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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0774/2014

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Beratungsfolge

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Antrag

 

 

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Sachverhalt/Begründung

Maßnahmenbeschreibung:

Im Rahmen der Aufwertung des Stadtteiles Neumühlen-Dietrichsdorfs wurde der Lange Rehm zwischen Lüderitzstraße und Nachtigalstraße im Zeitraum Februar 2004 bis Dezember 2011 umgebaut. Dabei ist der alte Straßenraum komplett aufgenommen worden und mit Hilfe von Grunderwerb auf die doppelte Breite von insgesamt 22 m vergrößert worden. Die neue 6 m breite Fahrbahn besteht aus einer Pflasterstraße mit einer Einengung in der Mitte, die die Geschwindigkeit der Kraftfahrzeuge reduzieren lässt. Zusätzlich sind neben dieser Fahrbahn erstmalig selbständige Parkstreifen und beidseitig ein beplatteter Gehweg angelegt worden. Außerdem wurde eine Beleuchtungsanlage neu montiert.

 

Es handelt sich hierbei um eine Umbaumaßnahme, für die nach den Bestimmungen des § 8 des Kommunalabgabengesetzes Schleswig-Holstein (KAG S-H) und der städtischen Ausbaubeitragssatzung von den Eigentümern bzw. Erbbaubechtigten der erschlossenen Grundstücke Ausbaubeiträge zu erheben sind. Die Eigentümer der Gewerbegrundstücke auf der östlichen Seite des Langen Rehms haben bereits ihren Ausbaubeitrag im Vorwege abgelöst.

 

 

Abrechnungsgebiet:

Bei der Beitragserhebung werden die von dem Langen Rehm zwischen Lüderitzstraße und Nachtigalstraße erschlossenen Grundstücke berücksichtigt.

 

 

Beitragsrelevante Daten:

 

Klassifizierung der Straße

Innerortsstraße

Beitragsfähiger Aufwand

rd. 1.200.000,-€

Städtischer Anteil

rd. 500.000,- €

Auf die Beitragspflichtigen zu verteilen

rd. 700.000,- €

Beitragsbelastungen

von 300,- €

bis 200.000,- €

 

Im Zusammenhang mit dieser Geschäftlichen Mitteilung erhält der Ortsbeirat Neumühlen-Dietrichsdorf / Oppendorf eine entsprechende Mitteilung über die bevorstehende Beitragserhebung.

 

 

 

i.V.

Wolfgang ttgers

Stadtrat

 

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