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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0563/2014

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Dem Ausbau des Radweges zwischen der B 503 und Flughafen in Verlängerung der Immelmannstraße in Kiel Holtenau wird auf Basis der in der Anlage vorgelegten Planung vorbehaltlich der Sicherstellung der Finanzierung zugestimmt.

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

I. Rückblick

Eine bessere Wegeverbindung für Fußnger und Radfahrer zwischen Holtenau und Altenholz/Stift bzw. Pries-Friedrichsort wird seit langem in den betreffenden Ortsbeiräten und im benachbarten Altenholz diskutiert. Nicht erst im Zusammenhang mit der Mängel- und Zieldiskussion zum neuen Verkehrsentwicklungsplan wurden in den Ortsbeiräten Ideen und Wünsche im Hinblick auf Lösungen formuliert. Der Ortsbeirat Holtenau hatte in seiner Sitzung am 09.08.2005 den Antrag an den Bauausschuss gerichtet, die Verwaltung zu beauftragen, die Möglichkeiten einer Fuß- und Radwegeverbindung zwischen Holtenau und Pries-Friedrichsort östlich des Flughafens zu prüfen.

 

Nach Gesprächen mit dem Flughafen, dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr (Bereich Luftfahrt) und dem Marinefliegergeschwader bestand seinerzeit von mehreren untersuchten Varianten vom Grundsatz lediglich die Möglichkeit, einen entsprechenden Weg von Holtenau (Verlängerung von Richthofenstraße und Eekbrook) entlang der Grenze zwischen Flughafen und Militärgende zur Kleingartenanlage Am Schusterkrug zu realisieren.

 

Unabhängig von den Baukosten (ca. 900.000 €),r die ein Finanzierungsrahmen auf absehbare Zeit nicht zu erkennen war, sollte aus Sicht der Verwaltung eine Wegeverbindung zwischen den Sicherheitsunen von Flughafen und Marinefliegergeschwader nicht weiter verfolgt werden. Auf einer Gesamtlänge von mehr als einem Kilometer wäre trotz Beleuchtung aufgrund der äeren Rahmenbedingungen (keine Ausweichmöglichkeit, keine Randbebauung, begrenzte Nutzerfrequenz usw.) weder zu Tages- noch zu Abend- und Nachtzeiten die Sicherheit der Nutzer zu gewährleisten (Angstraum). Die Verwaltung hat die Planung dieser Wegeverbindung daher nicht weiter betrieben. Die betroffenen Ortsbeiräte wurden im Januar bzw. Februar 2006 entsprechend informiert.

 

Die Verwaltung hat weiterhin eine direkte Wegeverbindung zwischen Holtenau und Pries-Friedrichsort in Varianten geprüft:

  • zwischen der B 503 und dem Flughafengelände als Westverbindung sowie
  • durch das Holtenauer Unterland als längerfristige Lösung im Rahmen der Verkehrsentwicklungsplanung als Ostverbindung

Bei der Ostverbindung ist davon auszugehen, dass die laufenden Planungen zu den Stadtteilentwicklungskonzepten Holtenau/Friedrichsort (z.B. MFG 5) diese Wegeverbindung berücksichtigen. In der Nutzung ist diese Verbindung jedoch prioritär zwischen den Ortsteilen Holtenau und Friedrichsort von verkehrlicher Bedeutung.

Die maßgebliche Verbindung liegt jedoch in der Anbindung der nördlichen Stadtteile (Pries/Friedrichsort und Schilksee) sowie der anschließenden nördlichen Region für den Radverkehr an das Stadtzentrum der Landeshauptstadt Kiel.

 

II. Planung

Eine wirtschaftlichere Lösung stellt der Ausbau des vorhandenen Weges zwischen Holtenau und Altenholz-Stift und der Boelckestraße zwischen B 503 und dem Flughafen in Verlängerung der Immelmannstraße dar.

 

Derzeit gibt es keine ausreichende Möglichkeit den Radverkehr aus dem Innenstadtbereich über Holtenau am Flughafengelände vorbei in die nördlichen Stadtteile zu führen. Darüber hinaus gibt es in Holtenau keine weiterführende Schule und es besteht das Erfordernis die Schülerradverkehre sicher zwischen Holtenau zum Schulzentrum in Altenholz/Stift zu leiten. Die umwegige, westlich der B 503 gelegene Führung stellt keine Alternative dar und ist darüber hinaus ohne Beleuchtung und durch Blendwirkung entgegenkommender Autos nur sehr eingeschränkt annehmbar.

 

Der zum Ausbau vorgesehene Netzabschnitt ist im Verkehrsentwicklungsplan 2008 im Erweiterten Veloroutennetz (Abb. 6-2) als Nebenroute dargestellt. Er wurde als „Maßnahmen zum Ausbau und zur Verbesserung der Radverkehrsanlagen“ als Maßnahme 25 „Verbindungsweg in Verlängerung der Immelmannstraße in Holtenau zwischen B 503 und Flugplatz: Ausbau des vorhandenen schmalen, kombinierten Geh-Radwegesgenannt (siehe auch VEP  Abb. 6-3 Prioritäre Baumaßnahmen Radverkehr).

