Untersuchung an oder stellt diese in Zusammenarbeit mit anderen medizinischen Einrichtungen sicher.“

Entsprechend der gesetzlichen Handlungsfelder bietet die Beratungsstelle für sexuelle Gesundheit folgende Leistungen an:

  • Schwangeren- und Schwangerenkonfliktberatung
  • Mutter-Kind-Stiftung
  • Beratung sexuell übertragbarer Infektionen (STI)[5] und Untersuchung

 

Die Beratungsstelle steht nicht nur Erwachsenen, sondern auch Jugendlichen offen. Hier werden Informationen und Beratungen (pädagogisch und ärztlich) zu allen Aspekten sexuell übertragbarer Erkrankungen sowie rund um das Thema Empfängnisverhütung angeboten. Eine ärztliche Untersuchung sowie HIV-Testung und verschiedene Impfangebote können ebenso genutzt werden.

 

In der Schwangerenberatung werden Auskünfte rund um die Schwangerschaft r schwangere Frauen und Mädchen und deren Familien gegeben, im Besonderen mit sozialrechtlichem Hintergrund. Im Mittelpunkt steht immer noch die Schwangerenkonfliktberatung mit der wesentlichen Konfliktklärung hinsichtlich psychosozialer Aspekte. Eine medizinische Aufklärung über den Eingriff, Kosten und Finanzierung des Abbruchs und der besonderen Rechtslage wird angeboten. Für die Bundesstiftung Mutter-und-Kind erfolgt die Prüfung der Möglichkeiten einer finanziellen Unterstützung von schwangeren Frauen in Notlagen.

 

Bei allen Aufgaben der Beratungsstelle werden je nach individueller Situation grundsätzlich sexualpädagogische Aspekte bearbeitet. Auch unterstützen die Beratungsstellen mit aufsuchenden Aktionen verschiedene Projekte wie z.B. die Jugendfilmtage, Schulprojekte wie „Liebe, Freundschaft & Sexualität“ der Gesamtschule Hassee, Angebot an Schulabbrecher in Kooperation mit der Industrie- und Handelskammer, Besuch des Mädchentreffs ReLa und Unterstützung des landesweiten Kondomwettbewerbs an Schulen Schleswig-Holsteins - um hier nur einige Beispiele zu nennen.

 

Auch der Kinder- und Jugendärztliche Dienst berät und informiert zu den Themen Pubertät, Sexualität und Verhütung im Rahmen der Schuluntersuchungen in der achten Klassenstufe. Diese sogenannte S3-Untersuchung ist eine Angebotsuntersuchung. Gesetzliche Grundlage ist die Landesverordnung für schulärztliche Aufgaben.

 

Resümee

Variante 1

Zusammenfassend und vor dem Hintergrund eines teilgenehmigten Haushaltesnnen durch die Verwaltung keine zusätzlichen Haushaltsmittel für einehere finanzielle Unterstützung im Rahmen der Zuwendungen identifiziert werden. Eine Beibehaltung der Ausgaben in der bisherigen Zuwendungshöhe sichert die bestehende Angebotsvielfalt ausreichend ab. Grundsätzlich deckt die Landeshauptstadt mit ihrer personellen Ressource in den verschiedenen Amts- und Aufgabenbereichen einen Großteil der inhaltlichen Themen in der Sexualpädagogik ab und kann ihre Angebote durch fokussierte Themen mit externen Anbietern bedarfsorientiert ergänzen. Eine weitere Vernetzung aller Akteure wäre im Sinne dieser facettenreichen Thematik zu unterstützen.

 

Variante 2:

Zusammenfassend verfügt die LHS Kiel in der dargestellten Form über ein breites und facettenreiches Angebot zum Thema Sexualpädagogik. Für einen weiteren Ausbau in Form von Zuwendungserhöhungen konnten durch die Verwaltung haushälterisch keine Mittel identifiziert werden. Eine Beibehaltung der Ausgaben in der bisherigen Zuwendungshöhe sichert die bestehende Angebotsvielfalt ausreichend ab. Ein Ausbau wäre nur zu Lasten anderer Projekte oder Angebote möglich.

Grundsätzlich deckt die Landeshauptstadt mit ihrer personellen Ressource in den verschiedenen Amts- und Aufgabenbereichen einen Großteil der inhaltlichen Themen in der Sexualpädagogik ab und kann ihre Angebote durch fokussierte Themen mit externen Anbietern bedarfsorientiert ernzen. Eine weitere Vernetzung aller Akteure wäre im Sinne dieser facettenreichen Thematik zu unterstützen.

 

 


[1] Hilgers, Krenzer, Mundhenke 2004: Richtlinien und Lehrpläne zur Sexualerziehung. Forschung und Praxis der Sexualaufklärung und Familienplanung. Bd. 4, 150-154.

[2] „Was heißt hier Liebe?“ Aktuelles Angebot des Werfparktheaters

[3] Ärztliche Gesellschaft zur Gesundheitsförderung der Frau e.V.

[4] Petze-Institut für Gewaltprävention und Präventionsbüro-Petze

[5] Sexually Transmitted Infections

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