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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0642/2014

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Beratungsfolge

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Antrag

 

 

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Sachverhalt/Begründung

I Auftrag

 

Die Ratsversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.02.1997 (Drs.Nr. 64/1997) beschlossen, dass den Mitgliedern des Bauausschusses jährlich ein Bericht über die Kleingärten im Stadtgebiet vorgelegt wird. Gleichzeitig berichtet die Verwaltung im Rahmen des Jahresberichts über vom Kreisverband durchgeführten und geplanten Sanierungen in Kleingartenanlagen.

 

Mit der Übernahme der Verwaltung und Pflege der städtischen Kleingärten zum 01.01.1997 verpflichtete sich der Kreisverband Kiel der Kleingärtner e.V., jährlich einen Bericht über die erbrachten Eigenleistungen der Kleingärtner sowie eine Aufstellung der an Firmen erteilten Aufträge vorzulegen. Nachdem die Berichte des Kreisverbandes für die Jahr 2012 und 2013 nunmehr vorliegen, gibt die Immobilienwirtschaft dem Bauausschuss das Ergebnis hiermit zur Kenntnis.

 

 

II Berichte des Kreisverbandes

 

Anlage 1: Kleingartenberichte 2012 und 2013 des Kreisverbandes

 

Anlage 2: Aufstellung des Kreisverbandes über Einnahmen und Ausgaben, Firmen- und Eigenleistungen und Sanierungsmittel.

 

 

III Bericht der Verwaltung

 

1. Vorhandener Bestand an Kleingärten:

Die Immobilienwirtschaft hat dem Kreisverband Kiel der Kleingärtner e.V. (KV) Kleingartenflächen im Rahmen des Generalpachtvertrages (GPV) verpachtet. Nach dem Anlagenverzeichnis zum GPV handelt es sich um 226 Anlagen mit insgesamt 4.812.152 m². Das Anlagenverzeichnis wird, wie im GPV festgelegt, sukzessive aktualisiert.
 

Daneben verwaltet der Kreisverband noch Anlagen, die nicht auf städtischen Grundstücken liegen.

 

2. Firmenaufträge des Kreisverbandes

Der Kreisverband teilte für das Jahr 2012 den Umfang der Aufträge an Firmen in einer Gesamthe von 235.764,77 €  und für 2013 in Höhe von 286.127,83 mit.

 

 

 

3. Geleistete Arbeitsstunden der Kleingärtner

Nach der Mitteilung des Kreisverbandes sind die Ausgaben für Arbeitseinsätze der Kleinrtner stark zurückgegangen. Für 2012 wurden 2.547,50 €r Aufwandsentschädigungen für Kleingärtner ausgegeben, für 2013 insgesamt 518,30 €.

 

Im Kleingartenbericht 2011 war aufgrund fehlender Belege eine Prüfung im gesonderten Prüfverfahren nach § 22 des GPV angekündigt worden. Nunmehr ist vorgesehen, im Rahmen der Gemeinnützigkeitsprüfung des Kreisverbandes auch die für Eigenleistungen verwendeten Gelder zu überprüfen. Es wird somit auf eine doppelte Prüfung verzichtet.

 

4. Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben des Kreisverbandes für 2012 und 2013

Der Kreisverband hat für 2012 und 2013 folgende Zahlen geliefert:

Jahr

Gesamteinnahmen

Gesamtausgaben

Saldo

2012

722.870,50

749.500,41

-26.629,91

2013

600.885,98

773.850,76

-172.964,78

 

In der Anlage 3 ist eine mehrjährige Entwicklung tabellarisch dargestellt. Im Rahmen der Gemeinnützigkeitsprüfung werden auch die Gesamteinnahmen und -ausgaben überprüft.

