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Antrag der Verwaltung - 0036/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
Städtebauförderungsprogramm Soziale Stadt - Rückführung des Fördergebiets Ostufer auf das Fördergebiet Gaarden
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Amt für Wirtschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit
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Vorberatung
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29.01.2015
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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05.02.2015
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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19.02.2015
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Antrag
Antrag:
- Das bisherige an das URBAN-Gebiet angepasste Fördergebiet Ostufer wird zurückgeführt auf das Fördergebiet Gaarden.
- Das in der Anlage dargestellte Fördergebiet Gaarden wird die räumliche Grundlage für die weitere Förderung im Rahmen der „Sozialen Stadt“ für Gaarden. Der als Anlage beigefügte Lageplan wird zum Bestandteil des Beschlusses erklärt.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Zusammenfassung:
Am 24.03.2014 wurde das nach § 171 e BauGB im Rahmen der „Sozialen Stadt“ erstellte Integrierte Entwicklungskonzept Kieler Ostufer 2014 – 2018 (IEK Ostufer 2014) als fachübergreifendes Steuerungsinstrument für die Weiterentwicklung der Stadtteile auf dem Ostufer und als Grundlage für die weitere Förderung beschlossen. In dem auch mit dem Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten abgestimmten IEK Ostufer 2014 sind die soziale, wirtschaftliche und strukturelle Situation des Gebiets sowie die Entwicklungsperspektiven dargelegt. In Kapitel 6 „Vorschlag für den Neuzuschnitt der Fördergebiete“ (IEK Ostufer 2014 S. 109) wird festgehalten, dass der Stadtteil Gaarden-Ost weiterhin den ersten Schwerpunktbereich bildet und die Gesamtmaßnahme Ostufer daher auf das Fördergebiet Gaarden zurückgeführt werden soll.
Die Inanspruchnahme von Städtebaufördermitteln aus dem Programm „Soziale Stadt“ korrespondiert eng mit dem strategischen Ziel „Soziale Stadt“ der Landeshauptstadt Kiel. Die mit der Förderung über die Soziale Stadt beabsichtigte Stabilisierung und Aufwertung städtebaulich, wirtschaftlich und sozial benachteiligter und strukturschwacher Stadtteile hilft, Chancengleichheit zu verbessern und stärkt die soziale Infrastruktur. Durch die mit dem Stadtteilmanagement initiierte Beteiligung wird Eigenverantwortung und Teilhabe unterstützt. Über die „Soziale Stadt“ ist es weiterhin möglich - im Sinne der „Kinderfreundlichen Stadt“ -, die Rahmenbedingungen für eine erhöhte Aufenthaltsqualität und für bessere Bildungs- und Sportmöglichkeiten zu schaffen. Der Aspekt des Klimaschutzes findet ebenfalls im Rahmen der Städtebauförderung Berücksichtigung. Wie das IEK Ostufer 2014 belegt, weist insbesondere der Sozialzentrumsbereich Gaarden hinsichtlich der genannten strategischen Ziele Handlungsbedarf auf.
Wie in der Geschäftlichen Mitteilung „Sachstandsbericht Soziale Stadt“ (Drs. 0400/2014) dargestellt, wird das an das URBAN-Gebiet angepasste Fördergebiet der Sozialen Stadt in Abstimmung mit dem Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein zurückgeführt auf das Fördergebiet Gaarden. Der weitere Förderbedarf für Gaarden ist im IEK Ostufer 2014 dargelegt. Handlungsschwerpunkte sind die weitere Entwicklung des Sportparks Gaarden, insbesondere bezüglich des Gebiets des Sommerbads Katzheide, sowie die Neugestaltung der Verbindung zur Innenstadt und die Aufwertung des Stadtteilzentrums mit dem Ziel, dass Gaarden als innerstädtisches Quartier wahr- und angenommen wird.
Die im IEK Ostufer 2014 erwähnte perspektivische Verkleinerung des Gebietes um den Volkspark wurde vorgenommen. Der Bereich Gaarden Süd, für den bei Erscheinen des IEK Ostufer 2014 perspektivisch die Förderung ausgeschöpft schien, soll teilweise im Fördergebiet bleiben, da sich aus dem Fußwegeachsenkonzept für Gaarden für die Entwicklung des Stadtteils wichtige Maßnahmen ergeben haben.
Die letzten der im gesamten Fördergebiet Ostufer durchgeführten Modellvorhaben sind mit 31.12.2013 beendet worden. Die letzte investive Maßnahme im Investitionsgebiet „Schwentinemündungsbereich“, der zweite Bauabschnitt des Tilsiter Platzes, wurde im Sommer 2014 fertiggestellt. Die Einzelmaßnahmen wurden abgerechnet. Das weitere Vorgehen bezüglich des im IEK Ostufer 2014 vorgeschlagenen Fördergebietes im nördlichen Teil des Fördergebietes Ostufer ist mit dem Referat für Städtebauförderung abgestimmt. Die Gesamtmaßnahme Neumühlen-Dietrichsdorf wurde in das Städtebauförderungsprogramm Soziale Stadt aufgenommen, vorerst mit einem Untersuchungsgebiet.
Gerwin Stöcken
Stadtrat
Anlage
Lageplan des Fördergebietes Gaarden, räumlicher Geltungsbereich (Stadtplanungsamt vom 12.01.2015)
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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