Infosystem Kommunalpolitik
Geschäftliche Mitteilung - 0660/2014
Grunddaten
- Betreff:
-
Umweltschutzfondshier: Berichtszeitraum 2012 und 2013
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Umweltschutzamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Innen- und Umweltausschuss
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Kenntnisnahme
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02.09.2014
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Antrag
Nach den Richtlinien der Landeshauptstadt Kiel über die Gewährung von Zuschüssen zu Umweltschutzmaßnahmen – Umweltschutzfonds – können auf Antrag freiwillige Leistungen als Zuschüsse zu Maßnahmen, die im besonderen Maße zur Erhaltung natürlicher oder zur Verbesserung ungünstiger Umweltbedingungen im Gebiet der Landeshauptstadt Kiel beitragen, gewährt werden. Gegenstand der Fördermaßnahmen sollen in erster Linie konkrete Umweltverbesserungen oder praktische Aktivitäten sein, die vorhandene Umweltbeeinträchtigungen nachhaltig vermindern.
Darüber hinaus kann die Landeshauptstadt Kiel nachrangig eigene – gemäß Ziffer 2 der Richtlinien förderfähige – Maßnahmen ganz oder teilweise mit Zustimmung des Innen- und Umweltausschusses aus Mitteln des Umweltschutzfonds finanzieren.
In den Haushaltsjahren 2012 und 2013 standen Fördermittel in folgender Höhe zur Verfügung:
Rücklage aus den Vorjahren: 7.254,93 €
Haushaltsmittel 2012/2013:: 5.600,00 €
Insgesamt: 12.854,93 €
Im Laufe der Jahre 2012 und 2013 wurden drei Maßnahmen gefördert, da weitere Anträge nicht vorlagen.
Datum Antragsteller Maßnahme Betrag in EURO
23.10.12 Bioland e.V. Informationsveranstaltung 862,15
zum Thema „Glyphosat“
09.04.13 Initiative Ökologisches Aktivitäten zum 100jährigen
Gärtnern in Kroog Bestehen der Siedlung Kroog 73,34
25.07.13 Weltladen Kiel Zertifikatsveranstaltung
Fair Trade Town 578,03
Der bisher nicht in Anspruch genommene Restbetrag in Höhe von 10.841,41 € wurde in das Haushaltsjahr 2014 zur Förderung weiterer Maßnahmen übertragen.
Peter Todeskino
Bürgermeister