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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0222/2016

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

1. Die Abwägung wird entsprechend den Vorschlägen (Anlage 1) beschlossen.

 

2. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 1003V „Blockinnenentwicklung Nettelbeckstraße / Hardenbergstraße“ im Stadtteil Blücherplatz für das Baugebiet zwischen der Nettelbeckstraße, der Blücherstraße, der Hardenbergstraße und der Holtenauer Straße wird als Satzung beschlossen. Die Abgrenzung des Plangebietes ist der Planzeichnung zu entnehmen.

 

3.  Der Begründung (Anlage 2) wird zugestimmt.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

I. Geltungsbereich

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1003V befindet sich im Stadtteil Blücherplatz zwischen der Nettelbeckstraße und der Hardenbergstraße. Der Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan wurde am 06.02.2014 gefasst und am 13.02.2014 öffentlich bekanntgemacht.

 

II. Planerfordernis und Ziel der Planung

Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1003V sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine städtebaulich geordnete Wohnbebauung im Blockinnenbereich des Baublocks Nettelbeckstraße, Blücherstraße, Hardenbergstraße und Holtenauer Straße auf der ca. 0,75 ha großen Plangebietsfläche geschaffen werden.

 

Grundlage für die städtebauliche Entwicklung eines großen Teils des Blockinnenhofes und den zu erarbeitenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan bildet ein vom Bauausschuss am 04.12.2014 zur Weiterbearbeitung beschlossener städtebaulicher Entwurf. Diesem Beschluss ging eine umfangreiche Öffentlichkeitsbeteiligung voraus. Mehrere Architektenbüros wurden beauftragt, einen städtebaulichen Entwurf zu fertigen. Im öffentlich tagenden Auswahlgremium war auch die rgerinitiative „Blücherdialog“ vertreten.

 

III. Planungsinhalte

Der wesentliche Regelungsgehalt des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1003V besteht in der Vorgabe eines verbindlichen Zulässigkeitsrahmens hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung. Die Festsetzungen orientieren sich an der dominierenden Wohnnutzung und an den niedrigsten Gebäuden der umgebenden Blockrandbebauung. Die unter den geplanten Wohngebäuden festgesetzte Tiefgarage soll für einen weitgehend Kfz-freien Innenhof sorgen und mehr Stellplätze als baurechtlich notwendig vorhalten, um eine Teilkompensation der entfallenden Garagenstellplätze anbieten zu können. Außerdem ermöglicht die Festsetzung einer Fläche für ein Gehrecht r die Allgemeinheit eine fußufige Querung des Blockes über die privaten Grundstücksflächen. Für die betroffenen Bäume sind zwölf Ausgleichsstandorte für neu anzupflanzende Bäume innerhalb des Bebauungsplangebietes festgesetzt.

 

Der mit der Vorhabenträgerin abgestimmte Vorhaben- und Erschließungsplan ist gemäß § 12 Abs. 3 BauGB Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1003V.

 

IV. Beteiligungsverfahren

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gem. § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 12.06.2015 an der Bauleitplanung beteiligt.

 

Die Öffentlichkeit wurde in der Zeit vom 10.06.2015 bis zum 24.06.2015 durch Aushang der Planung im Rathaus und durch die Unterrichtung und Erörterung in der Sitzung des Ortsbeirates Ravensberg/Brunswik/Düsternbrook am 10.06.2015 frühzeitig an der Bauleitplanung beteiligt. Der Ortsbeirat hat der Planung einstimmig zugestimmt.

 

Die im frühzeitigen Beteiligungsverfahren vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen sind in Anlage 3 zur inhaltlichen Information mit einem Behandlungsvorschlag der Verwaltung zusammengefasst. Die Behandlungsvorschläge sind in den Planentwurf und in die Begründung eingeflossen.

 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 1003V wurde vom Bauausschuss in seiner Sitzung am 01.10.2015 als Entwurf beschlossen und zur Auslegung bestimmt. Die öffentliche Auslegung des Planentwurfes fand in der Zeit vom 17.11.2015 bis zum 18.12.2015 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 09.11.2015 über die öffentliche Auslegung informiert und um Stellungnahme bis zum 21.12.2015 gebeten.

 

Die zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind in der Anlage 1 mit einem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zusammengefasst. Die Abwägungsvorschläge sind in den Planentwurf und in die Begründung eingeflossen.

 

Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der beigefügten Begründung mit Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1003V. Der Durchführungsvertrag gemäß § 12 Abs. 1 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1003V ist vor dem Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes durch die Ratsversammlung zu beschließen.

 

Der Ortsbeirat Ravensberg/Brunswik/Düsternbrook erhält diese Vorlage zur Kenntnis.

 

 

 

gez. Peter Todeskino

rgermeister

 

 

Anlage 1: Anregungen und Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung mit Abwägungsvorschlägen der Verwaltung

Anlage 2: Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1003V

Anlage 3: Anregungen und Stellungnahmen zur frühzeitigen Beteiligung mit Behandlungsvorschlägen der Verwaltung (zur inhaltlichen Information)

Hinweis:  Die Planzeichnung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1003V kann im Ratsinformati-

onssystem eingesehen werden.

 

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