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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0038/2015

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Beratungsfolge

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Antrag

 

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Sachverhalt/Begründung

Auf der Basis der in der Anlage vorgelegten Planung werden die Kanalerneuerung und der Ausbau der Stormarnstraße zwischen Alter Lübecker Chaussee und der Lauenburger Straße vorbehaltlich der Sicherstellung der Finanzierung zur Ausführung vorgesehen. Der Bauausschuss wird gebeten, die anliegende Beschreibung der geplanten Maßnahme zur Kenntnis zu nehmen.

 

 

I. Straßenbau

 

Die Stormarnstraße zwischen B 76 und Alter Lübecker Chaussee dient der Erschließung der anliegenden Gewerbebetriebe.

 

Der jetzige Zustand der in Großpflaster in den 1960-er Jahren hergestellten Fahrbahn und der angrenzenden Gehwege, welche teilweise nur wassergebunden sind, entsprechen bei Weitem nicht mehr den verkehrlichen Anforderungen eines Gewerbegebietes in dieser Form und Verkehrsbelastung. Die Fahrbahn ist stark sanierungsbedürftig. Radfahrer meiden die Fahrbahn. Eine Änderung ist nur im Rahmen einer grundlegenden Sanierung der Straße möglich, mit der neben der Ordnung der Verkehrsabläufe und der Wiederherstellung verkehrssicherer Zustände auch eine städtebauliche Aufwertung erzielt werden kann.

 

Es ist daher vorgesehen, einen adäquaten und zukunftsweisenden Ausbau der Fahrbahn und der Gehwege durchzuführen. Da sich herausgestellt hat, dass eine Maßnahme des Kanalbaus (siehe unten) ebenfalls notwendig wird, ist es erforderlich geworden, eine ganzheitliche Lösung zu finden.

 

Die neue geplante Straße mit den angrenzenden Geh- und Parkflächen wird entsprechend der aktuell und zukünftig zu erwartenden Verkehrsbelastung ausgebaut. In angepasster Linienführung werden die Gehwege in einer Breite von 3,00 m mit 25er Platten bestehend aus photokatalytischem Beton, zur Reduktion von Stickoxyden, und damit der Verbesserung der Luftreinhaltung gepflastert. Die Parkflächen werden aus dem gewonnenen Großkopfpflaster hergestellt. Die Fahrbahn wird durchgängig in Asphalt in einer Breite von 7,00 m asphaltiert. Im Zuge des Straßenausbaues wird auch die Straßenbeleuchtung erneuert.

 

Eine besondere Herausforderung der Baumaßnahme liegt für den Kanal- und Straßenbau in der Baudurchführung. Dieses Gewerbegebiet ist stark frequentiert und daher ist es notwendig, zur Sicherung des Geschäftsbetriebes die Bauweise dahingehend abzustimmen. Die Anlieger und Eigentümer der dort ansässigen Gewerbebetriebe wurden in zwei Veranstaltungen am 04.05.2011 und am 08.12.2014 über die Baumaßnahme informiert und deren Vorschläge hinsichtlich der Bauzeiten und Verkehrsabläufe wurden in dem vorgesehenen Bauablauf berücksichtigt.

 

Das führt zu einer abschnittsweisen Bauweise unter jeweiliger Vollsperrung. Es sind 10 Bauabschnitte geplant, wobei jeweils der Bau der Kanäle und der Ausbau der Oberflächen vollständig durchgeführt wird (bis auf die Asphaltdeckschicht, welche an einem Sonntag eingebaut wird). Zur weiteren Beschleunigung der Baumaßnahme ist vorgesehen, die Bauarbeiten im Zweischichtbetrieb an 6 Tagen in der Woche durchzuführen.

 

Bei der geplanten Straßenbaumaßnahme in der Stormarnstraße handelt es sich um eine beitragsfähige Ausbaumaßnahme nach den Vorschriften des § 8 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG). Die Landeshauptstadt Kiel ist daher verpflichtet, die Eigentümerinnen/Eigentümer bzw. die Erbbauberechtigten der von dem Straßenzug Stormarnstraße erschlossenen Grundstücke zu Ausbaubeiträgen heranzuziehen. Die beitragsfähigen Baukosten belaufen sich auf ca. 1.100.000 €. Da es sich bei der Stormarnstraße um eine Anliegerstraße handelt, sind nach der aktuellen Beitragssatzung 85 % des beitragsfähigen Aufwandes auf die Beitragspflichtigen umzulegen. Der restliche Anteil wird zur Abgeltung des öffentlichen Interesses von der Landeshauptstadt Kiel getragen.

 

Die Beitragspflichtigen wurden auf den oben erwähnten Veranstaltungen darüber in Kenntnis gesetzt. Zusätzlich wurde den Beitragspflichtigen auch die Möglichkeit angeboten, den KAG-Betrag über einen Ablösevertrag vor Bauausführung auf Grundlage einer Kostenberechnung zu tätigen.

 

 

II. Kanalbau

 

Ausgelöst durch eine hydraulische Änderung des Regenwassersystems im oberen Einzugsgebiet Vollrathsbach im Bereich Krummbogen und hydraulischer Engpässe durch die Oberflächeneinleitungen des angrenzenden Gewerbegebietes sowie zur Entlastung des hydraulisch überlasteten Regenwassersammlers in der Alten Lübecker Chaussee ist die Planung zur hydraulischen Vergrößerung des Regenwassersammlers in der Stormarnstraße entstanden. In diesem Zusammenhang muss gleichzeitig der parallel verlaufende Schmutzwassersammler erneuert werden.

 

Die vorhandene Entwässerungssituation stellt sich wie folgt dar: Bei den zu sanierenden Regen- und Schmutzwasserkanälen mit einer Länge von ca. 350 m handelt es sich um einen Beton- bzw. Steinzeugkanal DN 300, Baujahr 1960. Im angrenzenden unmittelbaren Einzugsgebiet in der Stormarnstraße sind große Gewerbegrundstücke mit hohem Versiegelungsgrad der Oberflächen vorhanden.

 

Daher werden im oben beschriebenen Sanierungsbereich neue Regenwasserkanäle in den Durchmessern von DN 600 bis DN 1200 mm sowie ein neuer Schmutzwasserkanal DN 300 mm bis in eine Tiefe von 5,60 m verlegt.

 

III: Beteiligung Ortsbeirat

 

Der Ortsbeirat Mitte ist in seiner Sitzung vom 20.01.2015 über die Baumaßnahme informiert worden. Er hat die Maßnahme zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

 

IV. Zeitplan

 

Es ist geplant, die Baumaßnahme im Zeitraum ca. April 2015 bis März 2016 durchzuführen.

 

 

V. Kosten und Finanzierung

 

Die Gesamtbaukosten Kanal- und Straßenbaumaßnahme betragen ca. 3.400.000 €, welche sich wie folgt zusammensetzen:

 

Kanalbau:              2.300.000,00 €

Straßenbau:              1.100.000,00 €

 

Grunderwerb ist nicht erforderlich.

 

Die notwendigen Haushaltsmittel sind im Haushalt der Landeshauptstadt Kiel bei den Investitionsnummern 5380020010 und 5410010225 eingestellt.

 

 

 

Peter Todeskino

rgermeister

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Anlagen

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