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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0662/2014

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

  1. Die Auslegung der teilweisen Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 770 für das Baugebiet Kiel-Hassee, südlich der Rendsburger Landstraße, zwischen der Bezirkssportanlage am Russee, den Kleingärten am Drachensee und nördlich der Speckenbeker Au wird beschlossen.

             

2.              Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 984V „Famila Rendsburger Landstraße“  im Stadtteil Kiel-Hasseer das Baugebietdlich der Rendsburger Landstraße, zwischen Seekoppelweg und der Bezirkssportanlage am Russee und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung beschlossen.

             

  1. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 984V und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen; die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

Die Abgrenzung des Plangebietes ist den Planzeichnungen zu entnehmen.

 

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Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt:

 

I.      Geltungsbereich

Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 984V liegt südlich der Rendsburger Landstraße im Gewerbegebiet zwischen dem Seekoppelweg und der Bezirkssportanlage am Russee. Der Geltungsbereich ist zum größten Teil eine Fläche aus dem rechtkräftigen Bebauungsplan Nr. 770, der parallel r diesen Teilbereich aufgehoben wird.

 

Die Erweiterung des Plangebiets nach Westen über die Plangebietsgrenze des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 770 hinaus greift in den übergeordneter Grünzug, der Bestandteil des freiräumlichen Leitbildes ist, ein. An dieser Stelle des Grünzugs und auf dem Gelände des bestehenden Famila-Marktes befand sich von Juni 1944 bis Mai 1945 das „Arbeitserziehungslager Nordmark“.

 

 

  1. Planungsziel

Der im Plangebiet ansässige Famila-Markt ist ein Lebensmittelvollsortimenter und trägt mit zwei in der Nachbarschaft befindlichen Lebensmitteldiscountern in einem entscheidenden Maße die Nahversorgung im Stadtteil  Russee.

 

Der bestehende Famila-Markt übernimmt nach Aussage der „Auswirkungsanalyse zur Erweiterung eines Famila-Marktes in Kiel-Russee“ eine unterstützende Versorgungsfunktion für die unmittelbar angrenzenden Wohngebiete und den Kieler Südwesten. Den Belangen der Raumordnung wird gemäß der Auswirkungsanalyse in allen Kriterien entsprochen. Insgesamt ist daher die geplante Erweiterung nach Einschätzung der Gutachter als verträglich einzustufen.

 

Der Famila-Markt entspricht mit dem vorhandenem Stellplatzangebot und der Warenpräsentation nicht mehr den heutigen Erfordernissen bzw. dem Standard der übrigen Häuser dieser Handelskette. Die Handelsgesellschaft Bartels & Langness hat für die Verwirklichung ihrer Erweiterungspläne das angrenzende Grundstück des Familienunternehmens Joh. Kriegel GmbH (Gebäudetechnik) im Seekoppelweg 4 erworben. Diese hat ihren Betrieb in den Holzkoppelweg 5 verlagern können.

 

Mit der Beschlussvorlage zum Einzelhandelskonzept Landeshauptstadt Kiel (Drucksachen-Nummer 0861/2010) hat die Ratsversammlung am  20. Januar 2011 die Verkaufsflächenerweiterung des Famila-Marktes bestätigt: Nach bestehender Rechtslage wäre eine Verkaufsflächenerweiterung an diesem Standort schon heute möglich. Eine räumliche Verschiebung ist daher vertretbar.“ 

 

Der Bebauungsplan Nr. 984V setzt ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Großflächiger Einzelhandel“ fest. Daran schließen im Westen eine sportlichen Zwecken gewidmete Grünfläche und private Verkehrsflächen zur Erschließung der Parkpalette an. Ein Teil der nördlich angrenzenden Rendsburger Landstraße wird wegen der Umbaumaßnahmen in der Verkehrsführung in das Plangebiet einbezogen.

 

Die Verkaufsfläche soll von  insgesamt 2.620 m² auf 4.180 Verkaufsfläche erweitert werden. Die Erweiterung der Verkaufsfläche allein ist bereits nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 770 möglich. Das Grundstück reicht jedoch für die dann erforderliche größere Anzahl von Stellplätzen nicht mehr aus. Für diese Stellplätze wird die Erweiterungsfläche des Plangebiets nach Westen in den übergeordneter Grünzug hinein benötigt.