 

5. Leerstände/Bewerber um Kleingärten sowie Kündigungen:

Angaben des KV zu:

2011

2012

2013

Leer stehende Parzellen

465

710

800

Bewerbungen um Kleingärten

76

663

720

ndigungen durch Pflichtverletzungen (z.B. Zahlungsverzug)

62

134

144

Umschreibungen (und meist Weiterführung gemäß der Erbfolge)

433

48

62

Ordentliche bzw. fristlose Kündigungen nach § 8 und § 9 BKleingG

44

198

273

 

6. Veränderungen durch Aufgabe oder Schaffung neuer Kleingärten oder Nutzungsänderungen

 

Grundsatz

Zwischen der Immobilienwirtschaft und dem Kreisverband besteht Einigkeit darüber, dass sich die Anzahl und Lage der neu zu schaffenden Kleingärten am Bedarf orientieren soll. Der Kreisverband sieht einen ungedeckten Bedarf von Gärten auf dem Westufer im Norden Kiels und eine geminderte Nachfrage auf dem Ostufer.

 

bel-Kraft:

Im Rahmen des Verkaufs von Kleingartenflächen an die Firma „bel Kraft“ wurden ca. 340 Parzellen der Anlagen „Prüner Schlag“ und „Brunsrade“ aus städtischen Eigentum und somit dem Generalpachtvertrag entnommen. Die Pächter wurden inzwischen von „bel Kraft“ entschädigt, die Gärten sind faktisch aufgegeben. Soweit gewünscht, konnte der Kreisverband den betroffenen Pächtern freie Gärten in anderen Anlagen vermitteln. Ein Bedarf zur Schaffung von Ersatzrten wurde nicht angemeldet und wird von der Verwaltung auch nicht gesehen.

 

Anschlussstelle Kiel Mitte:

r die Ergänzung der Anschlussstelle A 215 „Kiel Mitte“ wurden Ende 2012 eine Teilfläche der Kleingartenanlage „Esemann´sche Koppel“ sowie eine Teilfläche der Kleingartenanlage „Arp´sches Gelände“ aus dem Generalpachtvertrag entnommen. Betroffen waren ca.18 Parzellen. Bedarf zur Schaffung von Ersatzgärten wurde nicht geltend gemacht und wird von der Verwaltung auch nicht gesehen.
 

Grüffkamp:

Eine derzeit städtische, landwirtschaftlich genutzte Fläche südlich Grüffkamp in Friedrichsort könnte zur Schaffung von neuen Kleingärten zur Verfügung gestellt werden. Der Kleingartenverein Kiel Pries-Friedrichsort hat sein Interesse an neuen Gärten bekundet, eine Festlegung des Kreisverbandes zu dem Bedarf steht noch aus. Eine Finanzierung der Herrichtung der Neuherrichtung ist im städtischen Haushalt derzeit nicht veranschlagt.

Vor einer Schaffung neuer Kleingärten sollen die Ergebnisse des Kleingartenentwicklungskonzeptes abgewartet werden.

 

Alter Kirchweg:

Die Herrichtung von drei neuen Gärten im Bereich der Kleingartenanlage „Alter Kirchweg“ sollen im Rahmen des ab 01.01.2014 geltenden Dienstleistungsvertrages aus den dort bereitgestellten Mitteln durch den Kreisverband erfolgen.

 

Sport- und Begegnungspark Gaarden“

Im Rahmen des Projektes wurden 2011 seitens des Amtes 51 Planungen für ein Bürgerkunstfeld angestoßen, für das zuletzt ungenutzte Flächen der Kleingartenanlage „Schönberger Koppel“ in Anspruch genommen werden sollen. In diesem Zusammenhang sollen ebenfalls zuletzt ungenutzte Flächen der „Drachenkoppel“ und „hrenkoppel“ aus dem Generalpachtvertrag entlassen und zur Neugestaltung einer Wegeverbindung verwendet werden.

Zwischenzeitlich wird die für das Bürgerkunstfeld vorgesehene Fläche durch den Verein „Zentrale Bildungs- und Beratungsstelle für Migrantinnen in Schleswig-Holstein e.V. (ZBBS)“ als interkultureller Garten genutzt. Die Rücknahme der Flächen aus dem Generalpachtvertrag konnte bisher noch nicht vertraglich umgesetzt werden, da die vom Kreisverband zu erledigenden Herrichtungsmaßnahen noch nicht abgeschlossen sind.