 

Die selbstsndig geführte Velonebenroute zwischen Kiel-Holtenau und der Unterquerung der B 503 entlang an der Westseite des Kieler Flugplatzes besteht derzeit als sehr schmale asphaltierte Wegefläche zwischen Immelmannstraße und der Unterquerung der B 503. Die ersten ca. 150 m dienen als Kleingartenerschließung und weisen im Bestand bereits eine Breite von ca. 4 - 5 m auf.

Danach wird der vorhandene Weg sehr schmal (am Anfang noch ca. 1,5 m und nach einigen Metern nur ca. 1,0 m) und verläuft in einem Streifen zwischen B 503 und Flughafen Holtenau bevor er die Unterquerung der B 503 erreicht und als Anbindung des Ortsteils Stift der Gemeinde Altenholz dient. Das Begegnen von zwei Radfahrern ist in diesem Abschnitt praktisch unmöglich.

 

Eine direkte Wegeverbindung zwischen Unterquerung der B 503 bis zur Boelckestraße existiert bisher nicht.

 

Mit zunehmendem Radverkehrsanteil in Kiel und der Komplettierung des Radwegenetzes erhält die Veloroute 1 zunehmend an Bedeutung. Durch den Lückenschluss der Veloroute 1 im Bereich des Flughafens kann damit ein bestehendes Komfort- und Sicherheitsdefizit im Veloroutensystem behoben werden.

 

Zur Verbesserung der Situation ist vorgesehen, in einem 1. Bauabschnitt die vorhandene schmale Wegeverbindung auf der Westseite des Flughafens in Verlängerung der Immelmannstraße bis zur Unterquerung der B 503 auf einer Länge von ca. 830 m auszubauen. Der erste Teilabschnitt (ca. 150 m) zwischen Immelmannstraße und dem Beginn des schmalen Weges entlang des Flughafens dient als Erschließungsstraße einer Kleingartensiedlung. Hier sind eine Deckensanierung sowie ein neuer Straßenentwässerungskanal vorgesehen. Im weiteren Verlauf soll die vorhandene Trasse mit einem Querschnitt von 2,5 m ausgebaut werden.

 

In einem 2. Bauabschnitt soll ein ca. 500 m langer und 3,0 m breiter Radweg zwischen der Unterquerung B 503 und der Boelckestraße neu erstellt werden. Der 2. Bauabschnitt des Radweges am Flughafen wurde bereits durch den Bauausschuss als Teil der Maßnahme „Ausbau Boelckestraße und Schusterkrug“ am 07.03.2013 (Drucksachen-Nr: 0150/2013) beschlossen.

 

Die geplante Beleuchtungsanlage soll mit einem sogenannten „mitlaufendenden“ LED-Licht ausgestattet werden. Dies hat den Vorteil, dass bei einer sehr geringen Grundbeleuchtung nur dort zusätzlich beleuchtet wird, wo sich Nutzer bewegen. Das spart bis zu 70% der sonst entstehenden Energiekosten. Im Rahmen der „Energieolympiade 2010“ der Innovationsstiftung Schleswig Holstein wurde die Landeshauptstadt Kiel mit diesem Vorschlag prämiert. Mit dem Preisgeld wurde bereits das „mitlaufende Licht“ am Steindamm parallel zur B404 umgesetzt.

 

Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr (Bereich Luftfahrt) hat nach Abstimmung mit der Deutschen Flugsicherung keine Bedenken gegen die Maßnahme.

 

Um die Maßnahme bestmöglichst in das vorhandenen Umfeld integrieren zu können, wurden die Ergebnisse des landschaftspflegerischen Fachbeitrages (Landschaftspflegerischer Begleitplan) mit den dazugehörenden Untersuchungen der Flora und Fauna in die Planung eingearbeitet.

 

III. Beteiligungen

 

Das Fahrradforum der Landeshauptstadt Kiel befürwortet die Maßnahme, die auch Bestandteil der Prioritätenliste ist (Drs. 0453/2014).

Dem Ortsbeirat Holtenau wurde die Maßnahme in seiner Sitzung am 01.04.2014 vorgestellt.

 

IV. Zeitplan

 

Es ist geplant, die Baumaßnahme ab Herbst 2014 auszuführen, sofern die Finanzierung sichergestellt ist.

 

V. Kosten und Finanzierung

 

Die Baukosten einschließlich der erforderlichen notwendigen Entwässerungsanlage und Beleuchtung mit dem mitlaufenden Licht betragen für den 1. Bauabschnitt ca. 485.000 €.

 

Anliegerbeiträge werden nicht fällig.

Grunderwerb ist nicht erforderlich.

 

Der Bau des Radweges (Bauabschnitt 1. und 2. zusammen) wird im Rahmen der Kommu­nal­richt­linie, der Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums mit 200.000 € gefördert.

Die Maßnahme ist nicht förderfähig nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz Schleswig Holstein (GVFG-SH) oder dem Finanzausgleichsgesetz (FAG).

 

Die notwendigen Baukosten sind im Haushalt der Landeshauptstadt Kiel bei der Investitionsnummer 5410010106 eingestellt.

 

 

 

Um Ihre Zustimmung wird gebeten.

 

 

 

 

Peter Todeskino

rgermeister

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Anlagen

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