 

Auch die jetzige Stellplatzanlage wird erweitert. Zusätzlich ist auf dem ehemaligen Tennisplatz des TSV Russee eine zweigeschossige Parkpalette mit 57 Stellplätzen im Untergeschoss vorgesehen. Davon sind 29 Stellplätze für den TSV Russee vorgesehen. Die Stellplätze werden durch neue Zu- und Abfahrten über die Zuwegung zum TSV-Vereinsheim erschlossen. Gleichzeitig wird die unzureichende Verkehrsanbindung des Marktes durch eine zusätzliche Zufahrt von der Rendsburger Landstraße optimiert.

 

Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 770 wird für den vom Bebauungsplan Nr. 984V abgedeckten Teilbereich aufgehoben.

 

Mit der Festsetzung eines Sondergebiets mit der Zweckbestimmung „Großflächiger Einzelhandel“ und der textlichen Festsetzung Nr. 1 (Verbrauchermarkt und Getränkemarkt) im vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 984 werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des Famila-Marktes zu einem großflächigen Einzelhandelsstandort geschaffen.

 

III. Beteiligungsverfahren

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gem. § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 14.02.2014 über die Planung unterrichtet und um Äußerung bis zum 20.03.2014 gebeten.

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung erfolgte in der Zeit vom 10.02.2014 bis zum 21.02.2014 durch öffentlichen Aushang der Planungsvorstellungen im Rathaus sowie durch die Unterrichtung und Erörterung in der Sitzung des Ortsbeirates Hassee/Vieburg am 11.02.2014.

 

In der Sitzung am 11.02.2014 wurde der Ortsbeirat Hassee/Vieburg über die Planung informiert. Vertreter des Investors, der Planungsbüros und des Stadtplanungsamtes stellten die oben beschriebene Planung dar. Die Vertreter des Ortsbeirates Hassee/Vieburg begrüßten die Pläne einstimmig. Die Präsentation wurde am 18. rz 2014 auch dem Ortsbeirat Russee/Hammer/Demühlen vorgestellt.

 

Die vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen sind in der Anlage 1 mit einem Behandlungsvorschlag der Verwaltung zusammengefasst. Die Behandlungsvorschläge sind in den Planentwurf und in die Begründung eingeflossen.

 

IV. Verfahrenshinweis: 31. Änderung des Flächennutzungsplanes und Umweltprüfung

Großflächige Einzelhandelseinrichtungen sind im Flächennutzungsplan als Sonderbaufläche darzustellen. Da die bisherige Grundstücksfläche für den Einzelhandel kleiner als ein Hektar war, wurde bisher entsprechend der Darstellungssystematik die Nutzung „Großflächiger Einzelhandel“ bisher mit dem Lagesymbol E in der umgebenden Nutzung „Gewerbliche Bauflächen“ gekennzeichnet.

 

Durch die Grundstückserweiterungen in den übergeordneten Grünzug und die vorgesehene Verkaufsflächenerweiterung des Marktes ist es erforderlich, eine Sonderbaufläche „Großflächiger Einzelhandel“ im Flächennutzungsplan darzustellen. Parallel zum Verfahren des Bebauungsplanes Nr. 984 wird das Verfahren  zur 31. Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt.

 

Gem. § 2 Abs. 4 BauGB ist für die Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die Umweltauswirkungen ermittelt werden. Sie werden in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet. Der Umweltbericht ist Teil der Begründung.

 

Die Ortsbeiräte Hassee/Vieburg und Russee/Hammer erhalten diese Vorlage zur Kenntnis.

 

Die Verwaltung schlägt vor, antragsgemäß zu beschließen. Nach Beschlussfassung wird der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 984V mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt (§ 3 Abs. 2 BauGB). Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht.

 

 

 

gez. Peter Todeskino

rgermeister

 

 

 

 

Anlage 1: Stellungnahmen und Vorschläge über deren Behandlung

Anlage 2: Begründung mit Umweltbericht

Anlage 3: Geltungsbereich der teilweisen Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 770

Anlage 4: Textliche Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 984V

Anlage 5: Bebauungsplan Nr. 984V

 

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Anlagen

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