 

8. Sanierung von Kleingartenanlagen:

 

Sanierungsmittel 2010 und 2011:

Die Prüfung der Endabrechnung des Kreisverbandes für die die Sanierung 2010 (Anlage Steinrade) und 2011 (Nolteweg, Durchführung in 2012) konnte bisher nicht abgeschlossen werden, da das Grünflächenamt bei Prüfung der Belege Beanstandungen festgestellt hat, die noch nicht abschließend aufgeklärt sind. Das Grünflächenamt hat aber eine fachgerechte Ausführung der Arbeiten bestätigt.

 

Sanierung 2012 und 2013 :

r diese Jahre konnte zwischen dem Kreisverband und der Stadt keine Einigung über die zu sanierenden  Anlagen hergestellt werden. In dem vom KV vorgelegten Jahresabschluss 2013 ist eine Ausgabeposition über 150.000,-€ Sanierungskosten ausgewiesen, deren Verwendung noch geprüft wird.

Aufgrund der grundsätzlichen Probleme bei der Abstimmung, Vergabe und Abrechnung von Sanierungsvorhaben des Kreisverbandes (s. auch GM 0474/2012) ist über die weitere Zusammenarbeit zwischen Stadt und Kreisverband in diesem Bereich gesprochen worden. Dabei wurde deutlich, dass professionelle Unterstützung durch Amt 67 für eine optimale Planung und Verwendung der Sanierungsmittel erforderlich ist.

 

9. Pachteinnahmen der Stadt aus dem Generalpachtvertrag

Von den jährlichen Pachteinnahmen, die der Kreisverband aus städtischen Grundstücken erhält, wurden für 2012 und 2013 vertragsgemäß letztmalig je 112.484,00 € an die Stadt abgeführt.

Ab 01.01.2014 gilt der neue Generalpachtvertrag mit veränderten Zahlungsflüssen.

 

10. Abschließende Feststellungen

In den beiden Berichtsjahren sind mehr als 350 Parzellen weggefallen. Gleichzeitig sind die vom Kreisverband gemeldeten Leerstände gestiegen.

 

Weiterhin ist festzustellen, dass der Kreisverband in den letzten zwei Jahren erheblich höhere Ausgaben und geringere Einnahmen als bisher hatte. Bisherige Überschüsse wurden offenbar nahezu verbraucht. Im Rahmen der Prüfung der kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit wird durch einen Wirtschaftsprüfer geklärt, für welche Zwecke die Rücklage verbraucht wurde.

 

Die Firmenaufträge sind angestiegen, während die Eigenleistungen fast auf ‚0‘ gesunken sind.

Gemeinsames Ziel der Stadt und des KV muss sein, die ehrenamtliche Tätigkeit der Kleingärtner im Sinne des Bundeskleingartengesetzes zu stärken, denn ohne diese Eigeninitiative ist zu berchten, dass die notwendigen Gemeinschaftsarbeiten nicht mehr durch Eigenleistung erfüllt werden können. Dies würde verstärkt zu einer Schieflage des Einnahme-/Ausgabenverhältnisses beim KV und im Kleingartenwesen insgesamt führen.

 

Die rückläufigen Pachteinnahmen sind im weiteren Verlauf zu klären.

 

Die Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Kreisverband ist zunehmend von einer Vielzahl ungelöster Einzelprobleme geprägt, deren zeitnahe Erledigung selten erreicht wird. Eine Überprüfung der Vertragspflichterfüllung des Kreisverbandes und der Einhaltung der Regelungen des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG) in den Kleingartenanlagen erfolgt durch die Verwaltung derzeit - im Rahmen der personellen Kapazitäten - nur stichprobenweise und in Einzelfällen.

 

Derzeit wird geprüft, ob eine Entlastung des Kreisverbandes durch eine Reduzierung seiner Aufgaben im Bereich des Dienstleistungsvertrages sinnvoll und möglich ist, um ihn für seine Kernaufgaben (Umsetzung der Regelungen des BKleingG und des Generalpachtvertrages) zu entlasten.

 

Die Form des Kleingartenberichtes wird sich ab dem Berichtsjahr 2014 verändern. Nach § 10 des neuen Generalpachtvertrages ist der KV verpflichtet, erstmalig bis zum 31.03.2015 für 2014 nach einem neu konzipierten Formular seinen Bericht zu erstatten.

 

 

 

 

 

 

Peter Todeskino

rgermeister

 

 

 

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Anlagen

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