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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0682/2014

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Der Erneuerung der Straße Lorentzendamm zwischen Legienstraße und Fleethörn sowie der Ausweisung als Fahrradstraße im Verlauf der Veloroute 12 wird auf Basis der vorgelegten Planung vorbehaltlich der Sicherstellung der Finanzierung zugestimmt.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

I.  Anlass

 

Dringende Maßnahmen der Versorgungsträger (Fernwärmemaßnahme der Stadtwerke) im genannten Straßenabschnitt greifen erheblich in den Straßenaufbau ein. Die möglichen Synergieeffekte sollen genutzt werden, um in Zusammenhang mit diesen Maßnahmen kostennstig die Fahrbahndecke zu erneuern, die südlichen Nebenflächen neu zu ordnen und die Veloroute 12 in diesem Abschnitt als Fahrradstre zu realisieren. Die Ausweisung als Fahrradstraße erfolgt in Fortsetzung der beschlossenen und bereits in der Umsetzung befindlichen Maßnahme (Fahrradstraße) Lorentzendamm im Abschnitt zwischen Dahlmannstraße und Bergstraße (Drs. 0770/2013).

 

Der Lorentzendamm zwischen Legienstraße und Fleethörn ist gekennzeichnet durch einen mangelhaften Zustand der Oberflächen. Der Straßenzug ist ein wichtiger Teil der Veloroute 12 (Innenstadtumfahrung). Eine sichere Abwicklung des Radverkehrs insbesondere das Überholen ist in diesem Abschnitt gegenwärtig regelkonform nicht möglich. Ausweichende Radfahrer benutzen den daneben liegenden Gehweg, wodurch es häufig zu Konflikten mit Fußngern kommt.

 

Erforderliche Breiten zur Abwicklung der Fußverkehre (Fußwegeachse) sind nicht vorhanden. Die Standards für Fußwegeachsen und die Kriterien der Barrierefreiheit sind nicht eingehalten. Diverse Wurzelaufbrüche der vorhandenen Bäume schränken darüber hinaus die Nutzbarkeit und die Verkehrssicherheit ein. Auch diesbezüglich sind entsprechende Maßnahmen erforderlich.

 

 

II. Planung

 

Der Bauabschnitt des Lorentzendamms zwischen Legienstraße und Fleethörn ist ca. 300 m lang (Anlage 2). Die vorhandene Fahrbahnbreite von ca. 7 m soll erhalten bleiben, um auf der angebauten Nordseite das Parken auf der Fahrbahn weiterhin zu ermöglichen. Die Oberfläche wird als Schwarzdecke ausgeführt. Als geschwindigkeitsdämpfende Maßnahme ist in Verlängerung der Verbindung „Beamtenlaufbahn eine Aufpflasterung für querende Fußnger angeordnet.

 

Im Abschnitt zwischen Beamtenlaufbahn und Fleethörn wurde ein Kompromiss gefunden, der die naturschutzfachlichen Belange mit dem Bedarf an Parkmöglichkeiten in Einklang bringt. Um insgesamt 12 Parkplätze zu erhalten und auch dem Wurzelwerk der Bäume den erforderlichen zusätzlichen Raum zu geben, wird der Gehweg auf der Seite zum Hiroshimapark abwechselnd hinter den Parkbuchten und am Bordstein angelegt.

 

Der Lorentzendamm ist Teil der Veloroute 12 (Anlage 1). Die Veloroute ist als Innenstadtumfahrung konzipiert und verläuft vom Schloßgarten über Lorentzendamm, Exerzierplatz, Schülperbaum, Königsweg und Gablenzstraße bis zur Werftstraße. Die Ausweisung als Fahrradstraße erfolgt in Fortsetzung der Fahrradstraße Lorentzendamm zwischen Dahlmannstraße und Bergstraße. Zur Verdeutlichung der Fahrradstraße werden entsprechend dem Kieler Standard für Fahrradstraßen große Fahrradpiktogramme an den Einmündungen zur Legienstraße, in Höhe Beamtenlaufbahn und Fleethörn sowie Breitstriche an beiden Fahrbahnrändern aufgebracht.

 

Der Lorentzendamm ist von maßgeblicher Bedeutung für die Fußwegenetzqualität im Innenstadtbereich und besitzt damit die entsprechenden Potenziale zur Steigerung des Fußverkehrs im Stadtteil. Er ist im Fußwegeachsenkonzept als Fußwegeachse (Freizeitweg) vorgesehen (Drs. 0454/2014) und führt vom Schloßgarten über Exerzierplatz, Schützenwall auf grünen Wegen in Richtung Hasseldieksdamm und Mettenhof. Daher sind entsprechende Standards und Gehwegbreiten erforderlich. In Verlängerung der Beamtenlaufbahn (ebenso Fußwegeachse) bietet eine Aufpflasterung r die querenden Fußnger zusätzlichen Schutz vor dem Kfz-Verkehr. Der Gehweg auf der Nordseite bleibt aus Kostengründen im Bereich der Maßnahme bestehen.

 

Der Knotenpunkt Lorentzendamm/Fleethörn wird barrierefrei ausgebaut. Die Sichtbeziehungen im Einmündungsbereich werden verbessert. Mit dem vorgesehenen Ausbau wird darüber hinaus die Verkehrssicherheit erhöht, insbesondere für die schwächeren Verkehrsteilnehmer. Der Radweg in der Dammstraße wird vor dem Knotenpunktbereich Lorentzendamm/Fleetrn in die Fahrbahn geführt, damit die Fahrradstraße im Lorentzendamm komfortabel erreicht werden kann.

 

 

III. Beteiligungen

 

Das Fahrradforum der Landeshauptstadt Kiel hat die Maßnahme befürwortet.

Der Ortsbeirat Mitte hat am 09.07.2014 der Planung einstimmig zugestimmt.

 

 

IV. Zeitplan

 

Die Maßnahmen des Versorgungsträgers mussten bereits begonnen werden und werden voraussichtlich bis zum Herbst 2014 andauern. Nach Abschluss dieser Arbeiten kann mit der Wiederherstellung der neu geordneten Oberfläche begonnen werden.

 

 

V. Kosten und Finanzierung

 

Die Baukosten betragen gemäß Kostenschätzung ca. 280.000 €.

 

Bei der geplanten Baumaßnahme handelt es sich nicht um eine beitragsfähige Ausbaumaßnahme nach den Vorschriften des § 8 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG). Es fallen daher keine Kosten für die Anwohner an.

 

Die Maßnahme ist nicht förderfähig nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz Schleswig-Holstein (GVFG-SH) oder dem Finanzausgleichsgesetz (FAG).

 

Die notwendigen Haushaltsmittel sind im Haushalt der Landeshauptstadt Kiel bei der Investitionsnummer 5410010058 Straßenbau (Ver- u. Entsorgungsträger)“ eingestellt. Die Ausführung der Maßnahme erfolgt erst nach Freigabe der Haushaltsmittel bzw. nach Genehmigung des Haushalts 2014.

 

Um Zustimmung zum Antrag wird gebeten.

 

 

 

 

Peter Todeskino

rgermeister

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Anlagen

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