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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0219/2016

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Der in der Anlage beigefügten Teilfortschreibung des 4. RNVP wird zugestimmt.

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Gemäß dem in der Ratsversammlung am 10.12.2015 einstimmig beschlossenen interfraktionellen Antrag (Drs. 1027/2015) zur Teilfortschreibung des 4. RNVP mit dem Ziel des Erhalts des Stadtverkehrs als ein integriertes, wirtschaftlich gestaltetes Gesamtnetz, hat der Eigenbetrieb Beteiligungen als Aufgabenträger für den ÖPNV in der Landeshauptstadt Kiel gem. § 5 ÖPNV-Gesetz SH eine Teilfortschreibung des 4. RNVP vorgelegt.

 

In der Teilfortschreibung wurden die Netzzusammenhänge zwischen den Linien des Stadtverkehrs untersucht und bewertet. Hierbei wurde berücksichtigt, inwieweit Linien verkehrlich und wirtschaftlich miteinander verbunden sind. Auf Basis dieser Prüfung ergibt sich, welche Linien zum Gesamtangebot des Stadtverkehrs gehören und auch künftig Bestandteil des Gesamtnetzes sein sollen. Soweit Linien Gegenstand des bestehenden öffentlichen Dienstleitungsauftrages an die Kieler Verkehrsgesellschaft mbH (KVG) (Verkehrsvertrag zwischen Eigenbetrieb Beteiligungen und KVG) sind, werden die Laufzeiten der Liniengenehmigungen an die Laufzeit des öffentlichen Dienstleistungsauftrags angeglichen. Diese durch § 16  Personenbeförderungsgesetz vorgegebene Harmonisierung stand noch aus und wird hiermit auch im RNVP vollzogen. Gleichzeitig wurden die bisher vier Bündel des Stadtverkehrs zu einem Bündel „Kiel“ zusammengefasst, da zum einen die damalige Auflage des Bundeskartellamtes zur Bildung von mehr als einem Bündel mit dem Rückkauf der KVG-Anteile nicht weiter besteht, und zum anderen der deutliche Wille der Selbstverwaltung zum Erhalt des integrierten Verkehrsangebots im Stadtverkehr einstimmig formuliert wurde.

 

Darüber hinaus wurde die Teilfortschreibung genutzt um einzelne Vorgaben der Landeshauptstadt Kiel an den ÖPNV, betreffend das zu erstellende qualitative und fahrplanmäßige Angebot, im Sinne der von der Landeshauptstadt Kiel angestrebten Ziele zu konkretisieren.

 

Das Beteiligungsverfahren wurde entsprechend den Vorgaben des ÖPNVG SH bereits durchgeführt und ist als Anlage in der Teilfortschreibung 2016 des 4. RNVP dokumentiert. Über die im Gesetz vorgeschriebenen zu beteiligenden Institutionen hinaus wurden u.a. die Ratsfraktionen, fraktionslose Ratsmitglieder und der Beirat für Seniorinnen und Senioren sowie der Beirat für Menschen mit Behinderungen in das Verfahren einbezogen.

 

Die hiermit zur Beschlussfassung vorgelegte Teilfortschreibung 2016 des 4. RNVP hat eine Geltungsdauer bis zum Jahr 2018. Der 5. RNVP soll spätestens zu diesem Zeitpunkt neu aufgestellt werden.

 

 

 

 

Dr. Ulf Kämpfer

Oberbürgermeister

 

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Anlagen

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